Andreas Hafermalz wurde zum stellvertretenden Kreisbrandmeister ab 1.01.2024 berufen. Er wird dieses Amt damit auch zukünftig ausüben. v.l.n.r.: Landrat Andy Grabner, Andreas Hafermalz, Kreisbrandmeister Sebastian Gries und der Vorsitzende des Kreistages Veit Wolpert.
Der Antrag auf Aufhebung des Grundsatzbeschlusses des Kreistages zur Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes vom 30.03.2023 fand keine Mehrheit. Jeweils 21 Kreistagsmitglieder votierten dafür und dagegen. Damit bleibt es beim ursprünglichen Beschluss, der vorsieht, dass der bodengebundene Rettungsdienst zum 1. Januar 2025 in der Organisationsform „Genehmigung an Dritte“ neu ausgeschrieben wird.
Des Weiteren wurden folgende Beschlüsse gefasst.
Finanzierung und Prioritätenliste für geförderte Schulsozialarbeit
Der Kreistag hat eine Prioritätenliste zur Fortführung des EU-Programms „Schulerfolg sichern“ für den Förderzeitraum 1.08.2024 bis 31.07.2028 sowie die finanzielle Beteiligung mit 40 Prozent an den Kosten der regionalen Netzwerkstelle und 20 Prozent der Kosten der Projekte der Schulsozialarbeit beschlossen. Die Prioritätenliste wurde mit den vorgegebenen Projektauswahlkriterien des Landes Sachsen-Anhalt erarbeitet. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld können bis zu 27 Schulsozialarbeiter mit EU-Mitteln gefördert werden. Für den o.g. Förderzeitraum stellt der Landkreis Eigenmittel in Höhe von rund 2,4 Millionen Euro bereit. Dieser Beschluss ist die Grundlage für die Antragstellung zur Förderung. Die Antragstellung muss bis zum 30.09.2023 bei Landesverwaltungsamt eingereicht werden.
Berufung Kreiswahlleiter für die Kreistagswahl 2024
Der stellvertretende Landrat Volker Krüger wurde zum Kreiswahlleiter für die Kreistagswahl am 9. Juni 2024 berufen. Sein Stellvertreter ist René Rosenfeldt, Fachdienstleiter Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung.
Honorarsätze für Lehrkräfte der Musikschulen angepasst
Mit der 4. Änderung der Honorarordnung für freiberufliche Lehrkräfte an den Musikschulen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld werden die Honorarsätze rückwirkend zum 1.01.2023 angepasst. Damit steigen die Honorarsätze um jeweils zwei Euro je erteilter Unterrichtsstunde. Bislang lagen die Honorarsätze unter dem Mittelwert der Sätze an den Musikschulen in Sachsen-Anhalt. Diese Diskrepanz ist nunmehr nicht mehr vorhanden.
Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis
Andreas Hafermalz wird auf Vorschlag der Gemeindewehrleiter zum stellvertretenden Kreisbrandmeister des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Zugleich wird der Landrat beauftragt, die Berufung mit Wirkung vom 1.01.2024 vorzunehmen. Andreas Hafermalz wird dieses Amt damit auch zukünftig weiter ausüben.
Übernahme Trägerschaft LEADER-Management
Per Beschluss des Kreistages übernimmt der Landkreis Anhalt Bitterfeld die Trägerschaft des LEADER-Managements, den Betrieb der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) und die Sensibilisierung der Bevölkerung der LAG „LEADER Anhalt e.V. für die neue Förderphase bis 2027. LEADER ist ein Förderprogramm der Europäische Union für Projekte im ländlichen Raum. Der Landkreis übernimmt diese Funktion auf Wunsch des LEADER Anhalt e.V. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent. Bei dieser Förderung beträgt der Eigenmittelanteil des Landkreises pro Haushaltsjahr durchschnittlich 20.200 Euro.
Änderung Entschädigungssatzung
Die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ändert sich rückwirkend zum 1. Juni 2023. Die neue kreisliche Festlegung zur Aufstellung der Fachdienste im Katastrophenschutz/Einheiten für besondere Einsätze ist mit Wirkung vom 1.06.2023 in Kraft getreten. Im Zusammenhang mit den strukturellen Veränderungen der Fachdienste erhalten ehrenamtliche Funktionsträger in der Führungsstruktur eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages. In der Satzung werden die erforderlichen Änderungen vorgenommen.
Festlegung der Wahlbereiche für die Wahl des Kreistages
Am 9. Juni 2024 findet die Wahl des Kreistages Anhalt-Bitterfeld statt. Der Kreistag legte dazu sechs Wahlbereiche fest. Im Einzelnen sind das:
| • | Wahlbereich 1 |
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| Stadt Zerbst/Anhalt |
| • | Wahlbereich 2 |
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| Stadt Aken (Elbe), Gemeinde Osternienburger Land, Stadt Südliches Anhalt |
| • | Wahlbereich 3 |
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| Stadt Köthen (Anhalt) |
| • | Wahlbereich 4 |
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| Stadt Sandersdorf-Brehna, Stadt Zörbig |
| • | Wahlbereich 5 |
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| Stadt Raguhn-Jeßnitz, von der Stadt Bitterfeld-Wolfen die Ortsteile Bobbau, Greppin, Reuden, Rödgen, Thalheim, Stadt Wolfen und Zschepkau |
| • | Wahlbereich 6 |
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| Gemeinde Muldestausee, von der Stadt Bitterfeld-Wolfen die Ortsteile Bitterfeld und Holzweißig |
Dabei wurde beachtet, dass gemäß Kommunalwahlrecht die Wahlbereiche des Wahlgebietes annähernd die gleiche Größe hinsichtlich der Einwohnerzahl haben sollen. Zudem sollen bei der Abgrenzung der Wahlbereiche die örtlichen Verhältnisse und möglichst die Grenzen von Gemeinden berücksichtigt werden.