Vergabeausschuss am 15.05.2023
Freihändige Vergabe gem. VOL/A
Digitalisierung Musik-Galerie an der Goitzsche
Anschaffung von Hardware (7 Monitore, 1 PC + 1 Monitor, 2 Laptop, 6 VR-Brillen, Streamingausrüstung) und Software
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Splitter Manufaktur, 06792 Sandersdorf-Brehna wurde erteilt.
BV0745/2023
Beschluss: 35-2023
Verhandlungsvergabe gem. UVgO
Wartung Luftreinigungsgeräte für organische Verbindungen
(z.B. Naphtalin) durch den Hersteller
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Firma Lynatox GmbH, 99885 Ohrdruf wurde erteilt.
BV/0747/2023
Beschluss: 36/2023
Freihändige Vergabe gen. VOB/A
Straßenbauarbeiten an der Kreisstraße K 2476 OD Brehna,
Goethestr., Straßenbaumaßnahmen
Die Zustimmung auf Abweichen vom Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung auf Freihändige Vergabe gemäß § 3 i. V. m. § 3a Abs. 3 Satz 2 VOB/A i.V.m. § 4 Abs 1 der Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenverordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Ausgabe 2019 - (Auftragswerteverordnung - AwVO) vom 16.12.2022 unter Beteiligung der in der Anlage zur Beschlussvorlage genannten Unternehmen wurde erteilt.
BV/0753/2023
Beschluss: 37/2023
Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A EU
Ersatzneubau Turnhalle Völkerfreundschaft, Los 11 Estricharbeiten – Aufhebung
Die Zustimmung zur Aufhebung der Ausschreibung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2
VOB/A-EU wurde erteilt.
BV/0756/2023
Beschluss: 38/2023
Jugendhilfeausschuss am 24.05.2023
Beschluss-Nr.: 0722/2023
Aufhebung des Beschlusses des Jugendhilfeausschuss BV/0245/2020
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Aufhebung seines Beschlusses BV/0245/2020 vom 16.06.2021.
Beschluss-Nr.: 0725/2023
Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Förderung einer Sportveranstaltung über die Jugendpauschale
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 1.000,00 € zur Finanzierung einer Maßnahme im Bereich Sport, Spiel und Geselligkeit des Fördervereins Gut Mößlitz e. V. nach Punkt 6.4.9 Richtlinie Jugendarbeit (RL JA) gemäß Punkt 5.3 Absatz 4 RL JA für das Jahr 2023 aus Mitteln der Jugendpauschale 2023
Beschluss-Nr.: 0737/2023
Jugendhilfeplan „Teilplan I“: „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“: Teilbereich: „Offene Kinder- und Jugendarbeit“.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Jugendhilfeplan „Teilplan I“: „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“: Teilbereich: „Offene Kinder- und Jugendarbeit“.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Kreis- und Finanzausschuss am 08.06.2023
Beschluss-Nr.: 80-43/2023
Entscheidung über die Vergabe von Zuwendungen zur Projektförderung gemäß Kultur- und Kunstförderrichtlinie für das Jahr 2023
Beschluss:
Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, den nachfolgend aufgeführten Antragstellern eine finanzielle Zuwendung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld im Rahmen der Projektförderung für Kunst und Kultur entsprechend der in der nachstehenden Tabelle ausgewiesenen Höhe zu gewähren:
| AZ | Antragsteller | Projekt | Zuwendung des LK in € | Anteil v. H. | Anlage | |||||
| 01/2023 | Freundes- und Förderkreis Bach-Gedenkstätte im Schloss Köthen e. V. | 14. Köthener Herbst vom 01. – 03.09.2023 | 3.000,00 | 6,00 | 1 | |||||
| 02/2023 | Kunstverein und Jugendkunstschule Bitterfeld „KREATIV“ e. V. | Jahresprojekt: „NATUR PUR“ | 5.105,33 | 20,00 | 2 | |||||
| 03/2023 | Verein für Anhaltische Landeskunde | Redaktionelle Vorbereitung und Druck „Mitteilung des Vereins für Anhaltische Landeskunde“, Jg. 32 | 230,00 | 8,31 | 3 | |||||
| 04/2023 | Tanz- und Trachtengruppe Salzfurtkapelle e. V. | Trainingslager Osterburg (23. – 25.06.2023) | 1.714,86 | 70,00 | 4 | |||||
| 05/2023 | Plastik und Keramik Studio Köthen e. V. | Jahresprojekt: Förderung der künstlerisch-kulturellen Arbeit 2023 | 700,00 | 70,00 | 5 | |||||
| 07/2023 | Malverein „Neue Schenke“ Wolfen e. V. | Jahresprojekt: Jugendkunstschule 2023 | 2.500,00 | 37,27 | 6 | |||||
| 08/2023 | Malverein „Neue Schenke“ Wolfen e. V. | 20. Werkstattwoche Kunst 07. – 11.08.2023 | 1.200,00 | 62,70 | 7 | |||||
| 09/2023 | Chorklang Eintracht Köthen | Jahresprojekt: Konzerttätigkeit 2023 und Anschaffung Chorbekleidung | 871,40 | 70,00 | 8 | |||||
| 10/2023 | Malzirkel FK am Theater Köthen | Jahresprojekt: „Wie immer – Unser Landkreis“ | 3.500,00 | 70,00 | 9 | |||||
| 12/2023 | Förderverein Barockkirche Burgkemnitz e. V. | Jahresprojekt: Burgkemnitzer Konzerte und Orgelvespern 2023 | 5.200,00 | 67,10 | 10 | |||||
| aufgehoben |
|
|
|
| 11 | |||||
| 14/2023 | Kultur- und Innovationszentrum Essenzen-Fabrik Zerbst e. V. | Jahresprojekt: Kleinkunst 2023 | 3.600,00 | 68,64 | 12 | |||||
| 15/2023 | Görziger Schalmeienkapelle 1957 e. V. | Jahresprojekt: Förderung und Erhalt der musikalischen Tradition des Schalmeienspiels 2023 | 5.855,61 | 60,76 | 13 | |||||
| 16/2023 | Evang. Kirchengemeinde St. Jakob Köthen | Nacht der Kirchen 2023 (08.07.2023) | 1.190,00 | 70,00 | 14 | |||||
| 17/2023 | Myriam Gödicke (gemeinnützige Person) und Autor Peter Hoffmann | Jahresprojekt: Lesungen, angepasst für Menschen mit Behinderung | 1.881,60 | 70,00 | 15 | |||||
| 18/2023 | Evang. Kirchengemeinde Krina | Weihnachtsoratorium | 2.200,00 | 52,63 | 16 | |||||
| aufgehoben |
|
|
|
| 17 | |||||
| 20/2023 | Kinder- und Jugendcirkus „Fantasia“ e. V. | Tag der offenen Tür – Mitmach-Programm von Kinder für Kinder | 3.000,00 | 41,85 | 18 | |||||
| 21/2023 | 1.Köthener Karnevalsgesellschaft KUKAKÖ 1954 e. V. | Anschaffung Videoschnittplatz, Kauf Laptop Tonstudio, Kauf Beschallungs-technik für Festwagen | 1.767,21 | 70,00 | 19 | |||||
| 22/2023 | Gemeinschaftsschule Anhalt e. V. | Jahresprojekt: Quartiersbibliothek / Leselounge für Kinder aus der Region (1x Lesung / Quartal) | 1.680,00 | 70,00 | 20 | |||||
| 23/2023 | Evang. Kirchengemeinde Bitterfeld | Kirchenmusikalisches Jahresprogramm 2023 | 2.675,00 | 50,00 | 21 | |||||
| 25/2023 | Kulturaktion Zerbst e. V. | Kreativtage mit Ausstellung (ca. 2 Monate) Thema: Upcycling | 800,00 | 66,67 | 22 | |||||
| aufgehoben |
|
|
|
| 23 | |||||
| Gesamt: | 48.671,01 € | |||||||||
Beschluss-Nr.: 81-43/2023
Entscheidung über nicht förderfähigen Antrag bezüglich der Vergabe von Zuwendungen zur Projektföderung gemäß Kultur- und Kunstförderrichtlinie für das Jahr 2023
Beschluss:
Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, den Antrag
| AZ | Antragsteller | Projekt | Anlage |
| 06/2023 | Verein „Ländliches Leben Steutz / Steckby e. V.“ | Restaurierung der historischen Fahne des Männergesangsvereins Steckby | 1 |
abzulehnen.
Beschluss-Nr.: 82-43/2023
Entscheidung über die Vergabe einer Zuwendung zur Projektföderung gemäß Kultur- und Kunstförderrichtlinie für das Jahr 2023 - Keethener Spitzen
Beschluss:
Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Zuwendung:
| AZ | Antragsteller | Projekt | Zuwendung des LK in € | Anteil v. H. | Anlage | |||||
| 26/2023 | Keethner Spitzen | Anschaffung einer Musikanlage (Ersatz für defekte Musikbox aus Bestand) | 748,99 | 70,00 | 1 | |||||
| Gesamt: | 748,99 € | |||||||||
Beschluss-Nr.: 83-43/2023
Förderung der 17. Internationalen Fasch - Festttage "Hofkapellmeister Fasch - 300 Jahre Zerbst" vom 15. bis 18. Juni 2023
Beschluss:
Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, aufgrund des Antrages der Stadt Zerbst/Anhalt vom 12.10.2021, die 17. Internationalen Fasch-Festtage mit finanziellen Mitteln des Landkreises Anhalt-Bitterfeld i. H. v. 5.400,00 Euro (Anteilsförderung) zu fördern.
Beschluss-Nr.: 84-43/2023
Förderung des 13. Bach-Wettbewerbes für junge Pianisten in Köthen vom 18. bis 22. Oktober 2023
Beschluss:
Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, aufgrund des Antrages der Köthener Bachgesellschaft mbH vom 23.08.2022 i. V. m. d. Änderungsanzeige vom 06.04.2023, den 13. Bach-Wettbewerb für junge Pianisten in Köthen mit finanziellen Mitteln des Landkreises Anhalt-Bitterfeld i. H. v. 2.700,00 Euro (Anteilsförderung) zu fördern.
Beschluss-Nr.: 85-43/2023
Projektvereinbarung über die Durchführung des Projektes „Kunstwelten„ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 2023
Beschluss:
| 1. | Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, der in der Anlage beigefügten Projektvereinbarung zwischen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Akademie der Künste Berlin über die Durchführung des Projektes „Kunstwelten“ im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 2023 zuzustimmen. |
| 2. | Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, den Landrat zur Unterzeichnung der in der Anlage beigefügten Projektvereinbarung zwischen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Akademie der Künste Berlin zu ermächtigen. |
Beschluss-Nr.: 86-43/2023
Entscheidung über die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung der Kultur im ländlichen Raum des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für das Haushaltsjahr 2023
Beschluss:
Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, den nachfolgend aufgeführten Antragstellern eine finanzielle Zuwendung in ausgewiesener Höhe zu gewähren:
| AZ | Antragsteller | Projektbezeichnung | Zuwendung | Anteil | A |
| 410231/4.1-2023 | Gemeinde Muldestausee | Fertigstellung des Amphitheaters in der Freizeitanlage Pouch | 20.000,00 EUR | 44,65 % | 1 |
| 410231/4.2-2023 | Instrumente zur Ausbildung eines Schalmeien-Musikzuges | 11.304,46 EUR | 90,00 % | 2 | |
| 410231/5.1-2023 | Förderverein Eike von Repgow e.V. | Touristische Erweiterung des Kunstprojektes Sachsenspiegel 2023 | 20.000,00 EUR | 60,06 % | 3 |
| 410231/6.1-2023 | Stadt Raguhn-Jeßnitz | Gutspark Altjeßnitz Wegeflächen um den Irrgarten Bauabschnitt IV | 20.000,00 EUR | 89,06 % | 4 |
| 410231/8.1-2023 | Radegast (be)leben e.V. | Sommerkino zum Straßenfest 30.06.-02.07.2023 in Radegast | 6.000,00 EUR | 88,23 % | 5 |
| 410231/9.2-2023 | Stadt Zerbst/Anhalt | Fassadensanierung der Lagerhalle im Ensemble der Stärkefabrik Garitz | 12.459,31 EUR | 65,79 % | 6 |
| 410231/9.3-2023 | Stadt Zerbst/Anhalt | Außenkegelbahn auf dem Gelände „Begegnungsstätte Kuhberge“ | 13.999,50 EUR | 90,00 % | 7 |
| 410231/9.4-2023 | Stadt Zerbst/Anhalt | Veranstaltungsmobiliar Festscheune Burg Walternienburg | 14.000,00 EUR | 70,36 % | 8 |
| 410231/ 10.1-2023 | Stadt Zörbig | Weiterentwicklung des Museums im Kulturquadrat Zörbig Schwerpunkt: Neugestaltung der Dauerausstellung | 19.995,04 EUR | 88,99 % | 9 |
| 410231/10.2-2023 | Schalmeien-kapelle Cösitz e.V. | Neuanschaffung einer Pikkolo-/Sopranschalmei und Instandsetzung von fünf Instrumenten | 6.241,69 EUR | 89,23 % | 10 |
Beschluss-Nr.: 87-43/2023
Entscheidung über nicht förderfähige Anträge gemäß Kulturförderrichtlinie für den ländlichen Raum des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für das Haushaltsjahr 2023
Beschluss:
Der Kreis- und Finanzausschuss des Kreistages des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, die nachfolgend aufgeführten Projektanträge abzulehnen.
| AZ | Antragsteller | Projektbezeichnung | Anl. |
| 410231/2.1-2023 | Silvio Müller | Rockin all over – Konzert | 1 |
| 410231/9.1-2023 | Stadt Zerbst/Anhalt | Backhaus auf dem Dorfplatz in der Gemeinde Bias | 2 |
Beschluss-Nr.: 88-43/2023
Annahme von Sponsorengeldern der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Beschluss:
Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Annahme von Sponsorengeldern i. H. v. 3.000,00 Euro für die Mitarbeiterfestveranstaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am 16. Juni 2023.
Beschluss-Nr.: 89-43/2023
Annahme einer Spende der Autoland AG, Werner-von-Siemens-Str. 2, 06796 Sandersdorf-Brehna
Beschluss:
Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Annahme einer Spende von der Autoland AG i. H. v. 5.000,00 Euro für die Mitarbeiterfestveranstaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am 16. Juni 2023.
Beschluss-Nr.: 90-43/2023
Annahme einer Spende der ISM Energy GmbH, Röhrenstr. 75, 06749 Bitterfeld-Wolfen
Beschluss:
Der Kreis- und Finanzausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Annahme einer Spende von der ISM Energy GmbH i. H. v. 5.000,00 Euro für die Mitarbeiterfestveranstaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am 16. Juni 2023.
Beschluss-Nr.: 91-43/2023
Verleihung der Verdienstmedaille des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Silber
Beschluss:
Der Kreis- und Finanzausschuss beschließt die Verleihung der Verdienstmedaille des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Silber an Herrn Gerald Liesche.
Die WEB Windenergie Deutschland GmbH mit Sitz in 21029 Hamburg, Sachsentor 29 beantragte beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 10 und 19 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von
2 Windenergieanlagen (WEA 26 und WEA 27) vom Typ Vestas V-162 mit einer Nennleistung von 6.0 MW und einer Nabenhöhe von 169 m am Standort Gemarkung Wörbzig, Flur 3 Flurstück 1019
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.
Die Anlagen sollen voraussichtlich im 4. Quartal 2024 in Betrieb genommen werden.
Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung ist nach der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (Immi-ZustVO) der Landkreis Anhalt-Bitterfeld die zuständige Behörde.
Von der Antragstellerin wurde gemäß § 19 Abs. 3 BImSchG beantragt, die Genehmigung in einem förmlichen Verfahren gemäß § 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu erteilen.
Die Vorhabenträgerin beantragte, eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) durchzuführen. Seitens des Landkreises wird das Entfallen der UVP-Vorprüfung als zweckmäßig erachtet. Die für die Umweltverträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen gemäß § 4e der 9. BImSchV in der derzeit geltenden Fassung, liegen der Genehmigungsbehörde vor und werden mit den übrigen Antragsunterlagen ausgelegt (UVP-Bericht). Der UVP-Bericht enthält gebündelte Angaben bzgl. der zu erwartenden Umweltauswirkungen gem. der Anlage 4 des UVPG und der dort genannten Schutzgüter.
Der Genehmigungsbehörde lagen zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens folgende entscheidungserheblichen Berichte und Gutachten vor:
| Bezeichnung |
| Vollständige Antragsunterlagen einschließlich: |
| Kurzbeschreibung |
| Angaben zu den Anlagen und den jeweiligen Standorten |
| Immissionsschutzgutachten |
| Schallgutachten vom 31.03.2021 Bericht Nr. 21-043-7021162-Rev.00-SA-JB der anemos Gesellschaft für Umweltmeteorologie mbH einschließlich Herstellerangaben zur Schallemission |
| Schattenwurfprognose vom 31.03.2021 Bericht Nr. 21-043-7021163-Rev.00-SA-JB der anemos Gesellschaft für Umweltmeteorologie mbH einschließlich Vestas-Schattenwurfabschaltsystem |
| Herstellerangaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen |
| Herstellerangaben zum Abfallanfall und zur Abfallentsorgung, überarbeitet am 27.06.2022; Freigabe von Sachbearbeiterin Untere Abfallbehörde 06.03.2023 |
| Landschaftspflegerischer Begleitplan der Landesplanung Dr. Reichhoff vom 07.05.2021, überarbeitet am 28.03.2023 |
| Anlage 1 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
| Anlage 2 - Brutvogeluntersuchungen |
| Anlage 3 - Zug- und Rastvogeluntersuchungen |
| UVP-Bericht der Landesplanung Dr. Reichhoff vom 07.05.2021, überarbeitet am 08.03.2023 |
| Gutachten zur Standorteignung vom 03.05.2021 der I17 Wind GmbH & Co.KG Bericht Nr: I17-SE-2021-105 Rev.01 |
| Gutachten zu den Baugrund- und Gründungsverhältnissen vom 30.04.2021 R. Porsche Geoconsult Projekt Nr. W-3-21 |
| Maßnahmen bei Betriebseinstellung |
Die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sowie die ergänzenden Unterlagen gemäß § 20 Abs. 2 UVPG, sind über das zentrale Internetportal der Länder unter folgendem Link: https://www.uvp-verbund.de/portal/ mindestens bis zum Eintreten der Bestandskraft der Entscheidung abrufbar.
Der Antrag und die vom Antragsteller vorgelegten Antrags- und Planunterlagen, sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen der Träger öffentlicher Belange liegen aus in der Zeit vom
14.07.2023 bis 14.08.2023
Die Unterlagen liegen bei den nachfolgend aufgeführten Behörden aus und können dort zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
| 1. Landkreis Anhalt-Bitterfeld | ||
| FB Umwelt- und Klimaschutz |
|
| OT Bitterfeld |
|
| Ziegelstraße 10 |
|
| Zimmer 2.14 |
|
| 06749 Bitterfeld-Wolfen | |
| Mo. | - |
| Di | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mi | - |
| Do | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Fr | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| 2. Stadt Südliches Anhalt | ||
| Weißandt-Gölzau |
|
| Zimmer 111 |
|
| Hauptstraße 31 |
|
| 06369 Südliches Anhalt |
|
| Mo. | - |
| Di. | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mi. | - |
| Do. | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Fr. | - |
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 13.09.2023 schriftlich oder in elektronischer Form bei der Genehmigungsbehörde oder bei der Stelle erhoben werden, bei der der Antrag und die Unterlagen zur Einsicht ausliegen.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG).
Die Einwendungen sind dem Antragsteller und den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden, deren Aufgaben durch das Vorhaben berührt wird, bekanntzugeben. Auf Verlangen des/der Einwenders/in soll dessen/deren Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 S. 3 der 9. BImSchV).
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens darüber, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, um die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zu erörtern.
Sofern ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet dieser wie folgt statt:
| Datum: | 16.10.2023 |
| Beginn der Erörterung: | 10 Uhr |
| Ort der Erörterung: | Landkreis Anhalt-Bitterfeld |
| Kreissitzungssaal |
|
| Am Flugplatz 1 |
|
| 06366 Köthen (Anhalt) |
|
Zu diesem Termin wird nicht gesondert eingeladen. Es wird darauf hingewiesen, dass form- und fristgerechte Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Einwender, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, können unberücksichtigt bleiben.
Entscheidet die Genehmigungsbehörde, dass kein Erörterungstermin stattfindet, wird dies bekannt gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen und den Genehmigungsantrag, mit Ausnahme an die Antragstellerin, durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt.