Die Beihilferichtlinie über die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen sowie sonstigen Leistungen für Kinder, Jugendliche und Volljährige bei der Gewährung von Jugendhilfeleistungen gem. §§ 27, 35a, 41 und 39 SGB VIII i. V. m. §§ 32-35 SGB VIII sowie gem. § 19 SGB VIII
wurde auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter
https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/sonstige-bekanntmachungen.html
mit Bereitstellungstag 10.07.2024 öffentlich bekannt gemacht.