Aus gegebenem Anlass wird die Antragsfrist auf Kunst- und Kulturprojekte im Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf den Antragsschluss 31. Dezember 2025 verlängert.
Der Landkreis hat sich erneut zur Aufgabe gestellt, die in die Jahre gekommene Richtlinie „Kunst- und Kulturförderrichtlinie“ und die „Richtlinie zur Kulturförderung im ländlichen Raum“ zu aktualisieren und den derzeit gegebenen Organisations- und Veranstaltungsumständen anzupassen. Die Beschlussfassung der Änderungsvorschläge aus der Politik und der Verwaltung befindet sich noch im Bearbeitungsstatus und werden bis zu den bisherig festgesetzten Antragsfristen, 30. September bzw. 01. Oktober des Vorjahres, nicht abgeschlossen sein. Um die Kunst- und Kulturprojekte 2026 bereits mit den aktualisierten Richtlinien berücksichtigen zu können, wird die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2025 aus politischer und verwaltungsinterner Ebene einstimmig begrüßt und umgesetzt.
Nach erfolgreich abgeschlossenen Beschlussfassungen werden die aktualisierten Richtlinien auf der Website des Landkreises (www.anhalt-bitterfeld.de/de/foerderung-von-kultur-und-kunst.html) inkl. angepasster Formulare für Sie zur Verfügung gestellt.