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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Hinweis auf die Öffentlichkeitsbeteiligung - öffentliche Auslegung - des Entwurfes Bebauungsplanes Nr. 38 „Landesgartenschau Freudenthal“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. hat am 22.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 38 „Landesgartenschau Freundenthal“ gefasst und die öffentliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung wurde am 26.06.2026 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Planbereich wird begrenzt im Norden durch die Gemarkungsgrenze zu Rodewisch, im Osten durch die „Alte Rodewischer Straße“, im Süden durch die vorhandene Bebauung auf den Flurnummern 26/4, 523/11, 523/13 und 523/14, im Westen durch die Straße „Freudenthal“.

Folgende Flurstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes: 523/15, 524, 528/1, 531, Teilbereiche von 783/3, Teilbereiche von 784, 1101/2, Teilbereiche von 1256, 1268/1, Teilbereiche von 1419, alle Gemarkung Auerbach.

Der Geltungsbereich umfasst ca. 12 ha.

Ziel und Zweck der Planung sind unter anderem:

  • Schaffung von Baurecht für temporäre Anlagen während der Landesgartenschau sowie dauerhafte Anlagen, die auch nach der Landesgartenschau bestehen bleiben sollen,
  • Sicherung der Grünanlagen als öffentliche Grünfläche nach der Landesgartenschau,
  • Sicherung einer geordneten Erschließung sowohl innerhalb des Landesgartenschaugeländes als auch an vorhandene Erschließungen und Wegeverbindungen,
  • Immissionsschutz während und nach der Landesgartenschau (Besucherverkehr und Veranstaltungen),
  • Erhalt der schützenswerten Landschaft und ihrer Bestandteile.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38 „Landesgartenschau Freudenthal“ mit Stand 05/2026 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und Grünordnungsplan liegen noch bis einschließlich 14.08.2026 im Rathaus der Stadt Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. (Stadtplanung, Zi. 3.4) während der üblichen Dienststunden öffentlich aus:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr

Bei diesem Bebauungsplan ist nach dem UVP-Gesetz eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Der Umweltbericht ist nach § 2a BauGB in der Begründung enthalten.

Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen liegen bereits vor und werden mit den Unterlagen des Bebauungsplanes veröffentlicht:

Nr.

Belangträger

Schreiben vom

1

Landesdirektion Sachsen

30.04.2026

2

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

30.04.2026

3

Landesamt für Archäologie

22.04.2026

7

Landestalsperrenverwaltung

04.05.2026

8

Planungsverband Region Chemnitz

04.05.2026

9

Landratsamt Vogtlandkreis

29.04.2026

Auf der Grundlage der oben genannten Unterlagen und des Umweltberichts liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor. Insofern die Themen in den umweltrelevanten Stellungnahmen behandelt wurden, wird dies durch Nummerierung gekennzeichnet:

Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG

  1. Menschen, insbesondere menschliche Gesundheit Radonvorsorgegebiet, Erdbeben, Immissionsschutz, Löschwasser, Hitzeschutz, Kampfmittel (2, 9)
  2. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
    Arten- und Biotopschutz, Schutzgebiete, Wald (1, 8, 9)
  3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
    Grünzäsur, Grundwasser, Fließgewässer, Boden, (1, 2, 3, 7, 8, 9)
  4. Kulturelles Erbe und sonstige Schutzgüter
    Archäologie, Tourismus, Wirtschaft, Denkmalschutz (3, 9)

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde unter www.stadt-auerbach.de -> Bau & Wirtschaft -> Bauleitplanung -> Bebauungspläne eingestellt und über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen unter

www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/auerbach-vogtland/startseite zugänglich gemacht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder während der Auslegungszeiten mündlich zur Niederschrift in der Stadtplanung, Zi. 3.4, der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben einreichen, erhalten sie keine Mitteilung über das Abwägungsergebnis.

Auerbach/Vogtl., 25.06.2026

 

 

Scharff
Oberbürgermeister