Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld gewährt voraussichtlich auch im kommenden Haushaltsjahr wieder Zuwendungen zur Sanierung und Instandsetzung von Kulturdenkmalen. Eigentümer, Besitzer oder sonstige Verfügungsberechtigte von Kultur- und Baudenkmalen im Kreisgebiet können entsprechende Förderanträge stellen.
Gefördert werden insbesondere denkmalpflegerisch relevante Maßnahmen wie Arbeiten an Dächern, Fassaden, Fenstern, Außentüren, Einfriedungen sowie Restaurierungen im Inneren von Denkmalen. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die ausschließlich der späteren Nutzung dienen, wie z. B. Erneuerung von Elektro-, Heizungs- oder Sanitärinstallationen.
Anträge für das Haushaltsjahr 2026 können noch bis zum 1. Oktober 2025 eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt beim Fachbereich Bauordnung des Landkreises.
Da die Zuwendungen erst vergeben werden können, wenn der Haushalt genehmigt ist, wird empfohlen, zusätzlich einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zu stellen. Dieser kann in der Regel bewilligt werden und ermöglicht einen früheren Start der geplanten Sanierungsmaßnahmen.
Weitere Informationen zur Antragstellung, Fördervoraussetzungen und zur Richtlinie finden Sie auf der Website des Landkreises oder direkt beim Fachbereich Bauordnung.