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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 20/2023
Die Landkreisverwaltung informiert
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Auslegung des Nachtrages zu den Vorschlagslisten Jugendschöffenwahl

Im vierten Quartal 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in Köthen, Zerbst und Bitterfeld-Wolfen in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Ein Nachtrag zu den Vorschlagslisten liegt in der Zeit vom 1. November bis 10. November 2023 im Sekretariat des Fachbereiches 51 - Kinder, Jugend und Familie, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen, Zimmer 239, zur Einsicht für jedermann aus. Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen oder schriftlich oder zu Protokoll bei den zuständigen Amtsgerichten in Köthen, Zerbst und Bitterfeld-Wolfen Einspruch erhoben werden.