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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 1/2025
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Landräte aus Anhalt-Bitterfeld und Nordsachsen fordern besseren Hochwasserschutz

Erik Lange (r.) von der Unteren Wasserbeörde des Landkreises Nordsachsen zeigt auf einem Luftbild die Schwachstelle.

(v.r.n.l.) A. Rößler (Dezernent Anhalt-Bitterfeld), Löbnitzer Bürgermeister D. Hoffmann, Landräte A. Grabner und K. Emanuel, E. Lange und C. Bartz von den unteren Wasserbehörden der Landkreise

Die Landräte von Anhalt-Bitterfeld und Nordsachsen, Andy Grabner und Kai Emanuel, haben bei einem Termin am 10. Dezember 2024 mit einer gemeinsamen Erklärung die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Sachsen dringend dazu aufgefordert, endlich Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an Mulde und Seelhausener See anzugehen. Diese seien zehn Jahre nach der letzten Flutkatastrophe notwendig. Sie trafen sich am Lober-Leine-Kanal bei Löbnitz und erläuterten gemeinsam mit Experten den Medienvertretern ihr Anliegen.

Für die beiden Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Nordsachsen stellt die Entwicklung um die Tagebaurestgewässer Großer Goitzschesee und Seelhausener See ein höchst prioritäres Aufgabenfeld dar. „Seit dem Ende des Braunkohletagebaus hat die Region sowohl in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung als auch in der allgemeinen Lebensqualität eine deutliche Aufwertung erfahren. Insbesondere mit Blick auf die Schäden durch die Hochwasser 2002 und 2013 ist die Beseitigung bekannter Schwachstellen im Hochwasserschutz und die abschließende Sanierung und Gestaltung der bergbaulich veränderten Gewässer aber zwingende Voraussetzung für eine nachhaltige regionale Entwicklung“, begründen die beiden Landräte. Nach wie vor bestehe ein hohes Risiko, dass die Mulde in den Großen Goitzschesee und Seelhausener See durchbrechen könne.

Als bedeutsame Schwachstelle gilt der im Zuge des Bergbaus künstlich geschaffene Lober-Leine-Kanal, der genau auf der Trennlinie zwischen beiden Seen verläuft und in die Mulde mündet. „Aus fachlicher Sicht wären eine Rückverlegung des Lobers in sein altes Bett und damit die Einleitung in den Neuhauser See sowie die Einleitung der Leine in ihr altes Bett bei Sausedlitz und die dann folgende Einleitung in den Seelhausener See die beste Variante“, heißt es in der Erklärung.

Der Rückverlegung des Lobers in sein altes Bett würden aber Vorbehalte des BUND in Sachsen-Anhalt entgegenstehen. Daher schlagen die Landräte als Kompromissvariante vor, den Lober-Leine-Kanal in den Seelhausener See einzuleiten und damit zumindest den sensiblen, hochwassergefährdeten Abschnitt zwischen den Seen abzutrennen. Sie fordern, dass die Länder diesbezüglich eine schnelle Entscheidung treffen. Danach müsse der Rückbau zügig beginnen und der Bereich hochwassertechnisch gesichert werden. Zudem sollen sowohl ein steuerbares Überleitbauwerk zwischen den Gewässern als auch ein regulierbarer Polder von der Mulde in den Seelhausener See entstehen, damit kontrolliert Wasser abfließen kann.

„Wir brauchen erkennbare gemeinsame Aktivitäten der beiden obersten Wasserbehörden der Länder zur Koordinierung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen – und zwar jetzt, bevor es zur nächsten Flutkatastrophe kommt“, betonten Grabner und Emanuel gegenüber den anwesenden Medienvertretern. Allen Beteiligten sei bewusst, dass bis zur endgültigen Entscheidung und schließlich zur Herstellung einer Umsetzungsreife vielfältige offene Fragen einer Klärung bedürfen. Dennoch sei der lange Zeitverlauf von über zehn Jahren seit der letzten Flutkatastrophe nicht zu rechtfertigen, denn im Katastrophenfall muss mit den Folgen vor Ort umgegangen werden.

Darum fordern die Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Nordsachsen:

1.

Eine Entscheidung zum zukünftigen Verlauf von Lober und Leine, entweder durch Rückverlegung in das alte Bett der Leine oder das Anlegen eines neuen Gewässerabschnittes vor der Einleitung in den Seelhausener See.

2.

Den Rückbau des Lober-Leine-Kanals auf der sensiblen Trennlinie zwischen Seelhausener See und Goitzschesee sowie die hochwassertechnische Ertüchtigung zur Sicherung des Bereiches.

3.

Die Errichtung eines hochwassersicheren, gesteuerten Überleitbauwerks zwischen Seelhausener See und Goitzschesee, Errichtung eines Polders im Muldevorland mit gesteuertem Ein- und Auslaufbauwerk in Richtung Seelhausener See.

4.

Erkennbare gemeinsame Aktivitäten der beiden obersten Wasserbehörden der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt zur Koordinierung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.