Im Kreistag ging es am 8. Mai unter anderem um den Widerspruch zur Haushaltssperre.
Das Landesverwaltungsamt (LVwA) hat am 1. April die Haushaltssatzung 2025 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld nicht beanstandet, jedoch wurde eine haushaltswirtschaftliche Sperre angeordnet. Landrat Andy Grabner hat fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes eingelegt. Die Haushaltssperre werde als unverhältnismäßig angesehen und gefährde die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sowie die Erfüllung kommunaler Aufgaben. Zudem greife sie übermäßig in die kommunale Selbstverwaltung ein.
Der Landkreis strebt deshalb die Aufhebung bzw. Änderung der beanstandeten Regelungen des LVWA-Bescheides an, um seine finanzielle Handlungsfähigkeit und die Erfüllung seiner Aufgaben sicherzustellen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 beschlossen, den Widerspruch gegen die Genehmigungsverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 1. April 2025 aufrechtzuerhalten. Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, wird der Landrat mit der Prüfung beauftragt, gegebenenfalls weitere Rechtsmittel einzulegen.
Diese Haushaltssperre verpflichtet den Landkreis dazu, ausschließlich Ausgaben zu tätigen, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die zur Aufrechterhaltung zwingend notwendiger Aufgaben erforderlich sind.