Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle teilte mit Schreiben vom 27.01.2023 unter Aktenzeichen
06.6.1-1011/01710-ZV-Goi.-4.ÄVS mit, dass die im Bericht vom 11.01.2023 vorgelegte 4. Änderungssatzung des Zweckverbandes Goitzsche zur Kenntnis genommen wurde.
Hierzu ergehen folgende Entscheidungen:
Der Beschluss der Verbandsversammlung zur 4. Änderungssatzung des Zweckverbandes Goitzsche kann vollzogen werden.
Die 4. Änderungssatzung inkl. einer durchgeschriebenen Fassung aller Änderungen ist auf der Homepage des Zweckverbandes Goitzsche (www.zweckverband-goitzsche.de) veröffentlicht und kann zusätzlich nach Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Goitzsche, in 06774 Muldestausee, OT Pouch, Poucher Dorfplatz 3 eingesehen werden.
Muldestausee, 01.02.2023
Auf der Grundlage der §§ 6, 8 und 16 des GKG-LSA vom 26.02.1998, in der aktuellsten verfügbaren Fassung vom 22.06.2018, beschließt die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche folgende 4. Änderung der Verbandssatzung
| Absatz 5 wird wie folgt geändert: | |
| Der Verbandsgeschäftsführer wird von einem Bediensteten aus der Verwaltung, der Stelle der kaufmännischen Sachbearbeitung, vertreten. | |
| Absatz 6 wird wie folgt geändert: | |
| Das Wort „beauftragte“ im zweiten Satz entfällt. | |
Absätze 1-7 entfallen und werden wie folgt ersetzt:
Sofern nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite des Zweckverbandes Goitzsche www.zweckverband-goitzsche.de unter Angabe des Bereitstellungstages. Zusätzlich erfolgt eine Information über die erlassenen, geänderten und aufgehobenen Satzungen, sowie Beschlussergebnisse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Goitzsche spätestens im übernächsten Amtsblatt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter Mitteilung des Bereitstellungstages und Inkrafttretens im Internet.
Muldestausee, 16.12.2022
Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17.06.2014, zuletzt geändert am 07.06.2022 (GVBl. S. 130), hat der Zweckverband Goitzsche in seiner Versammlung am 16.12.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes Goitzsche voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 1) | im Ergebnisplan mit dem | |
| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf — 549.600 € | |
| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 499.100 € | |
| 2) | im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der | |
| a) | Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 455.900 € | |
| b) | Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 426.500 € | |
| c) | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 14.000 € | |
| d) | Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.000 € | |
| e) | Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf — 0 € | |
| f) | Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf — 36.500 € | |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird auf 0 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird auf 0 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag des Liquiditätskredites wird auf 91.100 € festgesetzt.
Der Zweckverband Goitzsche erhebt von seinen Mitgliedern eine Verbandsumlage in Höhe von 349.000 €.
Muldestausee, dem 16.12.2022
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle teilte mit Schreiben vom 24.01.2023 unter
Aktenzeichen 206.6.1-01710-Goi-HH23
mit, dass die im Bericht vom 20.12.2022 (Eingang am 27.12.2022) vorgelegte Haushaltssatzung des Zweckverbandes Goitzsche für das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis genommen wurde.
Hierzu ergehen folgende Entscheidungen:
Der Beschluss der Verbandsversammlung zur Haushaltssatzung des Zweckverbandes Goitzsche für das Haushaltsjahr 2023 kann vollzogen werden. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung 2023 ist auf der Homepage des Zweckverbandes Goitzsche (www.zweckverband-goitzsche.de) veröffentlicht und kann zusätzlich nach Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Goitzsche, in 06774 Muldestausee, OT Pouch, Poucher Dorfplatz 3 eingesehen werden.
Muldestausee, 24.01.2023