Insgesamt 89 Naturschutzgebiete, die bereits vor 1990 bestanden, wurden rechtlich angepasst, neu geregelt und werden nun ausgewiesen. Das teilt das Landesverwaltungsamt mit. Die Rechtsverordnungen der Naturschutzgebiete, die auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt vor dem 1. Juli 1990 ausgewiesen wurden, genügen nicht mehr den Ansprüchen an eine zeitgemäße Verwaltung und sollen in aktuelles Recht überführt werden. Unter den 89 Naturschutzgebieten (NSG) befinden sich auch neun auf dem Territorium des Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Im Einzelnen sind das:
• NSG Cösitzer Teich
• NSG Jütrichauer Busch
• NSG Nedlitzer Niederung
• NSG Osterwesten
• NSG Platzbruch
• NSG Rahmbruch
• NSG Vogtei
• NSG Schleesen
• NSG Brambach (teilweise auf ABI-Gebiet)
Die Überarbeitung der Verordnungen setzt ein öffentliches Beteiligungsverfahren voraus, in welchem Eigentümern, Bürgerinnen und Bürgern, Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen und Interessengruppen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den Entwürfen der überarbeiteten Naturschutzgebietsverordnungen zu äußern.
Die Entwürfe der Verordnungen und Karten sind im Landesverwaltungsamt in Halle (Saale), Dessauer Straße 70 sowie in den betroffenen Städten und Gemeinden noch bis 22. September 2023 zur Einsichtnahme ausgelegt. Bis zum 6. Oktober 2023 können Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingereicht werden.
Parallel dazu sind alle Verordnungsdokumente einschließlich der dazugehörigen Karten online bereitgestellt. Somit besteht die Möglichkeit, die Stellungnahmen online unter https://www.online-beteiligung.de/LVWA-altnsg-2023/ einzureichen. Eine zusätzliche schriftliche Einreichung ist somit nicht notwendig. Die hier bereitgestellten Dokumente entsprechen inhaltlich vollumfänglich der gedruckten Fassung der Verordnung und stehen auch zum Download zur Verfügung. Das Landesverwaltungsamt empfiehlt, diesen Service zu nutzen.