Beschluss-Nr. 240-42/2024
B e s c h l u s s
Der Kreistag beschließt die Bestätigung des Jahresabschlusses 2021 zum Stichtag 31.12.2021 und erteilt dem Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für die Haushaltsführung 2021 die Entlastung. Das positive Jahresergebnis in Höhe von 6.453.782,35 EUR wird im Jahr 2022 unter dem Eigenkapital als Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgewiesen.
Überleitung der Musikschullehrer des Landkreises Anhalt-Bitterfeld von Honorarverträgen in Anstellungsverhältnisse zum 01.01.2025
B e s c h l u s s
Der Kreistag beschließt die Überleitung der Musikschullehrer der Kreismusikschulen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld von Honorarverträgen in Anstellungsverhältnisse zum 01.01.2025 und stimmt dem Stellenaufwuchs von 10 Personalstellen zu.
Beschluss-Nr. 242-42/2024
Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen im Budget des BKR im laufenden HH-Jahr 2024
B e s c h l u s s
Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt außerplanmäßige Auszahlungen
im Budget des BKR für das laufende HH-Jahr 2024 in Höhe von 1.325.579,52 Euro.
Beschluss-Nr. 243-42/2024
Kommunale Verfassungsbeschwerde der Landkreise gegen das Finanzausgleichsgesetz 2024 beim Bundesverfassungsgericht zur Feststellung des Anspruches der Landkreise auf finanzielle Mindestausstattung nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz
B e s c h l u s s
1. Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld sieht das Land in der Pflicht, die finanzielle Mindestausstattung nicht nur der Gemeinden, sondern auch der Landkreise im Land Sachsen-Anhalt dauerhaft und verlässlich sicherzustellen.
2. Der Kreistag unterstützt aus diesem Grund die Absicht der Landkreise Mansfeld-Südharz und Salzlandkreis vom Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen, dass auch für die Landkreise ein Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz besteht.
3. Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten für eine Verfahrensvertretung vor dem Bundesverfassungsgericht solidarisch von allen elf Landkreisen aus dem Haushalt des Landkreistages Sachsen-Anhalt getragen werden.
Beschluss-Nr. 244-42/2024
Antrag der Fraktion SPD-Grüne - Prüfung einer Klagemöglichkeit der Zulässigkeit der Neuregelung des § 102 Absatz 3 KVG LSA vor dem Landesverfassungsgericht
B e s c h l u s s
Der Kreistag beschließt, im Falle des Inkrafttretens der Neuregelung des § 102 Absatz 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der nachfolgenden Fassung der Landtagsdrucksache prüfen zu lassen, ob es eine Möglichkeit der Klage des Landkreises gegen diese Regelung vor dem Landesverfassungsgericht gibt. Bei Bejahung ist dem Kreistag ein Beschluss zur Einlegung der Klage zur Entscheidung vorzulegen.
Beschluss-Nr.: 245-42/2024
Missbrauch von Sozialleistungen durch Staatsbürger aus der Ukraine aufdecken, verhindern und abstellen!
B e s c h l u s s (mehrheitlich abgelehnt)
Der Kreistag beauftragt den Landrat, eine Überprüfung der Leistungsbezieher aus der Ukraine nach dem Vorbild des Landkreises Nordhausen durchzuführen. Personen, die sich hier nicht entsprechend der Rechtslage aufhalten, sind durch die Ausländerbehörde bei der entsprechenden Meldebehörde abzumelden. Sämtliche Leistungen, die zu Unrecht bezogen wurden und werden (z.B. Miete, Bürgergeld, Nebenkosten, Erstausstattung, Medizinische Versorgung etc.) sind in der Folge einzustellen und zurückzufordern!
Des Weiteren muss nach dem Vorbild des Ilm-Kreises überprüft werden, ob hier gemeldete Ukrainer zu Unrecht Sozialleistungen empfangen. Insbesondere Personen, die bereits in anderen EU-Ländern registriert sind und dort Leistungen empfangen und Personen mit doppelten Staatsbürgerschaften, die keinen Anspruch haben.
Der Kreistag soll noch vor der Sommerpause über die eingeleiteten Maßnahmen und die Ergebnisse informiert werden.
Vergabeausschuss am 21.05.2024
Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Richard-Schütze-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen
Sanierung Sanitär- und Abwasseranlage Haus 4
Los 01 Baustelleneinrichtung/ Tiefbauarbeiten
Die Zustimmung zur Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A wird erteilt.
BV/0990/2024
Beschluss: VGA 27-2024
Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
Landkreis Anhalt-Bitterfeld Fachbereich 38 Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Richard-Schütze-Straße 6, OT Bitterfeld, 06749 Bitterfeld-Wolfen
Los 07 Fliesenarbeiten
Die Zustimmung zur Auftragserteilung auf das Angebot der Liersch Bauunternehmung GmbH, OT Wolfen, Leipziger Straße 114, 06766 Bitterfeld-Wolfen, zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 23.210.45 EUR wird erteilt.
BV/0991/2024
Beschluss: VGA 28-2024
Gemäß § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt:
Mit Bescheid vom 18.04.2024 (Az: 66.17/4000/1.6.2-21/21) wurde auf Antrag der WEB Windpark Wörbzig GmbH & Co.KG mit Sitz in der Bergedorfer Straße 92 in 21029 Hamburg vom 31.05.2021 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 6, 10 und 19 Abs. 3 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V-162 mit einer Nabenhöhe von 169 m an den Standorten
| WEA 26 | Gemarkung Wörbzig | Flur: 3 | Flurstück 1019 |
| WEA 27 | Gemarkung Wörbzig | Flur: 3 | Flurstück 1019 |
erteilt. Der Bescheid hat folgenden verfügenden Teil:
1. Genehmigung nach §§ 4, 10 und 19 Abs. 3 BImSchG
Auf Grundlage der §§ 4, 10 und 19 Abs. 3 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wird auf Antrag WEB Windpark Wörbzig GmbH & Co.KG mit Sitz in der Bergedorfer Straße 92 in 21029 Hamburg vom 31.05.2021 (letztmalig ergänzt am 09.10.2023), unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, entsprechend den unter Anlage 2 gelisteten Antragsunterlagen sowie nach Maßgabe der im Folgenden unter Abschnitt 4 festgesetzten Nebenbestimmungen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 2 WEA vom Typ Vestas V-162 mit einer Nabenhöhe von 169 am Standort Gemarkung Wörbzig, Flur 3, Flurstück 1019 erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung von 2 WEA mit folgenden Daten (Angaben in UTM WGS84 Zone 32N):
Tabelle 1: Kenndaten WEA
| WEA Nr.
| Typ
| Nennleistung
| Nabenhöhe
| Rotordurchmesser
| Standortkoordinaten
| |
| Rechtswert | Hochwert | |||||
| WEA 26 | Vestas V-162 | 6,0 MW | 169 m | 162 m | 701.734 | 5.733.078 |
| WEA 27 | Vestas V-162 | 6,0 MW | 169 m | 162 m | 701.735 | 5.732.737 |
Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstücks und Netzanbindung werden von dieser Genehmigung nicht erfasst.
Die Genehmigung schließt folgende, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:
| - | Baugenehmigung nach § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), |
| - | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes |
| Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA), | |
| - | die Zustimmung nach § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). |
Die erteilte Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft des Bescheides mit dem Betrieb der Anlagen begonnen wurde.
Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.
1.6 Nebenbestimmungen
Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.
1.7 Auslegung
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom
01.07.2024 bis einschließlich 15.07.2024
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima- und Immissionsschutz im OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.11 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
| Montag | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Gegen den hier bekanntgemachten Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt) eingelegt werden.
Bitterfeld, den 28.05.2024