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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 2/2025
Amtliche Informationen
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Bekanntmachung des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland

1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Zweckverband die folgende von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 28.11.2024 beschlossene Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

1.

im Ergebnisplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Erträge auf

b)

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

c)

Ergebnis des Berichtsjahres

2.

im Finanzplan mit dem

a)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

b)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

c)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

d)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

e)

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

f)

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

§ 2

Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf 9.525.290 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 150.000 Euro festgesetzt. Der Kassenkredit wird für die Vorfinanzierung von Investitionsmaßnahmen und der Zwischenfinanzierung von Zuschüssen im Rahmen der GRW Infrastrukturförderung verwendet.

§ 5

Die von den Mitgliedsgemeinden an den Verband zu übertragenden Finanzeinnahmen gemäß § 11 der Verbandssatzung betragen zum Ausgleich der laufenden Aufwendungen 533.490 Euro. Das Finanzaufkommen im Einzelnen:

Stadt Bitterfeld-Wolfen

339.990 Euro

Stadt Sandersdorf-Brehna

193.500 Euro

§ 6

Der Verband verpachtet die Abwasseranlagen an die TechnologiePark Mitteldeutschland Servicegesellschaft TMS mbH. In der Pachtberechnung fließen die Finanzierungskosten und Abschreibungen ein. Die Abschreibungen werden mittels eines preisindexierten Wiederbeschaffungszeitwerts (WBZW) berechnet. Der WBZW gibt den Nutzungswert der Anlagen auf Basis des aktuellen Preisniveaus wieder. Der Differenzbetrag aus der AfA-Berechnung nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten im Vergleich zum WBZV soll für zukünftige Investitionen angespart werden. Der Differenzbetrag erhöht das ordentliche Ergebnis des Zweckverbandes und wird im Zuge der Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung der AfA-Rücklage für Wiederbeschaffungen zugeführt.

Bitterfeld-Wolfen, den 31.01.2025

Clemens Mai
Verbandsgeschäftsführer

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA zur Einsichtnahme vom 10.02.2025 bis 18.02.2025 im Verwaltungsgebäude, Sonnenallee 23-25 in 06766 Bitterfeld-Wolfen, montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Die Kommunalaufsichtsbehörde verzichtete auf eine Beanstandung des Beschlusses über die Haushaltssatzung.

Bitterfeld-Wolfen, den 31.01.2025

Clemens Mai
Verbandsgeschäftsführer