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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 2/2023
Die Landkreisverwaltung informiert
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Die Energiepreise steigen – hier finden Sie Hilfe

Preissteigerungen für Strom und Heizung treffen Haushalte mit niedrigem Einkommen besonders, da sie einen größeren Anteil ihres Haushaltseinkommens für Energie aufbringen müssen.

Haushalte mit niedrigem Einkommen, welche dies nicht finanzieren können, erhalten bei folgenden Stellen Hilfen:

Beratungen werden angeboten:

Bereich Bitterfeld-Wolfen

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Allgemeine Sozialberatung der Caritas und Stromspar-Check-Angebot, OT Bitterfeld, Walther-Rathenau Str. 31, Tel.: 03493 24615

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Bürgeramt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, OT Bitterfeld in der Röhrenstr. 33, Tel.: 03493 341-316, -317, -318, -319

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Energieberatungsstützpunkt der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Rathausplatz 1, OT Wolfen, und Markt 7 (Altes Rathaus), OT Bitterfeld, Tel.: 0800/809802400 (kostenfrei)

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Schuldnerberatung, OT Wolfen, Pestalozzistr. 7, Tel.: 03494 27999

Bereich Köthen:

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DRK Bürgerbüro, Schalaunische Str. 4, Köthen, Tel.: 03496 5062 668

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Bürgeramt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am Marktplatz 2 in Köthen, Tel.: 03496 60-1891, -1892, -1893

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Schuldnerberatung des AWO Kreisverbandes Köthen e. V., Dr.-Krause-Str. 58-60 in Köthen, Tel.: 03496 555473

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Energieberatung der Verbraucherzentrale, Marktstraße 1-3 in Köthen, Tel.: 0800 809802400 (kostenfrei)

Bereich Zerbst:

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Allgemeine Sozialberatung des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Zerbst/Anhalt, Dessauer Str. 28, Zerbst, Tel.: 03923 621714

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Bürgeramt, Zerbst Fischmarkt 2, Tel: 03923 70-2222, -2225, -2226

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Schuldnerberatung der AWO Kreisverband Köthen e.V., Zerbst, Fischmarkt 2, Tel.: 03496 555473, nach telefonischer Terminvergabe

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Energieberatung der Verbraucherzentrale, Fritz-Brandt-Straße 16, in Zerbst, Tel.: 0800/809802400 (kostenfrei)

Antragstellung auf Leistungen

Erwerbstätige und -fähige Personen wenden sich bitte an den Fachbereich Jobcenter der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld, sofern das laufende Einkommen nicht ausreicht, den Bedarf zu decken, und sofern kein Vermögen über 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person vorhanden ist (Vermögensgrenzen ab 01.01.2023).

Anträge auf Leistungen nach dem SGB II finden Sie unter https://jobcenter.anhalt-bitterfeld.de. Außerdem sind sie beim Fachbereich Jobcenter erhältlich.

Anträge auf Wohngeldleistungen können bei den zuständigen Wohngeldämtern beantragt werden. Zuständig sind folgende Ämter:

Stadt Bitterfeld-Wolfen für Einwohner der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Markt 7 im OT Bitterfeld, Tel.: 03494 6660587

Stadt Köthen für Einwohner der Stadt Köthen, Kleine Wallstr. 2-5, Köthen, Tel.: 03496425127

Landkreis Anhalt-Bitterfeld für alle Einwohner des Landkreises außer der Städte Bitterfeld-Wolfen und Köthen

Antragsformulare können unter https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/sozialamt-formulare.html#main aus dem Internet heruntergeladen werden.

Sie erhalten die Anträge auch bei den Bürgerämtern und den Allgemeinen Sozialberatungsstellen.

Bitte beachten Sie: Vermögende Personen haben keinen Anspruch auf Wohngeld (§21 WoGG). Die Vermögensgrenze liegt bei 60.000 Euro und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Für Erwerbsunfähige Personen und Rentner mit niedrigem Einkommen und Vermögen bis 10.000 EUR für die erste Person und 10.000 Euro für jede weitere Person (ab 01.01.2023) ist der Fachbereich Soziales, Senioren und Integration des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zuständig.

Anträge auf Leistungen finden Sie unter https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/sozialamt-formulare.html#main

Sie erhalten die Anträge auch bei den Bürgerämtern.