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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 17/2025
Die Landkreisverwaltung informiert
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Jetzt Ihren alten Führerschein umtauschen - Fristen nicht verpassen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Wussten Sie schon? Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Ziel ist ein einheitliches, fälschungssicheres Führerscheindokument innerhalb der EU.

Wichtig: Der Umtausch erfolgt gestaffelt, abhängig vom Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Welche Fristen gelten für wen?

1. Papierführerscheine (grau, rosa, DDR-Führerscheine), ausgestellt bis 31. Dezember 1998.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Frist zum Umtausch

vor 1953  —  19. Januar 2033

1953 - 1958  —  19. Januar 2022 / 19. Juli 2022

1959 - 1964  —  19. Januar 2023

1965 - 1970  —  19. Januar 2024

1971 oder später  —  19. Januar 2025

2. Kartenführerscheine, ausgestellt ab 1. Januar 1999:

1999 - 2001  —  19. Januar 2026

2002 - 2004  —  19. Januar 2027

2005 - 2007  —  19. Januar 2028

2008  —  19. Januar 2029

2009  —  19. Januar 2030

2010  —  19. Januar 2031

2011  —  19. Januar 2032

2012  —  19. Januar 2033

Hinweis: Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins die Frist 19. Januar 2033.

So funktioniert der Umtausch

Den Antrag können Sie ganz einfach stellen:

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bei der Fahrerlaubnisbehörde an den Standorten Köthen und Bitterfeld,

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über die Bürgerämter,

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postalisch oder

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jederzeit online über die Internetseite des Landkreises.

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:

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ein gültiger Personalausweis oder Reisepass

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ein biometrisches Passfoto

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der aktuelle Führerschein

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eine Gebühr von 26,50 Euro, ggf. zzgl. Kosten bei Direktversand

Wichtig: Bevor Sie den neuen Führerschein erhalten, ist Entwertung des alten Dokuments erforderlich. Dies erfolgt im Rahmen der persönlichen Antragstellung oder im Zuge der persönlichen Abholung.

Was passiert bei unterlassenem Umtausch?

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Haben Sie noch Fragen oder einen Terminwunsch?

Unsere Fahrerlaubnisbehörde hilft Ihnen gern weiter. Termine können bequem online über die Internetseite des Landkreises unter https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/fuehrerschein.html vereinbart werden – schnell und ohne Wartezeiten. Außerdem erreichen Sie uns per E-Mail unter feb@anhalt-bitterfeld.de sowie während der Öffnungszeiten auch telefonisch unter den zentralen Nummer 03496-601809.