Leben Kinder und Jugendliche bei Pflegefamilien erhalten die Pflegeeltern finanzielle Unterstützung.
Können Eltern ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen, können Gerichte einen Vormund bestellen. Der Vormund besitzt die volle rechtliche Stellung als gesetzlicher Vertreter.
Aufgabe von Betreuern für Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen ist es, einen guten Weg für die weitere Betreuung zu finden.
Die Förderung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen wird gemeinsam vom Land, dem Landkreis, den Gemeinden und den Eltern finanziert.
Die Kreisverwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld hat eine Vielzahl von Aufgaben im Dienst für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Doch welche sind das genau? Das Redaktionsteam von „Wir sind ABI“ geht dieser Frage nach und stellt die einzelnen Fachbereiche vor. Heute bringen wir Ihnen den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, der dem Dezernat Jugend, Soziales und Jobcenter zugeordnet ist, näher. Die Vorstellung erfolgt in mehreren Teilen.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ist einer der größten Fachbereiche der Kreisverwaltung. Hier arbeiten mehr als 130 Frauen und Männer in neun Fachdiensten (ehemals Sachgebiete). Das Haushaltsbudget für das Jahr 2023 beträgt mehr als 90 Millionen Euro. Leiter des Fachbereiches ist Peter Grimm.
Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe
| Kinder- und Jugendhilfe wird pädagogisch und wirtschaftlich geleistet. Die Mitarbeiter des Fachdienstes Wirtschaftliche Jugendhilfe sind verantwortlich für die finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Zu den finanziellen Leistungen gehören unter anderem: | |
| • | Bezahlung der Kostenrechnungen bei Gewährung von ambulanter Hilfe |
| • | Zahlung von Pflegegeld bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien |
| • | Bezahlung der Heimkostenrechnungen bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Heimen und anderen betreuten Wohnformen |
| • | Bearbeitung von Anträgen auf einmalige Beihilfen und Zuschüssen |
| • | Heranziehung zu den Kosten der Eltern, Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei Gewährung von stationären und teilstationären Hilfen |
| • | Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten |
Zum Tätigkeitsbereich des Fachdienstes gehören auch die sogenannten Entgeltverhandlungen. Damit die Jugendhilfemaßnahmen auch kostentechnisch übernommen und die Träger der Maßnahmen entsprechend bezahlt werden, führen die Mitarbeiter mit den Trägern der ambulanten, teilstationären und stationären Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Entgeltverhandlungen. Dabei geht es unter anderem um Personalkosten, betriebsnotwendige Aufwendungen und sonstige Nebenkosten. Des Weiteren werden entsprechende Investitionen und deren Wirtschaftlichkeit geprüft. Hierunter zählen zum Beispiel die Anschaffung neuer Fahrzeuge zum Transport die anvertrauten Kinder und Jugendlichen, aber auch Einrichtungsgegenstände sowie Reparaturmaßnahmen.
Zudem ist es Aufgabe des Fachdienstes den gesamten Ablauf des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie haushalterisch sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem die Planung der Mittel, die Verbuchung aller Zahlungseingänge und die Auszahlung entsprechender Beträge.
Fachdienst Vormundschaften/Betreuungen
Vielfalt trifft Anspruch fasst die Tätigkeit im Fachdienst zusammen. Vormunde sind als Elternersatz tätig, wenn die leiblichen Eltern ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können und ein Gericht den Entzug oder das Ruhen der elterlichen Sorge festgestellt hat. Als Vormund können Einzelpersonen, Vereine und das Jugendamt eingesetzt werden. Bei der Übernahme der Vormundschaft durch das Jugendamt wird von einer Amtsvormundschaft gesprochen. Mit seiner Bestellung tritt der Vormund in die Rechte und Pflichten der Eltern ein. Er besitzt die volle rechtliche Stellung als gesetzlicher Vertreter und vertritt somit die Interessen der Mündel. Die Mitarbeiter des Fachdienstes übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben, von der Erledigung behördlicher Angelegenheiten, der Abklärung des Gesundheitszustandes bis hin zu Entscheidungen über die Finalpflege von Minderjährigen. Bei ausländischen Minderjährigen initiieren sie das ausländerrechtliche Verfahren und leiten zum Beispiel eigenverantwortlich die Rückführung in das Herkunftsland vor. In Strafverfahren vertreten sie die Klienten im Strafprozess und bei der polizeilichen Vernehmung. Der Vormund ist dabei bestrebt einen verantwortungsbewussten Umgang in der Gemeinschaft zu vermitteln. Ihre Arbeit ist dabei weisungsfrei.
Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner für rechtliche Betreuer, betreute Personen und deren Angehörige. Darüber hinaus ist sie Anlaufpunkt für Menschen, die sich einen ersten Überblick über das Betreuungsrecht verschaffen wollen und sich mit dem Gedanken tragen, im Rahmen eines Ehrenamtes eine rechtliche Betreuung zu übernehmen. Die Mitarbeiter beraten umfassend zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und beglaubigen diese auch auf Wunsch.
Im Betreuungsverfahren analysieren die Mitarbeiter des Fachdienstes umfangreich das soziale Umfeld, um für Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen einen bestmöglichen Weg der weiteren Betreuung zu finden und dem Betreuungsgericht eine Empfehlung auszusprechen. Bei schwersten Betreuungsfällen übernimmt die Leitung der Betreuungsbehörde auch selbst die Betreuung.
Zudem erfolgt im Fachdienst eine intensive Ausbildung der studentischen Nachwuchskräfte, beispielsweise durch die Zweitprüfung der Bachelorarbeit und der vorherigen intensiven Mentorentätigkeit.
Fachdienst Planung/Steuerung Tageseinrichtungen für Kinder
Jedes Kind mit Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt hat bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Diese Einrichtungen erfüllen einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag. Der Besuch einer Kindestageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle ist freiwillig. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld existieren aktuell 126 Kindertageseinrichtungen und sieben Kindertagespflegepersonen.
Für den Betrieb einer Kindestageseinrichtung und für die Aufnahme der Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson wird jeweils eine Erlaubnis benötigt. Hierfür müssen unter anderem bestimmte räumliche, fachliche, wirtschaftliche und personelle Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Förderung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wird gemeinsam vom Land Sachsen-Anhalt, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, den Gemeinden und den Eltern finanziert. Der Landkreis leitet die Zuweisung des Landes und die eigenen Mittel an die Träger der Einrichtungen weiter. Mit den Trägern werden Leistungs-, Entgelt und Qualitätsvereinbarungen geschlossen. Hierin werden insbesondere Art, Ziel und Qualität des Angebotes, der zu betreuende Personenkreis, die erforderliche sächliche und personelle Ausstattung und die Qualifikation des Personals festgelegt. Zu den Verhandlungen mit den Trägern müssen unter anderem die Leistungsbeschreibung der Kindertageseinrichtung, die Qualitätsziele und alle Einnahmen und Ausgaben der Einrichtung des zuletzt abgerechneten Wirtschaftsjahres nachvollziehbar und transparent belegt werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Personal-, Betriebs- und Sachkosten.
Für die Betreuung werden von den Eltern Kostenbeiträge erhoben. Diese können ganz oder teilweise vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie übernommen werden, wenn zum Beispiel die Belastung dem Kind und seinen Eltern nicht zuzumuten ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder wenn die Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Weiterhin kann eine Unzumutbarkeit bei geringen Einkommensverhältnissen gegeben sein. Hierfür ist eine Einkommensberechnung erforderlich.