Beitrittsbeschluss zur Haushaltsbegleitverfügung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung 2023
B e s c h l u s s
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld tritt der Entscheidung des Landesverwaltungsamtes zur Haushaltssatzung 2023, Az. 206.4.4-10402-LK ABI-HH 2023 vom 31.03.2023 bei.
Der in § 2 der Haushaltssatzung festgelegte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird auf 6.602.700 Euro festgesetzt. Die Genehmigung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein Betrag in Höhe von 580.000 Euro erst nach der Bestätigung eines Wirtschaftlichkeitsnachweises durch das Landesverwaltungsamt für die Durchführung des Winterdienstes in Eigenregie aufgenommen werden darf.
Der Landrat erlässt gemäß § 27 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO LSA) eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von mindestens 3.932.400 Euro für das Haushaltsjahr 2023. Eine darüber hinausgehende Sperre bleibt dem Landrat vorbehalten.
Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird bis zum 31.01.2024 überarbeitet und dem Landesverwaltungsamt zur Prüfung vorgelegt.
Bezuschussung der Köthen Kultur und Marketing GmbH
B e s c h l u s s
Der Kreistag erteilt seine Zustimmung zur als Anlage 1 beigefügten Änderung des Gesellschaftsvertrages der Köthen Kultur und Marketing GmbH und ermächtigt den Landrat zur dementsprechenden Abstimmung in der Gesellschafterversammlung und Unterzeichnung der Gesellschaftsvertragsänderung.
Aufnahme eines Kredites
B e s c h l u s s
Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 2.054.000 Euro. Dieser wird für die Umschuldung des Kredites „14-B“ aufgenommen.
Beschluss-Nr. 191-33/2023
Nachwahl der Stellvertreterin des weiteren Vertreters der IHK Halle-Dessau für die V. Wahlperiode der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
B e s c h l u s s
Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wählt Frau Kathleen Pielert, wohnhaft in der Stadt Zörbig, als Stellvertreterin des weiteren Vertreters der Institution IHK Halle-Dessau in die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg.
Beschluss-Nr. 192-33/2023
Überplanmäßige Auszahlung für die Förderschule "Schule an der Kastanie" Bitterfeld-Wolfen
B e s c h l u s s
Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld beschließt, die überplanmäßige Auszahlung i.H.v. ca. 730.000,00 EUR für die Erweiterung des Modulgebäudes um drei Module (Haupteingang und Lehrerzimmer) unter Beachtung der Bestimmungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführungen gem. § 104 KVG LSA.
gez. Grabner
Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
Vergabeausschuss am 02.05.2023
Freihändige Vergabe gem. VOL/A
Industrie- und Filmmuseum Wolfen
Anschaffung von Digitalisierungstechnik zum Zweck der Bereitstellung von Archivdokumenten
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma MICROBOX GmbH, 61231 Bad Nauheim wurde erteilt.
BV/0740/2023
Beschluss: 33-2023
Freihändige Vergabe gem. VOL/A
Digitalisierung Musikgalerie an der Goitzsche
Erstellung einer Website
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Splitter Manufaktur, 06792 Sandersdorf-Brehna wurde erteilt.
BV/0746/2023
Beschluss: 34/2023
Gemäß § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt:
Mit Bescheid vom 24.04.2023 (Az:66.17/4000/1.6.2-19/20-23/22) wurde auf Antrag der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in Dr. Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen vom 15.06.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung des Anlagentyps nach §§ 16 und 19 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA K-1 und WEA D-3) in der Gemarkung Kleinpaschleben, Flur 1, Flurstück 37 und in der Gemarkung Drosa, Flur 13, Flurstück 42 erteilt. Der wesentlichen Änderung des Anlagentyps (hier: Erhöhung der Nennleistung der Anlage Nordex N 163 von 5.70 MW auf 6.80 MW) liegt der Genehmigungsbescheid vom 07.06.2022 (Az: 66.17/4000/1.6.2-19/20) zugrunde.
1.
Der Bescheid hat folgenden verfügenden Teil:
Auf Grundlage der §§ 16, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wird auf Antrag der
UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG
Dr. Eberle-Platz 1
01662 Meißen
vom 15.06.2022, letztmalig geändert am 24.03.2023, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, entsprechend den unter Anlage 1 gelisteten Antragsunterlagen sowie nach Maßgabe der im Folgenden unter Abschnitt IV festgesetzten Nebenbestimmungen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung des Anlagentyps erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von 2 WEA des Typs Nordex N 163 mit folgenden Daten (Angaben in ETRS 89 Zone 32, ohne Zonenerkennung):
| Standortkoordinaten | ||||||
| Bezeichnung | Typ | Nennleistung | Nabenhöhe | Rotor- durchmesser | Rechtswert | Hochwert |
| WEA K-1 | Nordex N 163 | 6.80 MW | 164 m | 163 m | 699.361 | 5.743.360 |
| WEA D- 3 | Nordex N163 | 6.80 MW | 164 m | 163 m | 698.013 | 5.742.734 |
1.3 Andere behördliche Entscheidungen
Die Genehmigung schließt folgende, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:
| - | Baugenehmigung nach § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), |
| - | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA), |
| - | Zustimmung nach § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). |
Die Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von drei Jahren nach Bekanntgabe des Bescheides mit der Errichtung oder dem Betrieb von mindestens einer Anlage begonnen wurde.
Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.
1.6 Nebenbestimmungen
Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.
1.7 Auslegung
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom
12.06.2023 bis einschließlich 26.06.2023
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima und Immissionsschutz im OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.11 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
| Montag | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Gemäß § 21a Abs. 2 Satz 4 der 9. BImSchV erfolgt zusätzlich die Bekanntmachung der Genehmigung über das zentrale Internetportal der Länder unter folgendem Link: https://www.uvp-verbund.de/portal/. Ferner steht der Bescheid einschließlich der Begründung in diesem Portal bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in digitaler Form zur Verfügung.
Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber Dritten als zugestellt.
Gegen den hier bekanntgemachten Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt) eingelegt werden.
Bitterfeld, den 23.05.2023
Gemäß § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt:
Mit Bescheid vom 09.05.2023 (Az: 66.17/4000/1.6.2-16/19/-02) wurde auf Antrag der VSB Neue Energien Deutschland GmbH mit Sitz in der Schweizer Straße 3 a in 01069 Dresden vom 15.11.2021 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 6 und 19 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA LOEB 1 und WEA LOEB 2) vom Typ Siemens-Gamesa 6.0-170 [Nabenhöhe 165 m] unter Berücksichtigung des Repowerings von 4 WEA in der Gemarkung Löberitz, Flur 6, Flurstücke 121, 123, 130 und 131 erteilt.
1.
Der Bescheid hat folgenden verfügenden Teil:
Auf Grundlage der §§ 4, 6, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. Nr. 1.6.2 des
Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wird auf Antrag der
VSB Neue Energien Deutschland GmbH
Schweizer Straße 3 a
01069 Dresden
vom 15.11.2022, letztmalig geändert am 15.02.2023, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, entsprechend den unter Anlage 1 gelisteten Antragsunterlagen sowie nach Maßgabe der im Folgenden unter Abschnitt IV festgesetzten Nebenbestimmungen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA LOEB 1 und WEA LOEB 2) vom Typ Gamesa 6.0-170 unter Berücksichtigung des Repowerings von vier WEA in der Gemarkung Löberitz erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von 2 WEA des Typs Gamesa 6.0-170 mit folgenden Daten (Angaben in ETRS 89 Zone 32):
| Standortkoordinaten | |||||
| Bezeichnung | Anlagentyp | Nennleistung | Nabenhöhe | Rotor- durchmesser | Rechtswert | Hochwert |
| LOEB 1 | Siemens-Gamesa 6.0 | 6.2 MW | 165 m | 170 m | 720.625 | 5.728.561 |
| LOEB 2 | Siemens-Gamesa 6.0 | 6.2 MW | 165 m | 170 m | 720.980 | 5.728.761 |
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den aufgeführten Antragsunterlagen gem. Anlage 1 des Bescheides. Die Genehmigung wird nach Maßgabe dieser Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstücks und Netzanbindung werden von dieser Genehmigung nicht erfasst.
Für die unter Punkt 1.2 genannten WEA werden im Zuge des Repowering folgende Anlagen zurückgebaut:
| Bezeichnung | Anlagentyp | Leistung | Nabenhöhe | Rotor- durchmesser | Rechtswert | Hochwert |
| WEA 1 | Vestas V 52 | 0.85 MW | 74 m | 52 m | 720.281 | 5.728.614 |
| WEA 2 | Vestas V 52 | 0.85 MW | 74 m | 52 m | 720.447 | 5.728.356 |
| WEA 4 | Vestas V 52 | 0.85 MW | 74 m | 52 m | 721.083 | 5.728.657 |
| WEA 5 | Vestas V 52 | 0.85 MW | 74 m | 52 m | 721.030 | 5.728.866 |
Der Rückbau der Bestandsanlagen ist im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen geprüft worden. Die erforderlichen Abbruchanzeigen sind nicht Bestandteil der Genehmigung. Diese sind gesondert beim zuständigen Bauordnungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld einzureichen.
1.3 Andere behördliche Entscheidungen
Die Genehmigung schließt folgende, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:
| - | Baugenehmigung nach § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), |
| - | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA), |
| - | Zustimmung nach § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). |
Die Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von drei Jahren nach Bekanntgabe des Bescheides mit der Errichtung oder dem Betrieb von mindestens einer Anlage begonnen wurde.
Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.
1.6 Nebenbestimmungen
Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.
1.7 Auslegung
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom
12.06.2023 bis einschließlich 26.06.2023
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima und Immissionsschutz im OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.11 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
| Montag | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Gemäß § 21a Abs. 2 Satz 4 der 9. BImSchV erfolgt zusätzlich die Bekanntmachung der Genehmigung über das zentrale Internetportal der Länder unter folgendem Link: https://www.uvp-verbund.de/portal/. Ferner steht der Bescheid einschließlich der Begründung in diesem Portal bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in digitaler Form zur Verfügung.
Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber Dritten als zugestellt.
Gegen den hier bekanntgemachten Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt) eingelegt werden.
Bitterfeld, den 23.05.2023