Zur Vereinheitlichung der im Umlauf befindlichen deutschen Führerscheinmodelle und Vervollständigung des Zentralen Fahrerlaubnisregisters (ZFER) beim Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg werden seit dem Jahr 1999 nur noch Führerscheine im Scheckkartenformat ausgegeben. Darüber hinaus haben alle seit dem 19.01.2013 ausgefertigten Führerscheindokumente eine auf jeweils 15 Jahre befristete Gültigkeit.
Nach den Bestimmungen der 3. EU-Führerscheinrichtlinie soll bis zum 19.01.2033 jeder Fahrerlaubnisinhaber im Besitz eines solchen Kartenführerscheins sein. Aufgrund der großen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dieser gestaffelt. In Abhängigkeit vom Alter des Inhabers der Fahrerlaubnis und dem Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheins erfolgt der Umtausch in zwei Phasen.
Es gelten folgende Fristen:
| Papierführerscheine |
|
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | späteste Umtauschfrist |
| vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
| Regelungen für (unbefristete) Kartenführerscheine | |
| Ausstellungsjahr des Führerscheins | späteste Umtauschfrist |
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2031 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Aktuell sind daher nur Führerscheine umzutauschen, die bis 1998 ausgestellt worden und deren Inhaber 1971 oder später geboren sind.
Nach Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist verliert das frühere Führerscheindokument seine Gültigkeit. Wir weisen darauf hin, dass das Mitführen ungültiger straßenverkehrsrechtlicher Dokumente eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Der Umtauschantrag sollte aufgrund des hohen Aufkommens spätestens drei Monate vor Auslaufen der jeweils geltenden Frist eingereicht werden. Sie benötigen für den Umtausch folgende Unterlagen:
| - | Personalausweis |
| - | Alt-Führerschein |
| - | bei DDR-Führerscheinen soweit vorhanden: sogenannte „VK30“ (Fahrerlaubnisanträge bzw. -nachweise der damaligen DDR im A6-Format) |
| - | 1 biometrietaugliches Lichtbild (35 x 45 mm) |
Es fallen Gebühren in Höhe von 25,30 Euro an, ggf. zuzüglich 5,10 Euro für den Direktversand.
| Der Umtausch des Führerscheines kann in der Fahrerlaubnisbehörde an folgenden Standorten der Landkreisverwaltung vorgenommen werden: | |
| - | 06366 Köthen (Anhalt), Am Flugplatz 1 |
| - | 06749 Bitterfeld-Wolfen, Röhrenstr. 33 |
Zur Vermeidung von Wartezeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung über das Internetportal des Landkreises Anhalt-Bitterfeld: anhalt-bitterfeld.flexappoint.de/ oder während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer: 03496 601809 erforderlich.
Alternativ kann der Antrag auch postalisch oder bei den Bürgerämtern des Landkreises Anhalt-Bitterfeld eingereicht werden.
Seit Dezember 2022 besteht zudem die Möglichkeit, den Antrag auf Umtausch des alten Führerscheins online über das Internetportal des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu stellen (www.anhalt-bitterfeld.de/de/fuehrerschein.html). Sie müssen damit zur Antragstellung nicht mehr persönlich erscheinen, sondern nur noch zur Abholung des Dokumentes.
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