Die nächste Fischerprüfung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld findet am Samstag, den 25. Oktober 2025, um 9:00 Uhr im Kreistagssitzungssaal der Landkreisverwaltung, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt), statt.
Zulassung zur Prüfung
Teilnehmen kann, wer bis spätestens 30. September 2025 einen Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung bei einem der Bürgerämter des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gestellt und die Prüfungsgebühr bezahlt hat. Zudem muss spätestens am Prüfungstag der Besuch eines mindestens 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs nachgewiesen werden.
Standorte der Bürgerämter
06366 Köthen (Anhalt), Marktplatz 2
06749 Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld, Röhrenstraße 33
39261 Zerbst/Anhalt, Fritz-Brandt-Straße 16
Die Anträge können ab dem 1. September 2025 während der Öffnungszeiten der Bürgerämter eingereicht werden. Die Prüfungsgebühr beträgt 60 Euro für Volljährige und 30 Euro für Prüflinge, die am Prüfungstag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Vorbereitungslehrgang
Eine weitere Voraussetzung zur Zulassung ist der Besuch eines mindestens 30-stündigen Vorbereitungslehrgangs. Die Anmeldung zu diesen Lehrgängen erfolgt in Eigenverantwortung durch den Prüfling bzw. dessen gesetzlichen Vertreter. Bitte beachten Sie, dass die Lehrgänge in der Regel vor dem Anmeldeschluss zur Prüfung beginnen. Informationen zu den Vorbereitungskursen finden Sie unter www.fischerprüfung.sachsen-anhalt.de. Die Termine und Kosten der Lehrgänge sind bei den jeweiligen Anbietern zu erfragen.
Weitere Hinweise zur Fischerprüfung sind auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Fischereibehörde zusammengestellt. Bei Fragen zum Ablauf der Fischerprüfung stehen Ihnen die Mitarbeiter der unteren Fischereibehörde gern auch telefonisch unter 03493-341434 zur Verfügung.