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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 2/2024
Die Landkreisverwaltung informiert
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Patientenfürsprecher im Ehrenamt im Fachbereich Gesundheit

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Der Landrat

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld sucht schnellstmöglich einen

Patientenfürsprecher (m/w/d) im

Ehrenamt im Fachbereich Gesundheit

Die ehrenamtlichen Aufgaben bestehen nach § 6 PsychKG LSA insbesondere in

Prüfungen von Anregungen, Bitten und Beschwerden von Personen mit psychiatrischer Erkrankung sowie deren Angehörigen

Gesprächsvermittlung und der Abschluss von Maßnahmen zwischen der/dem Beschwerdeführer/-innen und dem Leistungserbringer

Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Patienten/-innen sowie ihren Angehörigen einerseits, und den Leistungserbringer sowie den dort Beschäftigten andererseits

Angebot einer allgemeinen Erreichbarkeit sowie regelmäßiger Sprechstunden

Vorstellung und geeignetes Bekanntwerden bei der Allgemeinheit und im Besonderen den Leistungserbringern

regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zu den Themen, die mit der Ausübung des Ehrenamtes in Zusammenhang stehen

o

Zusammenarbeit mit nachfolgend genannten Akteuren, insbesondere: dem Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung

o

den Patientenfürsprecher/-innen nach § 15 KHFG LSA

o

den gesetzlichen Betreuern/-innen

o

dem sozialpsychiatrischen Dienst

o

dem gemeindepsychiatrischen Verbund

o

dem/der Psychiatriekoordinator/-in

o

der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG)

o

der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

Statistikwesen, Erhebungen

Interessierte Personen sollen

Ø

aufgrund ihrer besonderen persönlichen bzw. fachlichen Kenntnisse in der Lage sein, die oben genannten Aufgaben zu erfüllen

Ø

über Kenntnisse im Bereich der Behandlungs- und Versorgungssysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen verfügen und

Ø

Erfahrung in der Behandlung oder Betreuung psychisch kranker Menschen (vorzugsweise Psychiatrieerfahrene) haben

Hinweis:

-

Personen, die in einer kommunalen oder einer Landesbehörde tätig sind, sollen nicht als Patientenfürsprecher/-in bestellt werden, wenn die das Ehrenamt betreffenden Aufgaben auch zu ihren dienstlichen Verpflichtungen gehören, oder wenn sie in Einrichtungen tätig sind, auf die das zutrifft.

-

Der/die Betreffende soll auch nicht hauptberuflich in einer stationären, teilstationären oder ambulanten Versorgungseinrichtung für psychisch erkrankte Patienten/-innen im bestellenden Landkreis tätig sein.

Die Vergütung erfolgt im Rahmen einer Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Patientenfürsprecher (m/w/d) richtet sich nach § 85 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Interessenbekundungen mit einem ausführlichen Lebenslauf richten Sie bitte bis zum 16.02.2024 an den

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Fachbereich 53

Fachbereichsleitung Frau Ludwig

Am Flugplatz 1

06366 Köthen (Anhalt).

Hinweis:

Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt.

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.

Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nur zurückgeschickt, wenn Sie uns einen ausreichend frankierten Rückumschlag in angemessener Größe einreichen. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch persönlich abgeholt werden, sonst erfolgt eine datenschutzgerechte Vernichtung.

Grabner
Landrat