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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Einziehung der Widmung einer öffentlichen Straße (hier: Parkplatz)

Es ist beabsichtigt, den Parkplatz Schulzenplatz im OT Rebesgrün der Stadt Auerbach/Vogtl. gemäß § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S.762, ber. 2020 S. 29) als öffentliche Straße einzuziehen.

Straßenbeschreibung

Der Parkplatz Schulzenplatz liegt auf einem Teil des Flurstückes 51/5 der Gemarkung Rebesgrün der Stadt Auerbach/Vogtl. Die Ein- und Ausfahrt führt über die Hauptstraße der Stadt Auerbach/Vogtl., OT Rebesgrün.

Begründung

Der Bedarf öffentlicher Stellplätze ist in diesem Bereich nicht mehr gegeben. Um der Fläche eine private Nutzung zuzuführen, wird ein Verkauf angestrebt.

Die Einziehung soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.

Gegen die Absicht der Einziehung können Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift im Tiefbauamt der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. vorgebracht werden.

Auerbach, 11.07.2025

Scharff
Oberbürgermeister