Beschluss-Nr. 246-43/2024
B e s c h l u s s:
Der Kreistag beschließt
| 1. | die Bewilligung des außerplanmäßigen Aufwands in Form einer Zuschussgewährung in Höhe von 2.000.000 Euro an die Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH. | |
| 2. | die Ermächtigung des Landrates, die Geschäftsführung der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH zu beauftragen dem Landrat: | |
| - | wöchentlich einen Bericht zur Finanzsituation vorzulegen, |
| - | bis zum 30.09.2024 ein Konzept zu weiteren Konsolidierungsvorschlägen vorzulegen. |
| 3. | die Beauftragung des Landrates, dem Kreistag bis zum Ende des Jahres 2024 einen Vorschlag zur weiteren, auch strukturellen Entwicklung und Finanzierung der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH vorzulegen. | |