Gemäß § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt:
Mit Bescheid vom 28.11.2024 (Az 66.17/4000/21/21-24/24) wurde auf Antrag der WEB Windpark Wörbzig GmbH & Co. KG mit Sitz in 21029 Hamburg, Bergedorfer Straße 92 vom 12.09.2024 die wesenntliche Änderung von 2 Windenergieanlagen (hier: Änderung des Anlagentyps von Vestas V 162 -6,0 MW auf Nordex N-163-7,0 MW) am Standort Gemarkung Wörbzig, Flur: 3 Flurstück 1019 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 b Abs. 7 BImSchG erteilt.
Der Bescheid hat folgenden verfügenden Teil:
I
Genehmigung nach § 16 b Abs. 7 BImSchG
1.1 Genehmigungsgegenstand
Auf der Grundlage des § 16 b Abs. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wird auf Antrag der WEB Windpark Wörbzig GmbH & Co. KG vom 12.09.2024, sowie den Ergänzungen (letztmalig vom 14.10.2024) unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt, entsprechend den im Bescheid in der Anlage 1 aufgeführten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen sowie nach Maßgabe der im folgenden Abschnitt 3 festgesetzten Nebenbestimmungen 2 Windenergieanlagen vom Typ Nordex N 163-7,0 MW mit einer Nabenhöhe von 164 m und einem Rotordurchmesser von 163 m am Standort: Gemarkung Wörbzig, Flur 3, Flurstück 1019 zu errichten und zu betreiben.
Der wesentlichen Änderung des Anlagentyps der WEA (hier: Änderung des Anlagentyps von Vestas V 162-6,0 MW auf Nordex N 163-7,0 MW liegt der Genehmigungsbescheid vom 18.04.2024 Az: 66.17/4000/1.6.2-21/21) zugrunde.
1.2 Umfang der Genehmigung
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von 2 WEA mit folgenden Daten (Angaben in UTM/ETRS89 Zone 32):
Tabelle 1: Kenndaten der Windenergieanlagen
| WEA Nr. | Typ | Nenn- leistung | Nabenhöhe | Rotordurchmesser | Standortkoordinaten | |
| Rechtswert | Hochwert | |||||
| 26 | Nordex N 163-7,0 MW | 7,0 MW | 164 m | 163 m | 710.733 | 5.733.077 |
| 27 | Nordex N 163-7,0 MW | 7,0 MW | 164 m | 163 m | 701.735 | 5.732.737 |
1.3 Andere behördliche Entscheidungen
Die Genehmigung schließt folgende, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:
| - | Baugenehmigung nach § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), einschließlich Abweichung nach § 66 Abs.1 BauO LSA. |
1.4 Erlöschen der Genehmigung
Die erteilte Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft des Bescheides mit dem Betrieb der Anlage begonnen wurde.
1.5 Kostenträger des Verfahrens
Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.
1.6 Nebenbestimmungen
Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.
2. Rechtsbehelfsbelehrung (Bescheid vom 28.11.2024)
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt), eingelegt werden.
Gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung.
Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen (§ 63 Abs.1 S.2 BImSchG).
Gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 BImSchG kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.
Der Antrag ist beim Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Straße 16, 06112 Halle zu stellen.
2.1 Korrektur der Rechtsbehelfsbelehrung (Änderungsbescheid vom 03.07.2025)
Die Rechtsbehelfsbelehrung unter Nr. 7 im Bescheid wurde mit dem Änderungsbescheid vom 04.07.2025 (Az: 66.17/4000/21/21-24/24-01) wie folgt geändert:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt), eingelegt werden.
Gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m keine aufschiebende Wirkung.
Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen (§ 63 Abs.1 S.2 BImSchG).
Gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 BImSchG kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m nach § 80 Absatz 5 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.
Der Antrag ist gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3a VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg zu stellen.
3. Auslegung
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom
25.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima- und Immissionsschutz im
OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.11 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
| Montag | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Sollten während der zuvor angegebenen Zeiten die Eingangstüren verschlossen sein, wird darum gebeten sich unter der Telefonnummer 03493 / 341-716 anzumelden.
—
Während des Auslegezeitraums 25.07.2025 bis zum 08.08.2025 kann zusätzlich die digitale Version des Genehmigungsbescheides (pdf-Format) unter
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Anhalt-Bitterfeld/beteiligung/themen/1000836
unter dem Reiter „öffentliche Bekanntmachung“ heruntergeladen werden.
Hinweis: Zum Öffnen des Bescheides wird ein hierfür entsprechendes Programm benötigt.
Hinweis gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG:
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Genehmigungsbescheid bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der Genehmigungsbehörde - hier: Untere Immissionsschutzbehörde, Landkreis Anhalt-Bitterfeld - angefordert werden.
Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt), eingelegt werden.
Gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 BImSchG hat der Widerspruch eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m keine aufschiebende Wirkung.
Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen (§ 63 Abs.1 S.2 BImSchG).
Gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 BImSchG kann der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50,00 m nach § 80 Absatz 5 S. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.
Der Antrag ist gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 3a VwGO beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203 – 206, 39104 Magdeburg zu stellen.
Die Frist zur Widerspruchserhebung beträgt ab Bekanntgabe einen Monat.