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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 18/2023
Amtliche Informationen
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Bekanntmachungen der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg.

13. Sitzung der Regionalversammlung am 20.10.2023

Die 13. Sitzung der Regionalversammlung in der V. Wahlperiode findet am Freitag, dem 20.10.2023, um 09.00 Uhr im Sitzungssaal der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld in 06366 Köthen (Anhalt), Am Flugplatz 1 statt.

Schwerpunkte der öffentlichen Sitzung werden u.a. sein:

Haushaltsplan und -satzung für das Haushaltsjahr 2024

Sachlicher Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ – Zwischenstand nach Bekanntgabe der Allgemeinen Planungsabsicht

Informationen der Geschäftsstelle

Sonstiges

Anfragen der Vertreter und Vertreterinnen der Regionalversammlung

gez. Grabner
Vorsitzender

Nachtragshaushaltssatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (KVG LSA, GVBl. LSA S. 288, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021, GVBl. LSA S. 100), hat die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg die folgende, von der Regionalversammlung in der Sitzung am 14.07.2023 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht/vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf

Euro

1. Ergebnisplan

a) Erträge

422.600

30.300

452.900

b) Aufwendungen

457.900

30.300

488.200

Ungedeckte Aufwendungen in Höhe von

werden durch Entnahme aus der Rücklage gedeckt

35.300

0

35.300

2. Finanzplan

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

422.600

29.600

452.200

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

452.700

30.000

482.700

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

0

4.300

4.300

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

7.000

3600

10.600

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

0

0

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

0

0

§ 2

Die bisher festgesetzte Kreditermächtigung wird nicht geändert.

§ 3

Die bisher festgesetzte Verpflichtungsermächtigung wird nicht geändert.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Verbandsumlage wird um 62.800,00 EUR verringert auf 282.300 EUR festgesetzt. Davon entfallen auf

den Landkreis Anhalt-Bitterfeld 122.944,17 EUR,

den Landkreis Wittenberg 97.267,84 EUR und

die Stadt Dessau-Roßlau 62.087,99 EUR.

Köthen (Anhalt), den 04.09.2023

gez. Grabner
Siegel
Vorsitzender

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg für das Haushaltsjahr 2023

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind nicht enthalten. Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 wurde am 24.07.2023 dem Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt.

Der Nachtragshaushaltsplan 2023 liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA

vom 09.10.2023 bis zum 17.10.2023

zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg in 06366 Köthen (Anhalt), Am Flugplatz 1, Raum 302, in den Dienststunden am

Montag bis Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

Montag bis Donnerstag

von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

öffentlich aus.

Der Nachtraghaushaltsplan 2023 wird zugleich auf der Website https://www.planungsregion-abw.de // Aktuelles // Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Köthen (Anhalt), den 04.09.2023

gez. Grabner
Vorsitzender