Die Stadt Auerbach/Vogtl. verkauft 8 Grundstücke gelegen an der Talstraße.
Es handelt sich um die noch zu vermessenden Flurstücke T.v. Nr. 415/1, T.v. Nr. 415/2, T.v. 416/3, T.v. Nr. 416/4, T.v. Nr. 422/2, T.v. Nr. 422/3, T.v. Nr. 812/3 und T.v. 812/4 jeweils der Gemarkung Auerbach mit einer Größe von insgesamt ca. 4.100 m². Es handelt sich um ein erschlossenes Grundstück: Die Medien Wasser/Abwasser, Gas und Strom liegen an der Talstraße an. Die Grundstücke sind mit Stellplätzen bebaut.
Das Mindestgebot beträgt 93,00 Euro/m² zzgl. der Kosten des Vertrages und die seiner Durchführung. Die Flächen sind für die Bebauung einer Handelsunternehmung als Vollsortimenter vorgesehen. Neben verschiedenen Punkten (gemäß Bewertungsmatrix) ist mindestens ein Letter of Intent vom künftigen Betreiber, Nutzer oder Berechtigten der Handelsunternehmung vorzulegen. Voraussetzung für die Bebauung ist die Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplans, die Kosten hierfür trägt der Käufer. Sollte die Änderung bzw. die Neuaufstellung des Bebauungsplans nicht rechtskräftig werden, wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Aufwendungen werden nicht erstattet. Für die Gesamtmaßnahme ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen. Für den Verkauf der Fläche wurde eine Bewertungsmatrix gefertigt, diese kann per E-Mail abgefordert werden. Im Zuge der Angebotsabgabe ist ein städtebauliches Konzept (z. B. Ersatz der entfallenden Stellplätze) zur künftigen Nutzung der Flurstücke einzureichen. Auflage ist zudem, dass die Konzeption spätestens nach 18 Monaten, gemessen ab Notarvertrag, umgesetzt sein muss.
Bitte richten Sie Ihr Kaufpreisgebot (Angabe in Euro/qm, nicht Gesamtpreis!) sowie die städtebauliche Konzeption in Schriftform und einem digitalen Datenträger in einem verschlossenen Umschlag (mit dem Hinweis „Bitte nicht öffnen“) bis 16.10.2024, 24.00 Uhr an die
Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl.
Abt. Liegenschaften
Nicolaistraße 51
08209 Auerbach/Vogtl.
Gebote unter dem Mindestgebot können nicht berücksichtigt werden.
Die Stadt Auerbach/Vogtl. behält sich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird.
Der Stadt Auerbach/Vogtl. ist es unbenommen mit den Bewerbern nachzuverhandeln. Im Falle einer Nachverhandlung werden alle Teilnehmer des Verfahrens nach der 1. Gebotsrunde über das derzeit höchste Gebot informiert.
Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufangebote.
Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Stadt Auerbach/Vogtl. abgeleitet werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern per Mail zur Verfügung: bauamt@stadt-auerbach.de
Das Angebot finden Sie auch auf unserer Homepage unter:
www.stadt-auerbach.de