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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 1/2024
Amtliche Informationen
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Öffentliche Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes Aken (Elbe)

Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld bestätigte mit Feststellungsvermerk vom 27. September 2023 das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2022.

„Es wird festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 26. Mai 2023 abgeschlossener Prüfung durch die mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH die Buchführung und der Jahresabschluss des Abwasserzweckverbandes Aken (Elbe) den gesetzlichen Vorschriften und der Verbandssatzung entsprechen.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation des Abwasserzweckverbandes Aken (Elbe). Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die Verbandsversammlung fasste in der Sitzung am 28.11.2023 folgende Beschlüsse:

1.

Feststellung des Jahresabschlusses

1.1

Bilanzsumme  —  41.606.856,82 €

1.1.1

davon entfallen auf der Aktivseite auf

-

das Anlagevermögen  —  39.889.584,57 €

-

das Umlaufvermögen  —  1.717.039,75 €

-

die Rechnungsabgrenzungsposten 232,50 €

1.1.2

davon entfallen auf der Passivseite auf

-

das Eigenkapital  —  8.238.610,74 €

-

die Investitions- und Ertragszuschüsse  —  25.827.548,55 €

-

die Rückstellungen  —  67.215,00 €

-

die Verbindlichkeiten  —  7.473.482,53 €

1.2

Jahresgewinn  —  532.272,39 €

1.2.1

Summe der Erträge  —  3.769.062,96 €

1.2.2

Summe der Aufwendungen  —  3.236.790,57 €

2.

Der im Wirtschaftsjahr 2022 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 532.272,39 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Dem Verbandsgeschäftsführer wird gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Die vorstehende Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Verwendung des Ergebnisses der Prüfung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2022 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss wird in der Zeit vom 22.01.2024 bis 02.02.2024 in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes Aken (Elbe) Köthener Chaussee 1, 06385 Aken (Elbe) öffentlich ausgelegt. Er kann von Montag bis Mittwoch in der Zeit von 7:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 7:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 7:00 bis 13:00 Uhr eingesehen werden.

Aken (Elbe), 29.11.2023

gez. M. Bauer
Verbandsgeschäftsführer
Abwasserzweckverband Aken (Elbe)

Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024

Auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 81), in der Fassung vom 14. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 384), sowie der Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes LSA vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), das Gesetz über kommunale Eigenbetriebe vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Eigenbetriebsverordnung vom 25. Mai 2012 (GVBl. LSA S. 160), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Aken (Elbe) in der öffentlichen Sitzung am 28.11.2023 den Wirtschaftsplan beschlossen:

Erfolgsplan

Erträge  —  3.694.210 EUR

Aufwendungen  —  3.572.600 EUR

Jahresgewinn  —  121.610 EUR

Vermögensplan

Einnahmen  —  5.882.400 EUR

Ausgaben  —  5.882.400 EUR

Verplichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen wird auf 0 EUR festgesetzt.

Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

Verbandsumlage

Zur teilweisen Deckung des Finanzbedarfes kann der Abwasserzweckverband Aken gemäß Verbandssatzung § 15 Abs. 2 eine Verbandsumlage erheben.

Der Verband erhebt im Jahr 2024 keine Umlage von den Gemeinden.

Sonstiges

Nach § 105 KVG LSA sind Über- und außerplanmäßigen Auszahlungen nur zulässig, wenn die Auszahlung unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist. Auszahlungen von erheblicher Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Verbandsauschusses.

Gemäß § 9 Abs. 1 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Aken gelten Ausgaben bis zu einer Höhe von 100 TEUR im Einzelfall als unerheblich. Der Verbandsgeschäftsführer vertritt nach § 11 der Verbandssatzung als Organ den Zweckverband und erledigt in eigener Verantwortung die Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Aken (Elbe), 20.12.2023

gez. M. Bauer
- Siegel -
Verbandsgeschäftsführer

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2024

Der vorstehende Wirtschaftsplan des Wirtschaftsjahres 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 28.11.2023 zum Wirtschaftsplan 2024 wurde von der Kommunalaufsicht des Landkreises Anhalt - Bitterfeld mit Schreiben vom 20.12.2023 bestätigt.

Der Wirtschaftsplan liegt, gemäß § 102 Abs. 2 der KVG LSA, in der Zeit

vom 22.01.2024 bis 02.02.2024

in der Geschäftsstelle des AZV Aken, Köthener Chaussee 1 in 06385 Aken (Elbe), öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Er kann montags bis mittwochs in der Zeit von 7.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 7.00 bis 13.00 Uhr eingesehen werden.

Aken (Elbe), 03.01.2024

gez. M. Bauer
-Siegel-
Verbandsgeschäftsführer des AZV Aken (Elbe)