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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 2/2026
Amtliche Informationen
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Jägerprüfung 2026

Die untere Jagdbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gibt gemäß Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) vom 25. Juli 2005 in der zuletzt gültigen Fassung bekannt, dass im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in diesem Jahr vom 10. April - 11. April 2026 eine Jägerprüfung durchgeführt wird.

An nachfolgenden Stellen werden bis zum 27. Februar 2026 die entsprechenden Anträge entgegengenommen (Das Formular kann auch von der Internetseite des Landkreises heruntergeladen werden.).

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

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Zeppelinstr. 15, 06366 Köthen (Anhalt)

oder die Bürgerämter

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Röhrenstr. 33, 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld

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Marktplatz 2, 06366 Köthen (Anhalt)

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Fritz-Brandt-Str. 16, 39261 Zerbst/Anhalt

Bei der Antragstellung ist eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch nachzuweisen und die Prüfungsgebühr in Höhe von 250,00 € zu entrichten.

Zur Jägerprüfung kann sich anmelden, wer spätestens sechs Monate vor der Prüfung 15 Jahre alt geworden ist.

Die Untere Jagdbehörde beschränkt gemäß § 4 Abs.1a der LJagdG-DVO die Teilnehmerzahl auf 30 Prüflinge.

Mit der Zulassung zur Prüfung erhalten die Bewerberinnen und Bewerber die Ladung zur Prüfung.

Weitere Auskünfte können die Sachbearbeiter der unteren Jagd- und Waffenbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Tel.: 03496/60-1527 und 60-1531, erteilen.

gez. Andy Grabner
Landrat