Der Parkplatz Hockel´s Mühle in der Stadt Auerbach/Vogtl. wird gemäß § 8 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S.93), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04. August 2026 (SächsGVBl. S.762) als öffentliche Straße eingezogen.
Straßenbeschreibung
Der Parkplatz Hockel´s Mühle liegt auf einem Teil des Flurstückes 523/15 der Gemarkung Auerbach. Die Ein- und Ausfahrt führt derzeit über die Straße Freudenthal in Auerbach/Vogtl.
Verfügung
Der Parkplatz Hockel´s Mühle der Stadt Auerbach/Vogtl. wird als öffentliche Straße eingezogen.
Die Einziehung wird zum 01.01.2027 wirksam. Mit Wirksamwerden der Einziehung verliert der Parkplatz die Eigenschaft als öffentliche Straße. Die Straßenbaulast der Stadt Auerbach/Vogtl. für den Parkplatz entfällt mit Wirksamwerden der Einziehung.
Begründung
Die Einziehung der Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche (Parkplatz) ist erforderlich, da dieser Bereich Bestandteil des Realisierungsteils der geplanten Landesgartenschau in 2029 ist.
Im Zuge der Vorbereitung und Umsetzung dieser Maßnahme ist eine grundlegende Umgestaltung der Fläche vorgesehen. Die derzeitige Nutzung als öffentliche Verkehrsfläche (Parkplatz) steht der vorgesehenen Entwicklung des Geländes entgegen.
Einsichtnahme
Die Verfügung und der dazugehörige Lageplan können in der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Zimmer 1.2, Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. während der öffentlichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Auerbach/Vogtl., Nicolaistraße 51, 08209 Auerbach/Vogtl. erhoben werden. Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Der Widerspruch ist an folgende De-Mail-Adresse zu richten:
epost@stadt-auerbach.de-mail.de
Auerbach, 04.09.2026