Treppenstufen, unwegsames Gelände, keine Geländer – für einen gesunden Menschen kein Problem, für einen Menschen mit Behinderung teils unüberwindbare Barrieren. Das Förderprogramm „Lieblingsplätze für alle" 2027 sagt den Alltagshindernissen erneut den Kampf an. Es können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Es werden kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Gastronomie-, Bildungs- und Gesundheitsbereich gefördert. Beispiele der letzten Förderperioden:
| • | Errichtung von Spielgeräten für Kinder mit Behinderungen auf Spielplätzen |
| • | Anbau von Rampen |
| • | Einbau von Automatiktüren, Schaffung von barrierefreien Zuwegungen |
| • | Ausstattung mit Audioguides für seh- und hörbehinderte Besucher, Einbau von induktiven Höranlagen |
| • | Beschriftungen in Braille-Schrift |
| • | Einbau von barrierefreien Sanitäranlagen in Museen, an Ausflugszielen und bei Sehenswürdigkeiten |
| • | Zugänge: akustisch und visuell (z.B. Ansagen im Aufzug) |
| • | Kontrastreiche Beschilderung in Arztpraxen |
| • | Behindertengerechte Untersuchungsliegen |
| • | Treppenlift |
Als Pächter/Inhaber/Eigentümer einer öffentlich zugänglichen Einrichtung oder eines öffentlich zugänglichen Gebäudes bzw. als Arzt oder Zahnarzt einer ambulanten Praxis formulieren Sie Ihre Idee in einer kurzen Vorhabensbeschreibung, kalkulieren den Aufwand und reichen beides bei Ihrem zuständigen Landkreis/Ihrer Kreisfreien Stadt ein. Bei Baumaßnahmen muss immer eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorliegen.
Was ist zu tun?
| • | bis 30.09.2026 Antrag beim Landratsamt Vogtlandkreis stellen mit folgenden Unterlagen | |
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| - | Bilder zum IST-Zustand im jpeg-Format (per e-mail ebersbach.diana@vogtlandkreis.de) |
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| - | Kostenvoranschläge/Angebote für die geplante Maßnahme |
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| - | Grundbuchauszug bzw. Zustimmung Eigentümer/Vermieter |
Weitere Infos: https://www.vogtlandkreis.de/Service-und-Verwaltung/Sonderthemen/Lieblingspl%C3%A4tze-schaffen-Barrieren-abbauen/