Die 13. Sitzung der Regionalversammlung in der V. Wahlperiode findet am Freitag, dem 20.10.2023, um 09.00 Uhr im Sitzungssaal der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld in 06366 Köthen (Anhalt), Am Flugplatz 1 statt.
Schwerpunkte der öffentlichen Sitzung werden u.a. sein:
| • | Haushaltsplan und -satzung für das Haushaltsjahr 2024 |
| • | Sachlicher Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ – Zwischenstand nach Bekanntgabe der Allgemeinen Planungsabsicht |
| • | Informationen der Geschäftsstelle |
| • | Sonstiges |
| • | Anfragen der Vertreter und Vertreterinnen der Regionalversammlung |
Auf Grund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (KVG LSA, GVBl. LSA S. 288, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021, GVBl. LSA S. 100), hat die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg die folgende, von der Regionalversammlung in der Sitzung am 14.07.2023 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| die bisher festgesetzten Gesamtbeträge | erhöht/vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf |
| Euro | ||
| 1. Ergebnisplan | |||
| a) Erträge | 422.600 | 30.300 | 452.900 |
| b) Aufwendungen | 457.900 | 30.300 | 488.200 |
| Ungedeckte Aufwendungen in Höhe von werden durch Entnahme aus der Rücklage gedeckt | 35.300 | 0 | 35.300 |
| 2. Finanzplan | |||
| Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 422.600 | 29.600 | 452.200 |
| Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 452.700 | 30.000 | 482.700 |
| Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 | 4.300 | 4.300 |
| Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 7.000 | 3600 | 10.600 |
| Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 | 0 |
| Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 | 0 |
Die bisher festgesetzte Kreditermächtigung wird nicht geändert.
Die bisher festgesetzte Verpflichtungsermächtigung wird nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Die Verbandsumlage wird um 62.800,00 EUR verringert auf 282.300 EUR festgesetzt. Davon entfallen auf
den Landkreis Anhalt-Bitterfeld 122.944,17 EUR,
den Landkreis Wittenberg 97.267,84 EUR und
die Stadt Dessau-Roßlau 62.087,99 EUR.
Köthen (Anhalt), den 04.09.2023
gez. Grabner | Siegel |
Vorsitzender | |
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg für das Haushaltsjahr 2023
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind nicht enthalten. Die Nachtragshaushaltssatzung 2023 wurde am 24.07.2023 dem Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt.
Der Nachtragshaushaltsplan 2023 liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA
vom 09.10.2023 bis zum 17.10.2023
zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg in 06366 Köthen (Anhalt), Am Flugplatz 1, Raum 302, in den Dienststunden am
| Montag bis Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und |
| Montag bis Donnerstag | von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr |
öffentlich aus.
Der Nachtraghaushaltsplan 2023 wird zugleich auf der Website https://www.planungsregion-abw.de // Aktuelles // Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Köthen (Anhalt), den 04.09.2023