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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 14/2025
Wirtschaft und Kreisentwicklung
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Wichtige Mitteilung für Kunden der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld

Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld bittet ihre Kunden um Zustimmung zur Änderung der Bedingungen für den Überweisungsverkehr

Änderung notwendig als Folge der Umsetzung einer EU-Regulierung zu Instant Payments (Echtzeitüberweisungen)

Urteil des Bundesgerichtshofes verpflichtet alle Banken zur Einholung von aktiven Kundenzustimmung zu AGB-Änderungen

Die Zustimmung durch die Kunden muss gesetzlich bis zum 05.10.2025 erfolgen.

Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld wird ab dem 10.07.2025 ihre Kunden anschreiben und diese bitten, den veränderten Bedingungen für den Überweisungsverkehr zuzustimmen. Mit diesen Änderungen sind keine Kostenveränderung verbunden, sondern sie sind eine Folge der Umsetzung der EU-Verordnung zur Regulierung von Instant Payments (RegIP), die am 19. März 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde. Mit Instant Payment, auch Echtzeitüberweisung genannt, ist eine Überweisung innerhalb von Sekunden möglich - rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.

Die wesentlichsten Änderungen der Überweisungsbedingungen zum 05.10.2025:

  • Unsere Kunden können Echtzeitüberweisungen zukünftig über dieselben Kanäle wie bisher SEPA-Überweisungen auslösen.
  • Die Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen verkürzt sich im Zahlungsausgang von 20 auf 10 Sekunden.
  • Unsere Kunden können eine aktive Benachrichtigung über den Status Ihres Zahlungsvorgangs erhalten.
  • Wegfall der Betragsgrenze von 100.000 €.
  • Der Kunde kann einen Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungen als Auftrags- bzw. Tageslimit festgelegen.
  • Es erfolgt eine IBAN-Namensprüfung (Empfängerüberprüfung) für Echtzeit- und SEPA Überweisungen.
  • Diesen Änderungen müssen alle Kunden, die bei uns ein Zahlungsverkehrskonto (Privat- und / oder Geschäftsgirokonto) führen, zustimmen.

Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld macht die aktive Zustimmung so einfach wie möglich:

Allen Kunden wurden die Unterlagen zur Zustimmung entweder postalisch zugesendet oder sofern möglich in das elektronische Postfach eingestellt. Dem postalischen Anschreiben liegt die Zustimmungserklärung sowie ein Rückumschlag bei, sodass eine Rücksendung kostenfrei möglich ist. Im Privatgirobereich haben wir unseren Online-Kunden die Unterlagen digital bereitgestellt und die Zustimmung kann online - auch über die Sparkassen App - erfolgen. Natürlich kann die Zustimmung auch persönlich in unseren Geschäftsstellen erteilt werden.

Die Zustimmung muss bis zum 05.10.2025 erfolgen. Sollten Kunden die Zustimmung versäumt haben, werden wir unsere Kunden Anfang August nochmals erinnern (postalisch bzw. im elektronischen Postfach).

Hintergrund - Zustimmungspflicht des Kunden:

Wir bedauern den Mehraufwand für unsere Kunden, der durch die Pflicht zur aktiven Zustimmung bei Bedingungsänderungen verursacht wird. Solche Änderungen haben wir unseren Kunden bislang stets angekündigt und diese hatten die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten zu widersprechen. Dies war ein pragmatisches und für beide Seiten leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren.

Eine Klage der Verbraucherschutzzentrale stellte diese geübte und übliche Praxis für Banken und Sparkassen jedoch infrage und ist seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2021 für unzulässig erklärt worden. Seitdem benötigen alle Finanzinstitute die aktive Zustimmung ihrer Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden.

„Die Umsetzung des BGH-Urteils ist eine bürokratische Bürde für alle Banken und Sparkassen. Sie bedeutet eine enorme Mehrbelastung – sowohl für unser Kunden als auch unsere Mitarbeitenden“, so der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Markus Klatte.

Folgen der Nichtzustimmung:

Falls Kunden den Änderungen zu Echtzeitüberweisungen, die für alle Banken in der EU zwingend gelten, nicht zustimmen möchten, muss die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld die Geschäftsbeziehung dauerhaft beenden.

In diesem unwahrscheinlichen Fall erhalten die Kunden ab dem 05.10.2025 ein Kündigungsschreiben aufgrund der fehlenden Zustimmung.

„Wir gehen davon aus, dass im Alltag die Gefahr besteht, dass unabsichtlich versäumt wird, aktiv zuzustimmen. Für eine gesetzeskonforme Geschäftsbeziehung ist jedoch eine gemeinsame vertragliche Grundlage notwendig. Dies gilt für alle Banken in der EU“, so Markus Klatte weiter.