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Auerbacher Stadtanzeiger
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Satzungen
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Aus der Sitzung des Stadtrates vom 25. August 2025

Öffentlicher Sitzungsteil

Beschlussfassung zur Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Frau Bettina Groth

Vorlage: BV/0159/25/HA

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. stellt fest, dass Frau Bettina Groth aus dem Stadtrat ausscheidet.

Umbildung des Verwaltungsausschusses des Stadtrates der Stadt Auerbach/Vogtl.

Vorlage: BV/0171/25/HA

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Umbildung des Verwaltungsausschusses gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO in folgender Zusammensetzung:

Mitglied

Fraktion

Stellvertreter

Fraktion

Stadtrat Oliver Horn

CDU

Stadtrat Frank Heckel

CDU

Stadtrat Ralf Reichelt

CDU

Stadtrat Steffen Götz

CDU

Stadtrat Lenny Roth

CDU

Stadtrat Stefan Reißmann

CDU

Stadtrat Steffen Frister

AfD

Stadtrat Marcus Heckel

AfD

Stadtrat Heiko Möckel

AfD

Stadtrat Holger Baumann

AfD

Stadtrat Volkhardt Kramer

SFV

Stadtrat Uwe Ebert

SFV

Stadtrat Martin Treeck

SFV

Stadtrat Manfred Deckert

SFV

Stadtrat Friedrich Fuchs

SFV

Stadträtin Friederike Köhler

SFV

Umbildung des Technischen Ausschusses des Stadtrates der Stadt Auerbach/Vogtl.

Vorlage: BV/0172/25/HA

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Umbildung des Technischen Ausschusses gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO in folgender Zusammensetzung:

Mitglied

Fraktion

Stellvertreter

Fraktion

Stadtrat Frank Heckel

CDU

Stadtrat Oliver Horn

CDU

Stadtrat Steffen Götz

CDU

Stadtrat Ralf Reichelt

CDU

Stadtrat Stefan Reißmann

CDU

Stadtrat Lenny Roth

CDU

Stadtrat Marcus Heckel

AfD

Stadtrat Steffen Frister

AfD

Stadtrat Holger Baumann

AfD

Stadtrat Heiko Möckel

AfD

Stadtrat Uwe Ebert

SFV

Stadtrat Volkhardt Kramer

SFV

Stadtrat Manfred Deckert

SFV

Stadtrat Martin Treeck

SFV

Stadtrat Friedrich Fuchs

SFV

Stadträtin Friederike Köhler

SFV

Umbildung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Tourismus des Stadtrates der Stadt Auerbach/Vogtl.

Vorlage: BV/0174/25/HA

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Umbildung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Tourismus gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO in folgender Zusammensetzung:

Mitglied

Fraktion

Stellvertreter

Fraktion

Stadtrat Oliver Horn

CDU

Stadtrat Stefan Reißmann

CDU

Stadtrat Lenny Roth

CDU

Stadtrat Frank Heckel

CDU

Stadtrat Steffen Frister

AfD

Stadtrat Marcus Heckel

AfD

Stadtrat Holger Baumann

AfD

Stadtrat Heiko Möckel

AfD

Stadträtin Friederike Köhler

SFV

Stadtrat Volkhardt Kramer

SFV

Stadtrat Patrick Müller

DIE LINKE

Stadtrat Martin Treeck

SFV

Bestellung von drei Stadträten und des Oberbürgermeisters für den Strategieausschuss Mittelzentraler Städteverbund

Vorlage: BV/0173/25/HA

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Bestellung von drei Stadträten und des Oberbürgermeisters für den Strategieausschuss des Mittelzentralen Städteverbundes.

Mitglied

OBM Jens Scharff

Oberbürgermeister

Stadtrat Frank Heckel

CDU

Stadtrat Steffen Frister

AFD

Stadtrat Martin Treeck

SFV

Umstufung eines Teiles der Gemeindeverbindungsstraße "Neuberg" zum beschränkt-öffentlichen Weg der Stadt Auerbach/Vogtl.

Vorlage: BV/0160/25/BL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt gemäß § 7 SächsStrG die Umstufung eines Teiles der Gemeindeverbindungsstraße „Neuberg“ zwischen der Gemeinde Ellefeld und dem Friedhof Rempesgrün zum beschränkt-öffentlichen Weg „Neuberg“.

Die Nutzung wird beschränkt für Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftlichen Verkehr.

Zum 01.01.2026 soll die Umstufung wirksam werden. Die Straßenbaulast bleibt bei der Stadt Auerbach/Vogtl.

Umstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Kapstraße" zum beschränkt-öffentlichen Weg und Namensänderung von "Kapstraße" in "Neuberg"

Vorlage: BV/0161/25/BL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt gemäß § 7 SächsStrG die Umstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Kapstraße“ zum beschränkt-öffentlichen Weg „Neuberg“.

Die Nutzung wird beschränkt für Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftlichen Verkehr.

Zum 01.01.2026 soll die Umstufung wirksam werden.

Die Straßenbaulast bleibt bei der Stadt Auerbach/Vogtl.

Einziehung des Parkplatzes Schulzenplatz als öffentliche Straße im OT Rebesgrün der Stadt Auerbach/Vogtl.

Vorlage: BV/0162/25/BL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt gemäß § 8 SächsStrG die Einziehung des Parkplatzes Schulzenplatz im OT Rebesgrün der Stadt Auerbach/Vogtl. als öffentliche Straße.

Die Straßenbaulast liegt nach der Einziehung nicht mehr bei der Stadt Auerbach/Vogtl.

Die Einziehung soll zum 01.01.2026 wirksam werden.

Vergabe von Bauleistungen: anteilige Deckensanierung der Schulstraße in Auerbach/Vogtl.

Vorlage: BV/0177/25/BL

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt, die anteilige Deckensanierung der Schulstraße in Auerbach/Vogtl. an die Baufirma

UTR GmbH, Hauptstraße 1, 08606 Bösenbrunn zu einem Angebotspreis von 74.510,40 Euro brutto zu vergeben.

4. Änderung der Richtlinie der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. zur Förderung des Sportes (Sportförderrichtlinie)

Vorlage: BV/0164/25/BS

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die 4. Änderung der Richtlinie der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. zur Förderung des Sports (Sportförderrichtlinie) vom 25.01.2010, zuletzt geändert 18.03.2024 in der beiliegenden Fassung.

4. Änderung Richtlinie der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. zur Förderung des Sportes (Sportförderrichtlinie) vom Stand 25.01.2010, zuletzt geändert 18.03.2024

Die Richtlinie der Großen Kreisstadt Auerbach/Vogtl. zur Förderung des Sportes

(Sportförderrichtlinie) vom Stand 18.03.2024 wird wie folgt geändert:

§ 1

Änderungen

1.

In Punkt 4.2.2. Absatz 1 wird als Satz 2 neu eingefügt: „Diese Kosten sind gegenüber dem Zuwendungsgeber durch Belege o.ä. nachzuweisen.“

2.

Unter Punkt 4. wird der nachfolgend genannte neue Punkt 4.7. aufgenommen.

„4.7. Förderung von inklusivem Sport

Für Maßnahmen des inklusiven Sportes in den Vereinen der Stadt Auerbach/Vogtl. der mit materiellen oder finanziellen Mehraufwendungen verbunden ist, kann eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden. Die Mehraufwendungen sind im Rahmen des Antrages zu beschreiben und zu beziffern. Der nachgewiesene Mehraufwand kann mit einem Zuschuss bis zu 90 % der Kosten gefördert werden.“

§ 2

Inkrafttreten

Die Änderungen treten am 01.09.2025 in Kraft.

Auerbach/Vogtl., den 25.08.2025

Jens Scharff
Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.

der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a)

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Auerbach/Vogtl., den 25.08.2025

Jens Scharff
Oberbürgermeister

Beschluss zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO

Vorlage: BV/0175/25/FM

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß der Erläuterung zum Beschluss in Höhe von 1.117,02 Euro.

Die Spender sind der Stadt Auerbach/Vogtl. bekannt, möchten aber namentlich nicht in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Dem Stadtrat werden die Spender in der nichtöffentlichen Sitzung bekannt gegeben.

Beschluss zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO

Vorlage: BV/0176/25/FM

Der Stadtrat der Stadt Auerbach/Vogtl. beschließt die Annahme einer Sachspende für den Auerbacher Siegelohplatz von der Firma Rochlitzer Porphyr GmbH, Pappelhöhe 1, 09306 Rochlitz

in Höhe von 3.895,70 €.