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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 20/2025
Die Landkreisverwaltung informiert
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Besetzung der Funktion der Kreisjugendfeuerwehrwartin / des Kreisjugendfeuerwehrwartes

In Ausführung des § 17a Abs. 2 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz –BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juni 2001, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2020 (GVBl. LSA S. 108) ist vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Kreisjugendfeuerwehrwartin / der Kreisjugendfeuerwehrwart schnellstmöglich auf Vorschlag der Stadt- und Gemeindejugendfeuerwehrwarte der Städte und Gemeinden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld durch den Landrat neu zu benennen.

Die Benennung in die Funktion der Kreisjugendfeuerwehrwartin/ des Kreisjugendfeuerwehrwartes erfolgt unbefristet.

Die Kreisjugendfeuerwehrwartin / der Kreisjugendfeuerwehrwart soll den Kreisbrandmeister bei der Förderung der Kinder- und Jugendfeuerwehrarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren unterstützen und untersteht damit dem Kreisbrandmeister.

Der Kreisjugendfeuerwehrwartin / dem Kreisjugendfeuerwehrwart obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in den Feuerwehren,
  • Durchführung regelmäßiger Dienstberatungen mit den Stadt-, Gemeinde- und Verbandsjugendwarten,
  • Führen eines Diensttagebuches über ihre/seine Aktivitäten,
  • Organisation eines jährlichen Kreisjugendfeuerwehrtages in Zusammenarbeit mit den Feuerwehrverbänden,
  • Organisation regelmäßiger Fortbildungen in der Kinder- und Jugendarbeit.

Es ist insbesondere mitzuwirken bei:

  • Erstellen eines Jahresberichtes über die Tätigkeiten,
  • Aufstellung eines Haushalts in Form von finanziellen Mitteln für die Kinder- und Jugendfeuerwehren des Kreisgebietes
  • Auszeichnungsvorschlägen

Im Rahmen der Erledigung der ehrenamtlichen Aufgaben wird u.a. eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung nach der Entschädigungssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gewährt.

Die zu benennende Kreisjugendfeuerwehrwartin / der zu benennende Kreisjugendfeuerwehrwart soll gemäß § 3 Abs. 2 und 5 i.V. mit Anlage Teil 3 Nr. 3 der LVO-FF mindestens über eine fünfjährige Diensttätigkeit in der Funktion einer/eines Jugendfeuerwehrwartes/-in verfügen sowie an mindestens zwei anerkannten funktionsspezifischen Fortbildungen teilgenommen haben.

Eine Führungsausbildung (mindestens Gruppenführer) wäre wünschenswert.

Bewerbungen für die ehrenamtliche Funktion der Kreisjugendfeuerwehrwartin/ des Kreisjugendfeuerwehrwartes sind bis zum 31.12.2025 beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt) schriftlich oder per E-Mail an bkr@anhalt-bitterfeld.de einzureichen.

Hierzu gehören u.a.

die Nachweise der Qualifikation zum Jugendfeuerwehrwart, zur Teilnahme an mindestens zwei anerkannten funktionstypischen Fortbildungen sowie der mindestens fünfjährigen Dienstzeit in der Funktion eines Jugendfeuerwehrwartes.

gez. Kiel
Fachdienstleiter Brand- und Katastrophenschutz