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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 21/2023
Die Landkreisverwaltung informiert
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Fachbereiche vorgestellt - heute: Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Für Jugendeinrichtungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe können Sach-, Personal- und Projektkosten gefördert werden.

Schulsozialarbeiter sind direkt an den Schulen tätig und unterstützen Schülerinnen und Schüler in verschiedenen sozialen und emotionalen Lebenslagen.

Die Mitarbeiter des ASD erarbeiten Lösungen bei Erziehungs- und Partnerschaftsproblemen.

Unterhaltsvorschuss bekommen alleinerziehende Mütter und Väter, die keine Unterhaltsleistungen des unterhaltungspflichtigen Elternteils erhalten.  

Die Kreisverwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat eine Vielzahl von Aufgaben im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Doch welche sind das genau? Das Redaktionsteam von „Wir sind ABI“ geht dieser Frage nach und stellt die einzelnen Fachbereiche vor. Heute bringen wir Ihnen den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, der dem Dezernat Jugend, Soziales und Jobcenter zugeordnet ist, näher. Die Vorstellung erfolgt in mehreren Teilen.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ist einer der größten Fachbereiche der Kreisverwaltung. Hier arbeiten mehr als 130 Frauen und Männer in neun Fachdiensten (ehemals Sachgebiete). Das Haushaltsbudget für das Jahr 2023 beträgt mehr als 90 Millionen Euro. Leiter des Fachbereiches ist Peter Grimm.

Fachdienst Jugendarbeit

Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein Feld der Jugendhilfe und konzentriert sich im Kern auf den Freizeitbereich junger Menschen außerhalb von Schule, Beruf und Familie. Er werden Angebote und Einrichtungen geschaffen bzw. finanziell unterstützt, die der Entwicklung junger Menschen förderlich sind, die an ihren Interessen anknüpfen, die zur Selbstbestimmung befähigen und zur Mitbestimmung anregen. So fördert der Landkreis Verbände, Vereine, anerkannte Träger der Jugendhilfe und andere Träger der Jugendarbeit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auch kreisangehörige Kommunen können gefördert werden, sofern sie Leistungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erbringen.

So werden zum Beispiel Betriebs-, Sach-, Personal- und Projektkosten für Jugendeinrichtungen gefördert. Weiterhin unterstützt der Landkreis Maßnahmen der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung und -freizeit und Maßnahmen für benachteiligte junge Menschen im Rahmen der Jugendsozialarbeit.

Die Mitarbeiter des Fachdienstes prüfen die eingehenden Anträge und treffen eine Vorentscheidung bzw. Empfehlung zur Förderung. Die finale Entscheidung trifft dann der Jugendhilfeausschuss des Kreistages.

Im Fachdienst wird auch das Projekt „Familien stärken – Perspektiven eröffnen mit Hilfe von Fördermitteln der EU umgesetzt. Familiencoaches helfen arbeitslosen Eltern Probleme zu lösen und einen Arbeitsplatz zu finden oder eine Ausbildung zu absolvieren. Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Umsetzung des Bundesprojektes „Frühe Hilfen“. Eltern mit Kindern bis drei Jahre und diejenigen, die es bald werden, wird bei Fragen zur Schwangerschaft und beim Umgang mit dem Kind zur Seite gestanden. Zusätzlich werden Elternbriefe an frisch gewordene Mütter und Väter verschickt, um die Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten des Landkreises vorzustellen. Neu ist die Stelle des Verfahrenslotsen. Dieser unterstützt und begleitet junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen möchten. Auch deren Mütter, Väter oder Personensorge- und Erziehungsberechtigte erhalten eine Beratung.

Fachdienst Schulsozialarbeit

Der Fachdienst beinhaltet die Durchführung der Schulsozialarbeit, die im Landkreis Anhalt-Bitterfeld zweigliedrig organisiert ist. Zum einen sind das die Schulsozialarbeiter, die aus Eigenmitteln des Landkreises und zum anderen jene, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) Programm „Schulerfolg sichern“ finanziert werden.

Die Schulsozialarbeiter sind direkt an den Schulen tätig und unterstützen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in verschiedenen sozialen und emotionalen Lebenslagen. Das Team besteht aus qualifizierten Sozialpädagogen, die über langjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verfügen. Sie arbeiten eng mit Lehrkräften, Schulleitungen und anderen Fachkräften zusammen, um eine ganzheitliche Unterstützung zu gewährleisten. Hauptaufgabe ist die Beratung und Begleitung von Schülern in schwierigen Lebenssituationen, wie zum Beispiel bei familiären Problemen, Mobbing oder Gewalt. Darüber hinaus werden verschiedene Gruppen- und Klassenangebote durchgeführt. Das könne unter anderem Sozialkompetenztrainings oder Ant-Mobbing-Workshops sein. Diese Angebote sollen dazu beitragen, das soziale Miteinander an der Schule zu verbessern und den jungen Menschen wichtige Kompetenzen für ihr weiteres Leben zu vermitteln.

Hauptziel der Schulsozialarbeit ist es, die Mädchen und Jungen in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu stärken und ihnen zu helfen, ihre schulischen und persönlichen Ziele zu erreichen. Die Schulsozialarbeit trägt dazu bei, dass die Schule ein Ort ist, an dem Respekt, Toleranz und gegenseitige Unterstützung gelebt werden. Sie ist somit ein wichtiger Bestandteil des schulischen Unterstützungssystems.

Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der ASD versteht sich als Basisdienst für nahezu alle Leistungen für Kinder und Jugendliche und deren Eltern nach dem Sozialgesetzbuch VIII.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes stehen Familien, Jugendlichen und Kindern bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemlagen zur Verfügung.

Von Erziehungs-, Partnerschafts- und Scheidungsproblemen, über Sorgerechtsfragen und Ausgestaltung des Umgangsrechtes, bis hin zu Fragen der Sicherung der Lebensgrundlagen von Familien werden Beratungen durchgeführt, sowie die erforderlichen und geeigneten Hilfeleistungen gewährt. Ziel ist immer die Erarbeitung einer Lösung, die die Rechte der beteiligten Konfliktpartner berücksichtigt, möglichst dem Erhalt der Familie dient oder die Beziehung zwischen Kindern und Eltern stärkt bzw. bewahrt.

Wesentliche Aufgaben sind unter anderem die Gewährung von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen zur Unterstützung im Bereich Hilfe zur Erziehung, Betreuung in Notsituationen, Begleitung von Umgängen und Bewilligung von gemeinsamen Wohnformen für Mütter, Väter und deren Kindern sowie die Beratung und Intervention im Rahmen des Kinderschutzes. Der ASD ist hauptsächlich für die Prüfung von eingehenden Kindeswohlgefährdungen zuständig und leitet dahingehend, gemeinsam mit den Sorgeberechtigten, notwendige und geeignete Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen ein.

Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden vom ASD betreut und unterstützt.

Fachdienst Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende Mütter und Väter, die für die von ihnen betreuten Kinder keinen Unterhalt erhalten, können zu ihrer Entlastung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erhalten.

Der Unterhaltsvorschuss soll den alleinerziehenden Elternteil in Situationen unterstützen, in denen erwartete Unterhaltsleistungen des unterhaltspflichtigen Elternteils – gewissermaßen planwidrig und in besonders schwierigen Lebenslagen – ausbleiben.

Der Antrag auf Unterhaltsleistungen nach dem UVG ist als PDF-Antrag in Druckversion auf der Homepage des Landkreises Anhalt-Bitterfeld oder in den Bürgerämtern erhältlich. Die Abgabe der Anträge mit den erforderlichen begründenden Unterlagen erfolgt in den Bürgerämtern oder auf dem Postweg.

Des Weiteren besteht seit Kurzem das Angebot, den Antrag zusammen mit den wichtigsten Anlagen über die Internetadresse www.unterhaltsvorschuss-online.de digital zu stellen.

Um diese Leistung zu erhalten, sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Ausführliche Informationen dazu, einschließlich einer Aufstellung der jeweils zuständigen Sachbearbeiter/innen, sind auf der Homepage des Landkreises hinterlegt.

Im Fachdienst Unterhaltsvorschuss arbeiten derzeit 19 Kolleginnen und Kollegen, welche sich mit der Prüfung der Anträge, den laufenden Auszahlungen sowie der Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche gegen die unterhaltspflichtigen Elternteile befassen.

Derzeit erhalten ca. 2.800 Kinder und Jugendliche im Landkreis diese Sozialleistung.