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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Bekanntmachung

der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl. über die Widmung des neu errichteten Rad- und Gehweges entlang der Auerbacher Straße im Ortsteil Reumtengrün der Stadt Auerbach/Vogtl. im Bereich der neu gebauten Rad- und Gehwegbrücke über die B 169 zum beschränkt-öffentlichen Weg gemäß § 6 Abs. 1 - 3 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4b des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762, ber. 2020 S. 29)

1.

Straßenbeschreibung

Für die Anbindung des regionalen Radwegenetzes im OT Reumtengrün der Stadt Auerbach/Vogtl. an die überregionale Radinfrastruktur wurde 2023 ein neuer Rad- und Gehweg mit einer Rad- und Gehwegbrücke über die B 169 errichtet.

Der 260 m lange Weg führt entlang der Auerbacher Straße. Er beginnt an der westlichen Grenze des Flurstückes 501/4 der Gemarkung Reumtengrün, verläuft über die neu gebaute Rad- und Gehwegbrücke über die B 169, quert die Spange K 7827 und mündet bei Flurstück 530/9 der Gemarkung Reumtengrün in die Straße „Richardshöhe“ in Richtung Bahnübergang. Der Radweg verläuft über die Flurstücke 501/6, 501/4, 502/4, 502/6, 503/5, 503/9, 503/7,526/33, 526/35, 526/37, 526/39, 526/40, 526/42, 526/45, 526/49, 526/43, 526/47, 526/50, 526/51, 526/54, 526/20, 530/6, 530/11 und einem Teil des Flurstückes 530/9 der Gemarkung Reumtengrün.

Die Radwegbrücke überspannt die B 169 im Bereich des Flurstückes 526/41 der Gemarkung Reumtengrün.

2.

Verfügung

2.1.

Der unter Nr. 1 beschriebene Weg wird gemäß § 6 Abs. 1 - 3 i.V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4b SächsStrG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet.

2.2.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Auerbach/Vogtl.

2.3.

Die Nutzung ist beschränkt für Radfahrer und Fußgänger.

2.4.

Die Verfügung soll zum 01.01.2025 wirksam werden.

3.

Begründung

Mit der Widmung erhält der neu gebaute Weg einen öffentlichen Charakter.

4.

Einsichtnahme

Die Verfügung und der dazugehörende Lageplan können in der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Zimmer 1.4, Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

5.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl., erhoben werden. Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Der Widerspruch ist an folgende De-Mail-Adresse zu richten:

epost@stadt-auerbach.de-mail.de

Auerbach, den 16.09.2024

Scharff
Oberbürgermeister