Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld tagte am 30. Mai 2024 letztmalig in dieser Legislaturperiode.
Ronald Maaß (Mitte) von der Fraktion DIE LINKE gehört seit 33 Jahren dem Kreistag Anhalt-Bitterfeld bzw. dem Kreistag des Altkreises Köthen an.
Seit mehr als 25 Jahren im Kreistag Anhalt-Bitterfeld bzw. in den Kreistagen der Altkreise: Veit Wolpert (links), Andreas Wolkenhaar, Bernhard Northoff und Rolf Sonnenberger. Dafür gibt es ein Dankeschön, eine Urkunde und Blumen von Landrat Andy Grabner (2.v.l.)
Ohne sie läuft nichts: Lutz Keller, Dagmar Jung, Nancy Henze und Sabine Metzner. Das Team aus der Kreisverwaltung kümmert sich um alle organisatorischen, rechtlichen und protokollarischen Angelegenheiten des Kreistages und seiner Ausschüsse.
Am 30. Mai 2024 fand die 42. Tagung des Kreistages Anhalt-Bitterfeld im Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Köthen statt. Es war die letzte Tagung dieser Legislaturperiode, die 2019 begann. Der Vorsitzende des Kreistages Veit Wolpert bedankte sich bei allen Mitgliedern für die gute Atmosphäre und lobte das zumeist parteiübergreifende ehrenamtliche Engagement für die Sache. Auch Landrat Andy Grabner zog eine kurze Bilanz. Er richtete seinen Dank an alle Mitglieder des Kreistages und sprach von einer überwiegend guten und erfolgreichen Zeit für den Landkreis. Kommunalpolitik ist Heimatpolitik und betrifft alle Bürgerinnen und Bürger direkt und unmittelbar, so Grabner. Zudem nannte er einige wegweisende Beschlüsse des Kreistages aus den letzten fünf Jahren. So zum Beispiel die Beschlüsse zur Wiederbelebung der Geburtenstation im Bitterfelder Klinikum, die unmittelbar bevorsteht, die Fortsetzung der Schüler-RegioCard, die Etablierung des Anrufbussystems, die Integration des Jobcenters in die Kreisverwaltung und die vielen Investitionen in die Infrastruktur. In den letzten fünf Jahren wurden rund 50 Millionen Euro in den Hochbau investiert, davon viele Millionen in die kreiseigenen Schulen, sowie weitere 14 Millionen Euro in die Sanierung der Kreisstraßen. Das waren jedoch nur einige markante Beschlüsse. Insgesamt fasste der Kreistag in dieser Legislaturperiode in 42 Sitzungen 245 Beschlüsse. Hinzu kommen weitere 110 Beschlüsse des Kreis- und Finanzausschusses. Insgesamt gab es zudem 348 Sitzungen der beschließenden und beratenden Ausschüsse.
Dennoch, so Grabner, gibt es in der Zukunft noch einiges zu tun. So zum Beispiel die weitere Sanierung des Kreisstraßennetzes und die Forcierung des Radwegebaus. In diesem Zusammenhang wies Grabner nochmals auf die nicht auskömmliche Finanzierung der Landkreise hin, welche den Gestaltungsspielraum stark einschränkt.
Es war aber auch der Tag der vielen Blumen und Urkunden. Von den 54 Kreistagsmitgliedern sind zwölf zwischen 10 bis 15 Jahren, fünf zwischen 15 bis 20 Jahren, zwei zwischen 20 bis 25 Jahren und acht gar mehr als 25 Jahre dabei. Spitzenreiter ist Ronald Maaß von der Fraktion DIE LINKE, der mit kurzer Unterbrechung 33 Jahre dem Kreistag Anhalt-Bitterfeld bzw. dem Kreistag des Altkreises Köthen angehört und im Übrigen erneut kandidiert. Apropos Kandidatur. Sieben Mitglieder kandidieren nicht mehr für den neuen Kreistag, der am 9. Juni 2024 gewählt wurde (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe). Das sind: Leopold Böhm, Bernhard Northoff, Kerstin Rinke, Werner Müller, Jennifer Zerrenner, Carola Niczko und Udo Mölle. Für alle gab es als kleines Dankeschön einen bunten Blumenstrauß.
Gearbeitet wurde am 30. Mai natürlich auch noch. Im Einzelnen wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Jahresabschluss 2021
Der Kreistag folgte mehrheitlich der Beschlussvorlage zur Bestätigung des Jahresabschlusses 2021. Zudem wurde dem Landrat die Entlastung für das Haushaltsjahr erteilt. Das positive Jahresergebnis in Höhe von 6.453.782,35 Euro wird im Jahr 2022 unter dem Eigenkapital als Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgewiesen. Dem Beschluss voraus ging die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Fachbereich Rechnungsprüfung, die zu keinen Einwendungen geführt hat.
Überleitung Musikschullehrer in ein Anstellungsverhältnis
Musikschullehrer, die auf der Basis von Honorarverträgen in den kreislichen Musikschulen in Bitterfeld, Köthen und Zerbst tätig sind, werden zum 1.1.2025 in Anstellungsverhältnisse übergeleitet, soweit sie das Angebot annehmen. Von den insgesamt 73 Musikschullehren betrifft das 40 Lehrerinnen und Lehrer. Damit ergibt sich haushalterisch ein Mehrbedarf von ca. 400.000 Euro. Die Aufwendungen werden durch Fördergelder des Landes verringert. Aufgrund der Steigerung der Festanstellungsquote auf 100 Prozent erwartet der Kreistag in 2025 eine deutliche Erhöhung der Fördersumme. Der Grund für die Überleitung ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes mit dem Ergebnis, dass eine Beschäftigung von Honorarlehrern an öffentlichen Musikschulen nicht mehr rechtskonform möglich ist.
Außerplanmäßige Auszahlungen
Der Kreistag stimmte dem Antrag auf außerplanmäßige Ausgaben im Budget des Fachbereiches Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst für das laufende Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.325.579,52 Euro zu. Für den Neubau der Integrierten Leitstelle (ILS) in Bitterfeld war ursprünglich vorgesehen, die Kosten für die Technik im Rahmen einer monatlichen Mietzahlung zu begleichen. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Fachbereiches Strategische Entwicklung/Controlling der Kreisverwaltung kommt nach einer präzisen Kostenschätzung des beauftragten Generalplaners zum Ergebnis, dass aus finanzieller Sicht ein teilweiser Kauf bestimmter Technikpositionen in Hinblick auf die lange Dauer einer Mietzahlung günstiger für den Landkreis ist. Das führt jedoch in 2024 zu den genannten Mehraufwendungen.
Kommunale Verfassungsbeschwerde
Mit dem Beschluss unterstützt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Absicht der Landkreise Mansfeld-Südharz und Salzlandkreis, vom Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen, dass auch für die Landkreise einen Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung nach dem Grundgesetz besteht. Die Landkreise in Sachsen-Anhalt sehen sich durch das Finanzausgleichsgesetz 2024 in ihrer kommunalen Selbstverwaltung verletzt. Immer mehr übertragene Aufgaben an die Landkreise, stetig steigenden Kosten und einige Klagen zur Kreisumlage führen zu einer Destabilisierung der Haushaltssituation der Landkreise und damit zu einer lähmenden Unsicherheit bei der Finanzplanung. Kaum ein Landkreis in Sachsen-Anhalt schafft es noch, ausgeglichene Haushalte aufzustellen. Allein im Landkreis Anhalt-Bitterfeld übersteigen die geplanten Aufwendungen des Jahres 2024 die geplanten Erträge um mehr als 16 Millionen Euro. Das Landesverfassungsgericht hat bei entsprechenden Klagen entschieden, dass die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen von der Leistungsfähigkeit des Landes abhängig ist. Das ist aber nach Auffassung des Deutschen Landkreistages nicht vom Grundgesetz gedeckt, da unter anderem die Leistungsfähigkeit der Landkreise dabei nicht berücksichtigt wird. Deshalb nun die Unterstützung beim Gang zum obersten Verfassungsgericht. Die Kosten für die Verfahrensvertretung werden von allen elf Landkreisen aus dem Haushalt des Landkreistages Sachsen-Anhalt getragen.
Prüfauftrag Klageerhebung
Mehrheitlich angenommen wurde ein Antrag der Faktion SPD-Grüne. Damit wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob es eine Möglichkeit der Klage des Landkreises beim Landesverfassungsgericht gegen eine neue Regelung im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gibt. Die Neuregelung besagt, dass die Kommunalaufsichtsbehörde, also die Landkreise, beginnend mit der Haushaltssatzung 2025 der Städte und Gemeinden, die Haushaltsgenehmigung so lange zurückstellen muss, bis der prüffähige Jahresabschluss des Vorjahres dem Rechnungsprüfungsamt übergeben wurde. Das würde bedeuten, dass Städte und Gemeinden solange in der vorläufigen Haushaltsführung verbleiben, bis ein prüffähiger Jahresabschuss vorgelegt wird. In einer vorläufigen Haushaltsführung dürfen unter anderem nur Ausgaben getätigt werden, zu denen die Kommune verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Neue Investitionen dürfen zum Beispiel nicht begonnen werden. In der Sachdarstellung des Beschlusstextes heißt es, dass durch die Neuregelung die Entscheidungsfähigkeit der Kommunalaufsichtsbehörde massiv eingeschränkt ist und keinerlei Ermessensspielraum für eine, nach den örtlichen Verhältnissen gebotene, abweichende Entscheidung besteht. Insofern soll geprüft werden, ob dies einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Aufgabenwahrnehmung der Landkreise darstellt und mithin unzulässig wäre. Bei Bejahung ist dem Kreistag ein Beschluss zur Einlegung der Klage zur Entscheidung vorzulegen.
Der Beschlussantrag zur Bestätigung einer Prioritätenliste für die Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter musste wegen eines Zahlendrehers, der sich im Bereich von einer Million Euro bewegt hat, von der Tagesordnung genommen werden. Abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Missbrauch von Sozialleistungen durch Staatsbürger aus der Ukraine aufdecken, verhindern und abstellen!“