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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 2/2023
Die Landkreisverwaltung informiert
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Aus dem Kreistag berichtet

Die 30. Sitzung des Kreistages Anhalt-Bitterfeld fand am 25. Januar in der Stadthalle Zerbst statt.

Im öffentlichen Teil der Tagung wurden zwei Beschlussvorlagen mehrheitlich angenommen.

Der Kreistag votierte für die Errichtung von Raumcontainern für die Förderschule „An der Kastanie“ Bitterfeld. Hintergrund ist, dass die Schule für den Beginn des neuen Schuljahres im August 2023 einen zusätzlichen Raumbedarf für 15 Einschüler gemeldet hat, was drei Klassenräume entspricht. Über die im eigentlichen Schulgebäude zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten hinaus wurden bereits in der Vergangenheit durch Anmietung von Containern auf dem Schulgelände zusätzliche Klassenräume geschaffen. Die erweiterte Kapazität reicht jedoch nicht aus, um den zusätzlichen Raumbedarf im neuen Schuljahr zu decken.

Der Landkreis ist Träger der Förderschule. Es ist seine Pflicht, die räumliche und sachliche Ausstattung der Schule sicherzustellen. Andere Alternativen, wie etwa ein Neubau, Umbau oder Sanierung wurden in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geprüft. Sie erwiesen sich aber als kurzfristig nicht realisierbar, so dass letztendlich die Containerlösung die einzige Möglichkeit ist, um den Raumbedarf der Schule bis zum Beginn des neuen Schuljahres zu decken. Bei den Containern handelt es sich natürlich nicht um Standort -Schiffscontainer, sondern um moderne Bauten in Modulbauweise, die sich von außen kaum von einem normalen Neubau unterscheiden. Sie haben eine Nutzungszeit von 30 Jahren und werden vom Landkreis angekauft. Der finanzielle Aufwand beträgt rund 1,7 Millionen Euro.

Zudem beschloss der Kreistag einen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 3.297.000 Euro zur Bildung einer Rückstellung zum Klageverfahren BIG-Hotel in Wolfen. Hintergrund ist hier, dass der Landkreis im Jahr 2015 einen Mietvertrag mit der BSG Bay.-Sächs.Ges. f. Herbergen und Liegenschaften mbH zur Anmietung des sogenannten Gästehauses des BIG-Hotels geschlossen hat. Inhalt dieses Vertrages war die Unterbringung von bis zu 170 geflüchteten Personen ab dem 1.3.2016 über einen Zeitraum von fünf Jahren. Diesen Vertrag kündigte der Landkreis im September 2016, da bis zu diesem Zeitpunkt noch immer keine Baugenehmigung vorlag. Ohne Baugenehmigung und geprüftes Brandschutzkonzept war eine Unterbringung von Personen in diesem Objekt nicht möglich. Aus diesem Sachverhalt entstand ein Rechtsstreit über Mietforderungen. Die Finanzierung der Rückstellung erfolgt über nicht verbrauchte Mittel aus dem Haushalt des Jahres 2022 und belastet damit nicht den Haushalt 2023.