Auf der Grundlage der §§ 8 und 10 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288 ff) in der z. Zt. gültigen Fassung i. V. m. den §§ 8, 9 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) vom 26.02.1998 (GVBl. LSA, S. 81) in der z. Zt. gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Zörbig in ihrer öffentlichen Sitzung am 18.Juni 2024 die folgende 6. Änderungssatzung beschlossen.
Artikel I
§ 6 Absatz 3 Satz 2 erhält folgenden Wortlaut:
Die Bekanntmachung erfolgt entsprechend §14 Absatz 1 dieser Verbandsatzung.
§ 14 Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut:
Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Internet unter www.tzv-zoerbig.de unter Angabe des Bereitstellungstages. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung im Internet bewirkt.
Eine entsprechende Hinweisbekanntmachung erfolgt unverzüglich im Amtsblatt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Die Bekanntmachungen des Verbandes gemäß Satz 1 können in den Geschäftsräumen des TZV, Lange Str. 34, 06780 Zörbig während der Bürozeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden.
Artikel II
Die 6. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Zörbig, den 19.06.2024
gez. Schindler | |
Verbandsgeschäftsführerin | Dienstsiegel |
Trinkwasserzweckverband Zörbig | |