Am 26. Juli beschloss der Kreistag in einer Sondersitzung einstimmig, dass der Landrat Widerspruch gegen die Beanstandungsverfügung des Landesverwaltungsamtes zur Fortführung des Modellprojektes SchülerRegioCard (SRC) einlegt und in diesem Zusammenhang auch den Antrag, die sofortige Vollziehung auszusetzen, stellt.
Zum Hintergrund: Zum 1. Januar 2020 führte der Landkreis zunächst befristet bis zum 31. Juli 2023 die SchülerRegioCard ein. Im Februar 2023 beschloss der Kreistag die Fortführung des Modellprojektes über den 1. August 2023 hinaus bis zum 31. Juli 2024 mit der Option der jährlichen Verlängerung bis zum 31. Juli 2027. Damit erhalten alle Schülerinnen und Schüler der ersten bis zehnten Klasse unabhängig von einem in der Schülerbeförderungssatzung geregelten Anspruch die SRC.
Hierbei muss man wissen, dass der Landkreis Anhalt-Bitterfeld zur Schülerbeförderung verpflichtet ist. Oben genannte Satzung regelt, ab welcher Entfernung (Wohnort – Schule – Wohnort) ein Kind beziehungsweise Jugendlicher der ersten bis zehnten Klasse einen Beförderungsanspruch hat. Im Schuljahr 2022/23 betraf das für elf Monate 5513 Personen. Die Kosten dafür liegen bei 4.765.907 Euro.
Demgegenüber ist die SRC für alle Schüler der ersten bis zehnten Klasse da und kann auch außerhalb der Schulzeit, beispielsweise zum Schwimmunterricht oder zu anderen Veranstaltungen über zwölf Monate genutzt werden. Im Schuljahr 2022/23 betraf das 12.445 Personen. Die Kosten für die Schülerbeförderungen bei diesem Modell betrugen 5.040.223 Euro. Die Ersparnis liegt somit bei 274.318 Euro.
Das Landesverwaltungsamt beanstandete nunmehr den in der Februarsitzung des Kreistages gefassten Beschluss zur Fortführung des Modellprojektes SRC und ordnete zugleich die sofortige Vollziehung dieser Entscheidung an. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass der Haushaltsplan 2023 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ein Jahresdefizit von knapp 20 Millionen Euro ausweist und der Landkreis somit keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen durchführen kann. Übersetzt heißt das, der Landkreis soll sofort mit Beginn es neuen Schuljahres die Schülerbeförderung nach oben genannter Satzung durchführen.
Die Einsparungen im Bereich der Schülerbeförderung in Höhe von 274.318 Euro führen hingegen auch zur Reduzierung der Erlöse in gleicher Höhe beim beauftragten Verkehrsunternehmen. Diese Reduzierung müsste der Landkreis dann wiederum über die Satzung über die Mitfinanzierung von eigenwirtschaftlichen Personenverkehrsdiensten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Territorium des Landkreises Anhalt-Bitterfeld auf der Grundlage der Kostenerlösrechnung ausgleichen. Somit trägt die Anwendung der Schülerbeförderungssatzung nicht zur Konsolidierung des Haushaltes bei. Abgesehen davon würde für die Vorbereitung eines Wechsels von der SRC zur Anwendung der Schülerbeförderungssatzung ein zeitlicher Vorlauf von etwa sechs Monaten erforderlich sein.