Das Jugendamt unterstützt und berät Mütter bei der Vaterschaftsfeststellung eines Kindes.
Bei der Adoptionsvermittlung wird geprüft, ob Adoptionsbewerber sich eignen und ob ein Kind zur Annahme freigegeben werden kann.
Kinder- und Jugendliche mit einer Behinderung können im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach Prüfung auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bekommen.
Die Kreisverwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat eine Vielzahl von Aufgaben im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Doch welche sind das genau? Das Redaktionsteam von „Wir sind ABI“ geht dieser Frage nach und stellt die einzelnen Fachbereiche vor. Heute bringen wir Ihnen den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, der dem Dezernat Jugend, Soziales und Jobcenter zugeordnet ist, näher. Im letzten Teil des Fachbereiches werden die Fachdienste Bundeselterngeld/Beistandschaften und Spezialdienste vorgestellt.
Fachdienst Bundeselterngeld/Beistandschaften
Die Mitarbeiter des Fachdienstes bearbeiten Anträge nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, beraten und unterstützen bei der Feststellung der Vaterschaft und bei der Geltendmachung von Unterhalt, führen Beurkundungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz durch und erteilen Auskünfte aus dem Sorgeregister.
Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für Familien nach der Geburt eines Kindes. Es fängt einen Einkommensverlust auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld können Elternpaare, Alleinerziehende oder getrennt Erziehende bekommen. Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Varianten, die miteinander kombiniert werden können. In der Höhe orientiert sind das Elterngeld am laufenden durchschnittlich verfügbaren Erwerbseinkommen im Jahr vor der Geburt des Kindes. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Bei der Variante ElterngeldPlus liegt der finanzielle Rahmen zwischen 150 und 900 Euro. Höhere Beiträge kann es geben, wenn in der Familie bereits Kinder leben oder wenn es sich bei den Neugeborenen um Zwillinge, Drillinge oder weitere Mehrlinge handelt.
Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und für das keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Der Fachdienst bietet daraufhin der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung an. Mit Feststellung der Vaterschaft wird ein Verwandtschaftsverhältnis begründet, das mit Unterhaltsansprüchen für Mutter und Kind, erb- und rentenrechtlichen Ansprüchen sowie einem Sorge- und Umgangsrecht einhergeht. Sollte der mutmaßliche Vater die Vaterschaft nicht anerkennen, so kann das Jugendamt auf Antrag der Mutter die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung einleiten. Kooperiert der mutmaßliche Vater nicht, kann das Familiengericht ein Ordnungsgeld verhängen. Fruchtet auch das nicht, kann zur Speichelprobe eine zwangsweise Vorführung erfolgen.
Die Mitarbeiter des Fachdienstes unterstützen auch bei der Geltendmachung des Unterhaltes, denn der haushaltsferne Elternteil, das kann sowohl der Vater als auch die Mutter sein, ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbereich einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Die Unterhaltspflicht für ein Kind besteht in der Regel bis zum Abschluss einer ersten Berufsausbildung, wobei das Kind verpflichtet ist, die Ausbildung zielstrebig und ohne schuldhafte zeitliche Verzögerung durchzuführen. Das Jugendamt leitet auch im Rahmen der Beistandschaft eine Zwangsvollstreckung ein, falls der zahlungspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht freiwillig zahlt.
Die Urkundspersonen des Fachdienstes sind befugt, Beurkundungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vorzunehmen. Sie arbeiten dabei unparteiisch und weisungsfrei. Die häufigsten Beurkundungen sind die Anerkennung der Vaterschaft, die Zustimmungserklärung zur Anerkennung der Vaterschaft, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie die Sorgeerklärungen. Bei Letzterem handelt es sich um eine übereinstimmende Erklärung von Mutter und Vater zur gemeinsamen Ausübung der Sorge für das Kind.
Zudem führt das Jugendamt für die in seinem Zuständigkeitsbereich geborenen Kinder ein Sorgeregister. Die Mutter hat die Möglichkeit Auskünfte aus dem Sorgeregister zu verlangen, damit sie gegebenenfalls nachweisen kann, dass keine übereinstimmende Sorgeerklärung von Mutter und Vater vorliegt und sie daher alleinige Sorgeberechtigte ist. Ein derartiger Nachweis wird beispielsweise von Kindertagesstätten und Schulen bei der Anmeldung oder vom Einwohnermeldeamt bei der Ummeldung eines Kindes nach einem Umzug verlangt.
Fachdienst Spezialdienste
Der Spezialdienst umfasst die Bereiche Adoptionsvermittlung, Pflegekinderdienst, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie die Jugendgerichtshilfe.
Bei der Adoptionsvermittlung prüfen zwei Sozialpädagoginnen, ob Adoptionsbewerber sich eignen und ob ein Kind zur Annahme freigegeben werden kann. Zudem übernehmen sie umfassende Beratungstätigkeiten vor, während und nach der Adoption. Bei einer Adoption wird die rechtliche Beziehung eines Kindes zu seinen Eltern grundlegend verändert. Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltspflichten sowie Erbansprüche erlöschen und gehen auf die Adoptionseltern über. Die Mitarbeiterinnen begleiten das gesamte Adoptionsverfahren von der Eignungsprüfung bis zur endgültigen Annahme, auf Wunsch auch nach Beendigung des Verfahrens. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Begleitung der Stiefkindadoptionen und die Mitwirkung an deren Verfahren vor dem Familiengericht. Die Adoptionsvermittler unterstützen Adoptierte auch bei der Suche nach ihren Herkunftsfamilien und dem Kennenlernen ihrer Wurzeln.
Können Kinder und Jugendliche vorübergehend oder langfristig nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben, bietet die Unterbringung in einer Pflegefamilie einen sicheren Lebensort im familiären Kontext. Die Gründe, weshalb ein Kind nicht mehr bei seinen Eltern leben kann, sind vielschichtig. Sie reichen von Suchterkrankungen der Eltern, Vernachlässigung der Kinder, Tod der Eltern bis hin zur allgemeinen Überforderung. Die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes sind für die Vermittlung, intensive Begleitung sowie Beratung von Pflegekindern und deren Pflegeeltern über die gesamte Dauer eines Pflegeverhältnisses zuständig. Zudem gehört die Beratung und auch Unterstützung der Herkunftsfamilie zum Aufgabenbereich. Ziel ist es, dass die Kinder entweder in eine verbesserte Familien- und Erziehungssituation zu ihrer Herkunftsfamilie zurückkehren können oder die Eltern und Kinder möglichst gut damit zurechtkommen, wenn das Kind dauerhaft bei einer Pflegefamilie lebt. Darüber hinaus umfasst das Aufgabengebiet des Pflegekinderdienstes die Gewinnung, Eignungsprüfung, Qualifizierung und die Auswahl von zukünftigen, geeigneten Pflegepersonen.
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung können nicht in gleichem Maße am Leben in der Gesellschaft teilhaben wie gleichaltrige junge Menschen ohne Beeinträchtigung. Deshalb gibt es spezielle Hilfen, die sogenannten Eingliederungshilfen. Die betroffenen jungen Menschen können durch die Eingliederungshilfe Unterstützung in den betroffenen Lebensbereichen, wie zum Beispiel Familie, Freizeit und Schule, erhalten. Der Spezialdienst steht für intensive Beratungsgespräche zu den Hilfen bereit.
Die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe orientieren sich bei ihrer Arbeit in erster Linie am Hilfebedarf des jungen Menschen und nicht vorrangig an der von ihm begangenen Straftat. Die Jugendgerichtshelfer versuchen, ein möglichst objektives Bild der bisherigen Entwicklung, der derzeitigen Lebenssituation des jungen Menschen und eine sozialpädagogische Einschätzung in das Verfahren einzubringen. Für Probleme, die zur Straftat führten oder die aus der Straftat entstanden, bietet er Beratung und Hilfe an. Bei Heranwachsenden schätzt er zudem ein, ob Jugendrecht oder allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommen sollte und unterbreitet einen entsprechenden Vorschlag. Die Jugendgerichtshilfe nimmt grundsätzlich an allen Hauptverhandlungen gegen Jugendliche und Heranwachsende persönlich teil. Nach der Hauptverhandlung hat sie die Aufgabe, die richterlichen Weisungen und Auflagen einzuleiten, zu vermitteln und zu überwachen und dem Gericht darüber zu berichten. Während des Strafvollzuges bleibt die Jugendgerichtshilfe mit den inhaftierten jungen Menschen zum Beispiel durch Besuche in Verbindung und beteiligt sich an den Entlassungsvorbereitungen zur Wiedereingliederung in den Lebensalltag.
In der Jugendgerichtshilfe sind derzeit vier Sozialarbeiter tätig.