Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld - Richtlinie Jugendarbeit (RL JA) wurde auf der Internetseite des Landkreises Anhalt-Bitterfeld unter
https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/sonstige-bekanntmachungen.html
mit Bereitstellungstag 15.01.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) gibt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bekannt:
Mit Bescheid vom 18.12.2023 (Az: 66.17/4000/1.6.2-15/22) wurde auf Antrag der ENERTRAG SE mit Sitz in Gut Dauerthal in 17291 Dauerthal vom 12.05.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ Vestas V 150-6.0 mit einer Nabenhöhe von 169 m an den Standorten
| WEA F 3 S 1 | Gemarkung Roitzsch | Flur: 1 | Flurstück 122 |
| WEA F 3 S 2 | Gemarkung Roitzsch | Flur: 1 | Flurstück 125 |
erteilt. Der Bescheid hat folgenden verfügenden Teil:
| 1.1 | Genehmigungsgegenstand |
Auf Grundlage des § 16 b BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) wird auf Antrag der ENERTRAG SE mit Sitz in Gut Dauerthal in 17291 Dauerthal vom 12.05.2022, letztmalig geändert am 13.11.2023, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, entsprechend den unter Anlage 1 gelisteten Antragsunterlagen sowie nach Maßgabe der im Folgenden unter Abschnitt 4 festgesetzten Nebenbestimmungen, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 2 WEA vom Typ Vestas V 150-6.0 mit einer Nabenhöhe von 169 am Standort Gemarkung Roitzsch Flur: 1, Flurstücke 122 und 125 erteilt.
| 1.2 | Umfang der Genehmigung |
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung von 2 WEA mit folgenden Daten (Angaben in UTM WGS84 Zone 32N):
Tabelle 1: Kenndaten WEA
| WEA Nr. | Typ | Nennleistung | Nabenhöhe | Rotordurchmesser | Standortkoordinaten | |
| Rechtswert | Hochwert | |||||
| WEA F 3 S 1 | Vestas V150-6.0 | 6,0 MW | 169 m | 150 m | 724.182 | 5.719.526 |
| WEA F 3 S 2 | Vestas V150-6.0 | 6,0 MW | 169 m | 150 m | 724.412 | 5.719.137 |
Über die in den Antragsunterlagen dargestellte interne Zuwegung hinausgehende Erschließungsmaßnahmen außerhalb des Anlagengrundstücks und Netzanbindung werden von dieser Genehmigung nicht erfasst.
Repowering
Für die zu errichtenden WEA werden folgende WEA innerhalb und außerhalb von Windvorranggebieten zurückgebaut:
Tabelle 2: Kenndaten der zurückzubauenden WEA
| WEA Nr. | Typ | Nennleistung | Nabenhöhe | Rotordurchmesser | Standortkoordinaten | |
| Rechtswert | Hochwert | |||||
| WEA F 3 R 1 | Dewind D 48 | 0.6 MW | 70,0 m | 48 m | 724.170 | 5.719.564 |
| WEA F 3 R 2 | Dewind D 48 | 0.6 MW | 70,0 m | 48 m | 724.274 | 5.719.393 |
| WEA F3 R 3 | Dewind D 48 | 0.6 MW | 70,0 m | 48 m | 724.374 | 5.719.222 |
| WEA F 3 R 4 | Dewind D 48 | 0.6 MW | 70,0 m | 48 m | 724.479 | 5.719.047 |
Der Rückbau der Bestandsanlagen wird im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen geprüft. Die erforderliche Abbruchanzeige ist nicht Bestandteil der Genehmigung.
Andere behördliche Entscheidungen |
Die Genehmigung schließt folgende, die Anlagen betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG ein:
| - | Baugenehmigung nach § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), |
| - | Denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA), |
| - | die Zustimmung nach § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), |
| - | Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens nach § 70 Abs. 1 BauO LSA, |
| - | Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG). |
1.4 | Erlöschen der Genehmigung |
Die erteilte Genehmigung erlischt, sofern nicht innerhalb von 3 Jahren nach Rechtskraft des Bescheides mit dem Betrieb der Anlagen begonnen wurde.
1.5 | Kostenträger des Verfahrens |
Die durch das Verfahren entstandenen Kosten (Gebühren und Auslagen) werden dem Antragsteller auferlegt. Die Kostenfestsetzung erfolgt durch einen gesonderten Bescheid.
1.6 | Nebenbestimmungen |
Die Genehmigung ist gemäß § 12 Abs. 1 BImSchG mit Bedingungen und Auflagen zur Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen im Sinne des § 6 BImSchG verbunden.
1.7 | Auslegung |
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit den getroffenen Nebenbestimmungen sowie der Begründung liegt in der Zeit vom
05.02.2024 bis einschließlich 19.02.2024
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, FB Umwelt- und Klimaschutz, FD Klima- und Immissionsschutz im OT Bitterfeld, Ziegelstraße 10, Zimmer 2.11 in 06749 Bitterfeld-Wolfen aus und kann zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden:
| Montag | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mit dem Ende der o.g. Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Gegen den hier bekanntgemachten Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt) eingelegt werden.
Bitterfeld, den 16.01.2024
Die untere Jagdbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gibt gemäß Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) vom 25. Juli 2005 in der zuletzt gültigen Fassung bekannt, dass im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in diesem Jahr vom 05. April - 06. April 2024 eine Jägerprüfung durchgeführt wird.
An nachfolgenden Stellen werden bis zum 01. März 2024 die entsprechenden Anträge entgegengenommen (Das Formular kann auch von der Internetseite des Landkreises heruntergeladen werden.).
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
- Zeppelinstr. 15, 06366 Köthen (Anhalt)
oder die Bürgerämter
- Röhrenstr. 33, 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld
- Marktplatz 2, 06366 Köthen (Anhalt)
- Fischmarkt 2, 39261 Zerbst/Anhalt
Bei der Antragstellung ist eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch nachzuweisen und die Prüfungsgebühr in Höhe von 250,00 € zu entrichten.
Zur Jägerprüfung kann sich anmelden, wer spätestens sechs Monate vor der Prüfung 15 Jahre alt geworden ist.
Die Untere Jagdbehörde beschränkt gemäß § 4 Abs.1a der LJagdG-DVO die Teilnehmerzahl auf 20 Prüflinge.
Mit der Zulassung zur Prüfung erhalten die Bewerberinnen und Bewerber die Ladung zur Prüfung.
Weitere Auskünfte können die Sachbearbeiter der unteren Jagd- und Waffenbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Tel.: 03496/60-1511 und 60-1527, erteilen.