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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 12/2023
Die Landkreisverwaltung informiert
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Fachbereiche vorgestellt – heute Fachbereich Gesundheit, Teil 3

Team des Sozialpsychiatrischen Dienstes: Josepha Oldörp, Cornelia Lindner, Kristin Liebal, Luisa Geßner, Antonia Thamm, Monika Behnke, und Carolin Grune (v.l.)

Die Kreisverwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat eine Vielzahl von Aufgaben im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Doch welche sind das genau? Das Redaktionsteam von „Wir sind ABI“ geht dieser Frage nach und stellt die einzelnen Fachbereiche vor. Heute bringen wir Ihnen den Fachbereich Gesundheit, der dem Dezernat III Ordnung, Sicherheit, Sport, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Kultur, Bildung zugeordnet ist, näher. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben des Fachbereichs erfolgt die Vorstellung in mehreren Teilen.

Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi)

Die Mitarbeiterinnen des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind Ansprechpartner für Menschen mit psychischen Erkrankungen, seelischen Problemen, Suchterkrankungen, geistigen Beeinträchtigungen und Menschen, die sich in akuten Krisensituationen befinden. Auch Angehörige, Freunde, Nachbarn und andere Vertraute, die sich Sorgen machen, können sich an die Beratungsstelle wenden.

Das Team besteht aus sechs Sozialarbeiterinnen, einer Psychologin und einer Psychiatriekoordinatorin, die an den drei Standorten Bitterfeld-Wolfen, Köthen und Zerbst tätig sind.

Die Arbeit im Sozialpsychiatrischen Dienst ist sehr abwechslungsreich und erfordert oft spontane Einsätze. Im Allgemeinen kann man jedoch einige Arbeitsschritte unterscheiden, die typisch für dieses Tätigkeitsfeld sind. Es wird dazu ein Tag im Sozialpsychiatrischen Dienst vorgestellt:

Der Arbeitstag beginnt damit, E-Mails zu überprüfen, Termine zu organisieren, Unterlagen zu bearbeiten und Aufgaben für den Tag zu planen. Die flexible Gestaltung der Arbeit ist notwendig, da nicht immer vorhersehbar ist, welche unerwarteten Fälle hinzukommen werden. Zusammen mit Kollegen werden ggf. komplexe Fälle besprochen und die nächsten Schritte geplant.

Ein wichtiger Teil der Arbeit besteht in der niedrigschwelligen Beratung und Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit seelischen oder geistigen Krankheiten. Hierbei folgt der Sozialpsychiatrische Dienst auch Hinweisen Dritter. Diese können zum Beispiel von Angehörigen, Vermietern, medizinischen Einrichtungen oder der Polizei erfolgen und führen zu einer geeigneten Kontaktaufnahme zur betroffenen Person.

Zur Veranschaulichung solcher Fälle folgen einige Beispiele:

Frau M. (47 Jahre alt, alleinstehend, eine Tochter wohnhaft in Schleswig-Holstein), Kontakt durch Klientin selbst: “Wegen meiner Angstanfälle kann ich die Wohnung nicht mehr verlassen und jetzt hat mich das Jobcenter total gekürzt, weil ich drei Mal unentschuldigt nicht zum Termin erschienen bin.“ Die Bürgerin kann ihre Miete nicht mehr begleichen, eventuell droht eine Wohnungskündigung.

Herr P. (62 Jahre alt, keine Kinder, lebt gemeinsam mit Ehefrau), Erstkontakt entstand durch die Ehefrau: „Ich werde von meinen Nachbarn abgehört und sie nehmen Geld von meinem Konto, ohne dass man es auf den Auszügen nachvollziehen kann. Abends reden sie über mich und was sie mit dem Geld kaufen wollen. Ebenso kann ich meine Medikamente nicht mehr nehmen, denn die haben da etwas hineingetan.“

Frau K. (32 Jahre alt, wohnt mit ihrem Partner zusammen), Kontaktaufnahme zum Fachdienst durch Polizei wegen ruhestörendem Lärm, Aggressivität und suizidalen Gedanken: „Sie konsumiert seit acht Jahren Drogen, wird dem Partner gegenüber gewalttätig und äußert suizidale Gedanken. Die beiden Kinder sind bereits seit zwei Jahren in einer entsprechenden Einrichtung.“

Um die Klienten umfassend zu beraten und ihnen bei der Bewältigung ihrer Probleme zu helfen, werden in Erstgesprächen die Lebenssituation erfasst sowie die Bedürfnisse und Ziele ermittelt. Zum Beispiel könnte ein Klient mit einer psychischen Erkrankung dabei unterstützt werden, Hilfe bei der Beantragung von Sozialleistungen zu erhalten oder auch eine Wohnung zu finden, die seinen speziellen Bedürfnissen entspricht. In manchen Fällen ist auch erkrankungsbedingt die Begleitung zu wichtigen Terminen, wie beispielsweise zum Jobcenter, zu Therapeuten oder Ärzten notwendig. Durch Letzteres kann sichergestellt werden, dass ein Klient die richtige Medikation erhält oder überhaupt eine medizinische beziehungsweise therapeutische Anbindung erfährt.

Des Weiteren können Betroffene aufgrund ihrer Erkrankungen oder durch besondere Belastungen auch in akute seelische Notlagen geraten. Diese Krisensituation zu erkennen und durch entsprechendes Handeln zu entschärfen, um eine Eskalation zu vermeiden und konstruktive Lösungen aufzuzeigen, ist ebenfalls eine Kernaufgabe der Arbeit des Fachdienstes. So kann ein deeskalierendes Gespräch unter Umständen dazu führen, dass eine suizidale Krise abgewendet werden kann.

Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet oft eng mit anderen Fachleuten, Behörden und Institutionen zusammen, um Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten einzuholen und Bedarfe der Klienten abzuklären. Sollte die Notwendigkeit bestehen, kann eine Weiterleitung in andere Hilfesysteme erfolgen. Zudem erfolgt stetig die Dokumentation der Arbeit, um den Verlauf der Unterstützung nachvollziehbar zu machen.