Titel Logo
Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 1/2024
Amtliche Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg

Haushaltssatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der §§ 13 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA vom 26. Februar 1998, GVBl. LSA S. 81, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2020, GVBl. LSA S. 384), in Verbin­dung mit § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA vom 17. Juni 2014, GVBl. LSA S. 288, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021, GVBl. LSA S. 100), hat die Regionalversammlung in der Sitzung am 20.10.2023 fol­gende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

1.

im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf —  475.200 EUR

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen —  475.200 EUR

festgesetzt

2.

im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  475.200 EUR

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf —  468.800 EUR

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf  — 0 EUR

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Investitionstätigkeit auf  — 4.000 EUR

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf  — 0 EUR

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

der Finanzierungstätigkeit auf  — 0 EUR

festgesetzt.

§ 2

Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

§ 3

Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 40.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2024 beträgt 321.700,00 EUR.

Davon entfallen auf

den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

140.203,95 EUR,

den Landkreis Wittenberg

110.468,96 EUR und

die Stadt Dessau-Roßlau

71.027,10 EUR

§ 6

Mehraufwendungen bis zu 5 % des Gesamtbetrages der Aufwendungen sind unerheblich.

§ 7

Die Investitionskostenstellen sind untereinander deckungsfähig.

Köthen (Anhalt), den 13.12.2023

gez. Grabner Siegel
Vorsitzender

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg für das Haushaltsjahr 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind nicht enthalten. Die Haushaltssatzung 2024 wurde am 22.11.2023 dem Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt.

Der Haushaltsplan 2024 liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA

vom 08.02.2024 bis zum 16.02.2024

zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg in 06366 Köthen (Anhalt), Am Flugplatz 1, Raum 302, in den Dienststunden am

Montag bis Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag bis Donnerstag

von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

öffentlich aus.

Der Haushaltsplan 2024 wird zugleich auf der Website https://www.planungsregion-abw.de // Aktuelles // Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Köthen (Anhalt), den 13.12.2023

gez. Grabner
Vorsitzender