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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 13/2023
Die Landkreisverwaltung informiert
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Beschlüsse des Kreistages Anhalt-Bitterfeld

Auf der Tagung des Kreistages Anhalt-Bitterfeld am 22. Juni 2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Bestätigung Jahresabschlüsse

Die Mitglieder des Kreistages votierten mehrheitlich für die Bestätigung der Jahresabschlüsse 2017, 2018 und 2019 und entlasteten den Landrat für die jeweilige Haushaltsdurchführung. Die Prüfungen des Fachbereiches Rechnungsprüfung haben zu keinen Einwendungen geführt.

Das positive Jahresergebnis 2017 beträgt 4.135.446,17 Euro, das für 2018 12.401.018,52 Euro und das für 2019 6.311.027,68 Euro. Die Überschüsse werden jeweils für das Folgejahr unter dem Eigenkapital als Rücklage des ordentlichen Ergebnisses ausgewiesen.

Vorschlagsliste für die Wahl ehrenamtlicher Richter

Die Vorschlagsliste für die Wahl ehrenamtlicher Richter für das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt fand einhellige Zustimmung. Die derzeitige Amtszeit der ehrenamtlichen Richter endet am 31.12.2023. Zuvor muss die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern für die nachfolgende Amtszeit, die fünf Jahre beträgt, durch einen noch beim OVG zu bildenden Richterwahlausschuss auf der Grundlage der Vorschlagslisten, die die Landkreise und kreisfreien Städte aufstellen, gewählt werden. Die Vorschlagsliste des Landkreises Anhalt-Bitterfeld umfasst 19 Personen, die sich nach einer entsprechenden Aufforderung im Amtsblatt des Kreises beworben haben.

Wahl eines Mitgliedes für den Jugendhilfeausschusses

Charlott Albrecht von der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH ist neues stimmberechtigtes Mitglied von anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe im Jugendhilfeausschuss des Kreistages Anhalt-Bitterfeld. Sie und ihre Stellvertreterin setzten sich unter drei Bewerbern im zweiten Wahlgang mehrheitlich durch. Die Nachwahl war erforderlich, da das bisherige Mitglied nebst Stellvertreter der Malteser Hilfsdienst gGmbh nicht mehr zur Verfügung stehen.

Wahl von Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse

Im Dezember 2023 endet die Wahlperiode der Schöffen bei den Amtsgerichten Bitterfeld-Wolfen, Köthen (Anhalt) und Zerbst/Anhalt. Ein Schöffenwahlausschuss, der bei jedem Amtsgericht zu bilden ist, wird im Herbst 2023 die Wahl der Schöffen auf der Grundlage der aufgestellten Vorschlagslisten der Gemeinden durchführen. Dem Ausschuss gehören unter anderem der Landrat und für die Amtsgerichte Bitterfeld-Wolfen und Köthen (Anhalt) sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer an.

Für das Amtsgericht Zerbst/Anhalt müssen vier Beisitzer gewählt werden. Die Beisitzer werden von den Fraktionen des Kreistages nach dem Verfahren Hare/Niemeyer vorgeschlagen. Alle von den Fraktionen vorgeschlagenen Frauen und Männer erhielten per offener Wahl die erforderlichen Stimmen.

Änderung der Kreisgrenze

Der Kreistag votierte einstimmig für die Änderung der Kreisgrenze zwischen dem Salzlandkreis und den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Demnach gehen 32.37 Hektar vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld an den Salzlandkreis über. Im Gegenzug gehen 32,875 Hektar des Salzlandkreises an Anhalt-Bitterfeld über. Die Änderung der Kreisgrenze ist Ergebnis des Bodenordnungsverfahrens Zuchau-Sachsendorf des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte. In dem betroffenen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Gebietsteil, verläuft die gegenwärtige Kreisgrenze zwischen den Gemarkungen Zuchau und Sachsendorf (Stadt Barby) sowie Dornbock (Gemeinde Osternienburger Land). Die alte Kreis- und Gemeindegrenze ist örtlich nicht erkennbar. Die partielle Begradigung des Grenzverlaufes schafft eine vermessungstechnische klare Gliederung der Feldflur und gewährleistet zugleich rechtssichere Nutzungsverhältnisse.

Änderung Aufwandsentschädigungssatzung

Die ehrenamtlich tätigen Integrationslosten im Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhalten eine erhöhte Aufwandsentschädigung. Per Beschluss des Kreistages erhalten die Frauen und Männer ab 1.Juli 2023 je Monat 200,00 Euro Aufwandsentschädigung statt wie bislang 150,00 Euro. Der Landkreis reagiert damit auf die steigende Inflation.