Der Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz gibt für den oben genannten Empfängerkreis folgendes bekannt:
Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen hat, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen. Eine Abgabe der Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2024 durch Sie ist daher nicht mehr erforderlich.
Eine formelle Änderung der 11. BImSchV zur Aussetzung für das Berichtsjahr 2024 steht noch aus; diese wird derzeit jedoch vom Verordnungsgeber eingeleitet. Zudem findet aktuell eine Evaluation der 11. BImSchV statt, die Hinweise über die zukünftige Ausgestaltung der Verordnung geben soll.
Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig zum nächsten Berichtsjahr 2028 über die aktuelle Rechtslage.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Puschmann unter 03493/ 341710 zur Verfügung.