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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 12/2023
Amtliche Informationen
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Bekanntmachung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse des Kreistages Anhalt-Bitterfeld

Vergabeausschuss am 15.05.2023

Freihändige Vergabe gem. VOL/A

Digitalisierung Musik-Galerie an der Goitzsche

Anschaffung von Hardware (7 Monitore, 1 PC + 1 Monitor, 2 Laptop, 6 VR-Brillen, Streamingausrüstung) und Software

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Splitter Manufaktur, 06792 Sandersdorf-Brehna wurde erteilt.

BV0745/2023

Beschluss: 35-2023

Verhandlungsvergabe gem. UVgO

Wartung Luftreinigungsgeräte für organische Verbindungen

(z.B. Naphtalin) durch den Hersteller

Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Lynatox GmbH, 99885 Ohrdruf wurde erteilt.

BV/0747/2023

Beschluss: 36/2023

Freihändige Vergabe gen. VOB/A

Straßenbauarbeiten an der Kreisstraße K 2476 OD Brehna,

Goethestr., Straßenbaumaßnahmen

Die Zustimmung auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe gemäß § 3 i. V. m. § 3a Abs. 3 Satz 2 VOB/A i.V.m. § 4 Abs 1 der Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenverordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Ausgabe 2019 - (Auftragswerteverordnung - AwVO) vom 16.12.2022 unter Beteiligung der in der Anlage zur Beschlussvorlage genannten Unternehmen wurde erteilt.

BV/0753/2023

Beschluss: 37/2023

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A EU

Ersatzneubau Turnhalle Völkerfreundschaft, Los 11 Estricharbeiten – Aufhebung

Die Zustimmung zur Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2

VOB/A-EU wurde erteilt.

BV/0756/2023

Beschluss: 38/2023

Jugendhilfeausschuss am 24.05.2023

Beschluss-Nr.: 0722/2023

Aufhebung des Beschlusses des Jugendhilfeausschuss BV/0245/2020

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Aufhebung seines Beschlusses BV/0245/2020 vom 16.06.2021.

Beschluss-Nr.: 0725/2023

Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Förderung einer Sportveranstaltung über die Jugendpauschale

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 1.000,00 € zur Finanzierung einer Maßnahme im Bereich Sport, Spiel und Geselligkeit des Fördervereins Gut Mößlitz e. V. nach Punkt 6.4.9 Richtlinie Jugendarbeit (RL JA) gemäß Punkt 5.3 Absatz 4 RL JA für das Jahr 2023 aus Mitteln der Jugendpauschale 2023

Beschluss-Nr.: 0737/2023

Jugendhilfeplan „Teilplan I“: „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“: Teilbereich: „Offene Kinder- und Jugendarbeit“.

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Jugendhilfeplan „Teilplan I“: „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“: Teilbereich: „Offene Kinder- und Jugendarbeit“.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Kreis- und Finanzausschuss am 08.06.2023

Beschluss-Nr.: 80-43/2023

Entscheidung über die Vergabe von Zuwendungen zur Projektförderung gemäß Kultur- und Kunstförderrichtlinie für das Jahr 2023

Beschluss:

Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, den nachfolgend aufgeführten Antragstellern eine finanzielle Zuwendung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld im Rahmen der Projektförderung für Kunst und Kultur entsprechend der in der nachstehenden Tabelle ausgewiesenen Höhe zu gewähren:

AZ

Antragsteller

Projekt

Zuwendung des LK in €

Anteil v. H.

Anlage

01/2023

Freundes- und Förderkreis Bach-Gedenkstätte im Schloss Köthen e. V.

14. Köthener Herbst vom 01. – 03.09.2023

3.000,00

6,00

1

02/2023

Kunstverein und Jugendkunstschule Bitterfeld „KREATIV“ e. V.

Jahresprojekt: „NATUR PUR“

5.105,33

20,00

2

03/2023

Verein für Anhaltische Landeskunde

Redaktionelle Vorbereitung und Druck „Mitteilung des Vereins für Anhaltische Landeskunde“, Jg. 32

230,00

8,31

3

04/2023

Tanz- und Trachtengruppe Salzfurtkapelle e. V.

Trainingslager Osterburg (23. – 25.06.2023)

1.714,86

70,00

4

05/2023

Plastik und Keramik Studio Köthen e. V.

Jahresprojekt: Förderung der künstlerisch-kulturellen Arbeit 2023

700,00

70,00

5

07/2023

Malverein „Neue Schenke“ Wolfen e. V.

Jahresprojekt: Jugendkunstschule 2023

2.500,00

37,27

6

08/2023

Malverein „Neue Schenke“ Wolfen e. V.

20. Werkstattwoche Kunst 07. – 11.08.2023

1.200,00

62,70

7

09/2023

Chorklang Eintracht Köthen

Jahresprojekt: Konzerttätigkeit 2023 und Anschaffung Chorbekleidung

871,40

70,00

8

10/2023

Malzirkel FK am Theater Köthen

Jahresprojekt: „Wie immer – Unser Landkreis“

3.500,00

70,00

9

12/2023

Förderverein Barockkirche Burgkemnitz e. V.

Jahresprojekt: Burgkemnitzer Konzerte und Orgelvespern 2023

5.200,00

67,10

10

aufgehoben

11

14/2023

Kultur- und Innovationszentrum Essenzen-Fabrik Zerbst e. V.

Jahresprojekt: Kleinkunst 2023

3.600,00

68,64

12

15/2023

Görziger Schalmeienkapelle 1957 e. V.

Jahresprojekt: Förderung und Erhalt der musikalischen Tradition des Schalmeienspiels 2023

5.855,61

60,76

13

16/2023

Evang. Kirchengemeinde St. Jakob Köthen

Nacht der Kirchen 2023 (08.07.2023)

1.190,00

70,00

14

17/2023

Myriam Gödicke (gemeinnützige Person) und Autor Peter Hoffmann

Jahresprojekt: Lesungen, angepasst für Menschen mit Behinderung

1.881,60

70,00

15

18/2023

Evang. Kirchengemeinde Krina

Weihnachtsoratorium

2.200,00

52,63

16

aufgehoben

17

20/2023

Kinder- und Jugendcirkus „Fantasia“ e. V.

Tag der offenen Tür – Mitmach-Programm von Kinder für Kinder

3.000,00

41,85

18

21/2023

1.Köthener Karnevalsgesellschaft KUKAKÖ 1954 e. V.

Anschaffung Videoschnittplatz, Kauf Laptop Tonstudio, Kauf Beschallungs-technik für Festwagen

1.767,21

70,00

19

22/2023

Gemeinschaftsschule Anhalt e. V.

Jahresprojekt: Quartiersbibliothek / Leselounge für Kinder aus der Region (1x Lesung / Quartal)

1.680,00

70,00

20

23/2023

Evang. Kirchengemeinde Bitterfeld

Kirchenmusikalisches Jahresprogramm 2023

2.675,00

50,00

21

25/2023

Kulturaktion Zerbst e. V.

Kreativtage mit Ausstellung (ca. 2 Monate) Thema: Upcycling

800,00

66,67

22

aufgehoben

23

Gesamt:

48.671,01 €

Beschluss-Nr.: 81-43/2023

Entscheidung über nicht förderfähigen Antrag bezüglich der Vergabe von Zuwendungen zur Projektföderung gemäß Kultur- und Kunstförderrichtlinie für das Jahr 2023

Beschluss:

Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, den Antrag

AZ

Antragsteller

Projekt

Anlage

06/2023

Verein „Ländliches Leben Steutz / Steckby e. V.“

Restaurierung der historischen Fahne des Männergesangsvereins Steckby

1

abzulehnen.

Beschluss-Nr.: 82-43/2023

Entscheidung über die Vergabe einer Zuwendung zur Projektföderung gemäß Kultur- und Kunstförderrichtlinie für das Jahr 2023 - Keethener Spitzen

Beschluss:

Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Zuwendung:

AZ

Antragsteller

Projekt

Zuwendung des LK in €

Anteil v. H.

Anlage

26/2023

Keethner Spitzen

Anschaffung einer Musikanlage (Ersatz für defekte Musikbox aus Bestand)

748,99

70,00

1

Gesamt:

748,99 €

Beschluss-Nr.: 83-43/2023

Förderung der 17. Internationalen Fasch - Festttage "Hofkapellmeister Fasch - 300 Jahre Zerbst" vom 15. bis 18. Juni 2023

Beschluss:

Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, aufgrund des Antrages der Stadt Zerbst/Anhalt vom 12.10.2021, die 17. Internationalen Fasch-Festtage mit finanziellen Mitteln des Landkreises Anhalt-Bitterfeld i. H. v. 5.400,00 Euro (Anteilsförderung) zu fördern.

Beschluss-Nr.: 84-43/2023

Förderung des 13. Bach-Wettbewerbes für junge Pianisten in Köthen vom 18. bis 22. Oktober 2023

Beschluss:

Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, aufgrund des Antrages der Köthener Bachgesellschaft mbH vom 23.08.2022 i. V. m. d. Änderungsanzeige vom 06.04.2023, den 13. Bach-Wettbewerb für junge Pianisten in Köthen mit finanziellen Mitteln des Landkreises Anhalt-Bitterfeld i. H. v. 2.700,00 Euro (Anteilsförderung) zu fördern.

Beschluss-Nr.: 85-43/2023

Projektvereinbarung über die Durchführung des Projektes „Kunstwelten„ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 2023

Beschluss:

1.

Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, der in der Anlage beigefügten Projektvereinbarung zwischen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Akademie der Künste Berlin über die Durchführung des Projektes „Kunstwelten“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 2023 zuzustimmen.

2.

Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, den Landrat zur Unterzeichnung der in der Anlage beigefügten Projektvereinbarung zwischen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Akademie der Künste Berlin zu ermächtigen.

Beschluss-Nr.: 86-43/2023

Entscheidung über die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung der Kultur im ländlichen Raum des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für das Haushaltsjahr 2023

Beschluss:

Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, den nachfolgend aufgeführten Antragstellern eine finanzielle Zuwendung in ausgewiesener Höhe zu gewähren:

AZ

Antragsteller

Projektbezeichnung

Zuwendung

Anteil

A

410231/4.1-2023

Gemeinde Muldestausee

Fertigstellung des Amphitheaters in der Freizeitanlage Pouch

20.000,00 EUR

44,65 %

1

410231/4.2-2023

Heidefüchse Muldestausee e.V.

Instrumente zur Ausbildung eines Schalmeien-Musikzuges

11.304,46 EUR

90,00 %

2

410231/5.1-2023

Förderverein Eike von Repgow e.V.

Touristische Erweiterung

des Kunstprojektes

Sachsenspiegel 2023

20.000,00 EUR

60,06 %

3

410231/6.1-2023

Stadt

Raguhn-Jeßnitz

Gutspark Altjeßnitz

Wegeflächen um den Irrgarten Bauabschnitt IV

20.000,00 EUR

89,06 %

4

410231/8.1-2023

Radegast (be)leben e.V.

Sommerkino zum Straßenfest

30.06.-02.07.2023 in Radegast

6.000,00 EUR

88,23 %

5

410231/9.2-2023

Stadt Zerbst/Anhalt

Fassadensanierung der Lagerhalle im Ensemble der Stärkefabrik Garitz

12.459,31 EUR

65,79 %

6

410231/9.3-2023

Stadt Zerbst/Anhalt

Außenkegelbahn auf dem Gelände „Begegnungsstätte Kuhberge“

13.999,50 EUR

90,00 %

7

410231/9.4-2023

Stadt Zerbst/Anhalt

Veranstaltungsmobiliar Festscheune Burg Walternienburg

14.000,00 EUR

70,36 %

8

410231/

10.1-2023

Stadt Zörbig

Weiterentwicklung des Museums im Kulturquadrat Zörbig Schwerpunkt: Neugestaltung

der Dauerausstellung

19.995,04 EUR

88,99 %

9

410231/10.2-2023

Schalmeien-kapelle

Cösitz e.V.

Neuanschaffung einer Pikkolo-/Sopranschalmei und Instandsetzung von fünf Instrumenten

6.241,69 EUR

89,23 %

10

Beschluss-Nr.: 87-43/2023

Entscheidung über nicht förderfähige Anträge gemäß Kulturförderrichtlinie für den ländlichen Raum des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für das Haushaltsjahr 2023

Beschluss:

Der Kreis- und Finanzausschuss des Kreistages des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, die nachfolgend aufgeführten Projektanträge abzulehnen.

AZ

Antragsteller

Projektbezeichnung

Anl.

410231/2.1-2023

Silvio Müller

Rockin all over – Konzert

1

410231/9.1-2023

Stadt Zerbst/Anhalt

Backhaus auf dem Dorfplatz in der Gemeinde Bias

2

Beschluss-Nr.: 88-43/2023

Annahme von Sponsorengeldern der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld

Beschluss:

Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Annahme von Sponsorengeldern i. H. v. 3.000,00 Euro für die Mitarbeiterfestveranstaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am 16. Juni 2023.

Beschluss-Nr.: 89-43/2023

Annahme einer Spende der Autoland AG, Werner-von-Siemens-Str. 2, 06796 Sandersdorf-Brehna

Beschluss:

Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Annahme einer Spende von der Autoland AG i. H. v. 5.000,00 Euro für die Mitarbeiterfestveranstaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am 16. Juni 2023.

Beschluss-Nr.: 90-43/2023

Annahme einer Spende der ISM Energy GmbH, Röhrenstr. 75, 06749 Bitterfeld-Wolfen

Beschluss:

Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Annahme einer Spende von der ISM Energy GmbH i. H. v. 5.000,00 Euro für die Mitarbeiterfestveranstaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am 16. Juni 2023.

Beschluss-Nr.: 91-43/2023

Verleihung der Verdienstmedaille des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Silber

Beschluss:

Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die Verleihung der Verdienstmedaille des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Silber an Herrn Gerald Liesche.

Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Umwelt- und Klimaschutz zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Wörbzig

Die WEB Windenergie Deutschland GmbH mit Sitz in 21029 Hamburg, Sachsentor 29 beantragte beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 10 und 19 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von

2 Windenergieanlagen (WEA 26 und WEA 27) vom Typ Vestas V-162 mit einer Nennleistung von 6.0 MW und einer Nabenhöhe von 169 m am Standort Gemarkung Wörbzig, Flur 3 Flurstück 1019

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Die Anlagen sollen voraussichtlich im 4. Quartal 2024 in Betrieb genommen werden.

Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung ist nach der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (Immi-ZustVO) der Landkreis Anhalt-Bitterfeld die zuständige Behörde.

Von der Antragstellerin wurde gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG beantragt, die Genehmigung in einem förmlichen Verfahren gemäß § 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu erteilen.

Die Vorhabenträgerin beantragte, eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) durchzuführen. Seitens des Landkreises wird das Entfallen der UVP-Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen gemäß § 4e der 9. BImSchV in der derzeit geltenden Fassung, liegen der Genehmigungsbehörde vor und werden mit den übrigen Antragsunterlagen ausgelegt (UVP-Bericht). Der UVP-Bericht enthält gebündelte Angaben bzgl. der zu erwartenden Umweltauswirkungen gem. der Anlage 4 des UVPG und der dort genannten Schutzgüter.

Der Genehmigungsbehörde lagen zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens folgende entscheidungserheblichen Berichte und Gutachten vor:

Bezeichnung

Vollständige Antragsunterlagen einschließlich:

Kurzbeschreibung

Angaben zu den Anlagen und den jeweiligen Standorten

Immissionsschutzgutachten

Schallgutachten vom 31.03.2021

Bericht Nr. 21-043-7021162-Rev.00-SA-JB der anemos Gesellschaft für Umweltmeteorologie mbH

einschließlich Herstellerangaben zur Schallemission

Schattenwurfprognose vom 31.03.2021

Bericht Nr. 21-043-7021163-Rev.00-SA-JB der anemos Gesellschaft für Umweltmeteorologie mbH

einschließlich Vestas-Schattenwurfabschaltsystem

Herstellerangaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Herstellerangaben zum Abfallanfall und zur Abfallentsorgung, überarbeitet am 27.06.2022; Freigabe von Sachbearbeiterin Untere Abfallbehörde 06.03.2023

Landschaftspflegerischer Begleitplan der Landesplanung Dr. Reichhoff vom 07.05.2021, überarbeitet am 28.03.2023

Anlage 1 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Anlage 2 - Brutvogeluntersuchungen

Anlage 3 - Zug- und Rastvogeluntersuchungen

UVP-Bericht der Landesplanung Dr. Reichhoff vom 07.05.2021, überarbeitet am 08.03.2023

Gutachten zur Standorteignung vom 03.05.2021 der I17 Wind GmbH & Co.KG

Bericht Nr: I17-SE-2021-105 Rev.01

Gutachten zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen vom 30.04.2021

R. Porsche Geoconsult Projekt Nr. W-3-21

Maßnahmen bei Betriebseinstellung

Die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sowie die ergänzenden Unterlagen gemäß § 20 Abs. 2 UVPG, sind über das zentrale Internetportal der Länder unter folgendem Link: https://www.uvp-verbund.de/portal/ mindestens bis zum Eintreten der Bestandskraft der Entscheidung abrufbar.

Der Antrag und die vom Antragsteller vorgelegten Antrags- und Planunterlagen, sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen der Träger öffentlicher Belange liegen aus in der Zeit vom

14.07.2023 bis 14.08.2023

Die Unterlagen liegen bei den nachfolgend aufgeführten Behörden aus und können dort zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:

1. Landkreis Anhalt-Bitterfeld

FB Umwelt- und Klimaschutz

OT Bitterfeld

Ziegelstraße 10

Zimmer 2.14

06749 Bitterfeld-Wolfen

Mo.

-

Di

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mi

-

Do

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Fr

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

2. Stadt Südliches Anhalt

Weißandt-Gölzau

Zimmer 111

Hauptstraße 31

06369 Südliches Anhalt

Mo.

-

Di.

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mi.

-

Do.

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Fr.

-

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 13.09.2023 schriftlich oder in elektronischer Form bei der Genehmigungsbehörde oder bei der Stelle erhoben werden, bei der der Antrag und die Unterlagen zur Einsicht ausliegen.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG).

Die Einwendungen sind dem Antragsteller und den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden, deren Aufgaben durch das Vorhaben berührt wird, bekanntzugeben. Auf Verlangen des/der Einwenders/in soll dessen/deren Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 S. 3 der 9. BImSchV).

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens darüber, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, um die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern.

Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet dieser wie folgt statt:

Datum:

16.10.2023

Beginn der Erörterung:

10 Uhr

Ort der Erörterung:

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Kreissitzungssaal

Am Flugplatz 1

06366 Köthen (Anhalt)

Zu diesem Termin wird nicht gesondert eingeladen. Es wird darauf hingewiesen, dass form- und fristgerechte Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Einwender, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben.

Entscheidet die Genehmigungsbehörde, dass kein Erörterungstermin stattfindet, wird dies bekannt gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen und den Genehmigungsantrag, mit Ausnahme an die Antragstellerin, durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt.

gez. M. Danneberg
Fachbereichsleiterin
Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz