Auf Grund der §§ 13 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA vom 26. Februar 1998, GVBl. LSA S. 81, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2020, GVBl. LSA S. 384), in Verbindung mit § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA vom 17. Juni 2014, GVBl. LSA S. 288, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021, GVBl. LSA S. 100), hat die Regionalversammlung in der Sitzung am 20.10.2023 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | |
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| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf — 475.200 EUR |
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| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen — 475.200 EUR |
| festgesetzt | ||
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| 2. | im Finanzplan mit dem | |
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| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus |
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| laufender Verwaltungstätigkeit auf — 475.200 EUR |
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| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus |
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| laufender Verwaltungstätigkeit auf — 468.800 EUR |
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| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus |
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| der Investitionstätigkeit auf — 0 EUR |
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| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus |
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| der Investitionstätigkeit auf — 4.000 EUR |
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| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus |
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| der Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR |
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| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus |
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| der Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR |
| festgesetzt. | ||
Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.
Eine Verpflichtungsermächtigung wird nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird auf 40.000,00 EUR festgesetzt.
Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2024 beträgt 321.700,00 EUR.
| Davon entfallen auf | |
| den Landkreis Anhalt-Bitterfeld | 140.203,95 EUR, |
| den Landkreis Wittenberg | 110.468,96 EUR und |
| die Stadt Dessau-Roßlau | 71.027,10 EUR |
Mehraufwendungen bis zu 5 % des Gesamtbetrages der Aufwendungen sind unerheblich.
Die Investitionskostenstellen sind untereinander deckungsfähig.
Köthen (Anhalt), den 13.12.2023
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg für das Haushaltsjahr 2024
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind nicht enthalten. Die Haushaltssatzung 2024 wurde am 22.11.2023 dem Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt.
Der Haushaltsplan 2024 liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA
vom 08.02.2024 bis zum 16.02.2024
zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg in 06366 Köthen (Anhalt), Am Flugplatz 1, Raum 302, in den Dienststunden am
| Montag bis Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| Montag bis Donnerstag | von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
öffentlich aus.
Der Haushaltsplan 2024 wird zugleich auf der Website https://www.planungsregion-abw.de // Aktuelles // Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Köthen (Anhalt), den 13.12.2023