Auf der Grundlage der §§ 8 und 10 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288 ff) in der z. Zt. gültigen Fassung i. V. m. den §§ 8, 9 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) vom 26.02.1998 (GVBl. LSA, S. 81) in der z. Zt. gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Raguhn-Zörbig in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.09.2024 die folgende 6. Änderungssatzung beschlossen
Die Bekanntmachung erfolgt entsprechend § 21 Absatz 1 dieser Verbandsatzung.
Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Internet unter www.azv-raguhn-zoerbig.de unter Angabe des Bereitstellungstages. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung im Internet bewirkt.
Eine entsprechende Hinweisbekanntmachung erfolgt unverzüglich im Amtsblatt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Die 6. Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Zörbig, den 26.09.2024