Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 3 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSA S. 77) wird bekanntgemacht, dass die Beschäftigten der Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld sowie Personen die im Auftrag der Verwaltung tätig werden, Waldgrundstücke sowie die freie Landschaft im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung im Jahr 2026 begehen werden.
Köthen (Anhalt), 15.01.2026