Die untere Jagdbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gibt gemäß Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO) vom 25. Juli 2005 in der zuletzt gültigen Fassung bekannt, dass im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in diesem Jahr vom 10. April - 11. April 2026 eine Jägerprüfung durchgeführt wird.
An nachfolgenden Stellen werden bis zum 27. Februar 2026 die entsprechenden Anträge entgegengenommen (Das Formular kann auch von der Internetseite des Landkreises heruntergeladen werden.).
| Landkreis Anhalt-Bitterfeld | |
| - | Zeppelinstr. 15, 06366 Köthen (Anhalt) |
| oder die Bürgerämter | |
| - | Röhrenstr. 33, 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld |
| - | Marktplatz 2, 06366 Köthen (Anhalt) |
| - | Fritz-Brandt-Str. 16, 39261 Zerbst/Anhalt |
Bei der Antragstellung ist eine Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch nachzuweisen und die Prüfungsgebühr in Höhe von 250,00 € zu entrichten.
Zur Jägerprüfung kann sich anmelden, wer spätestens sechs Monate vor der Prüfung 15 Jahre alt geworden ist.
Die Untere Jagdbehörde beschränkt gemäß § 4 Abs.1a der LJagdG-DVO die Teilnehmerzahl auf 30 Prüflinge.
Mit der Zulassung zur Prüfung erhalten die Bewerberinnen und Bewerber die Ladung zur Prüfung.
Weitere Auskünfte können die Sachbearbeiter der unteren Jagd- und Waffenbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Tel.: 03496/60-1527 und 60-1531, erteilen.