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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 23/2024
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Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wit­tenberg

Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg über Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung) im eigenen

Wirkungskreis

Auf der Grundlage des § 16 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Sachsen-Anhalt (GKG-LSA) vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA S. 81) i. V. m. den §§ 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 und den §§ 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der jeweils zur Zeit geltenden Fassung sowie in Anlehnung an die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) vom 10.10.2012 (GVBl. LSA S. 336), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg in der Sitzung am 25.10.2024 folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis beschlossen:

Art. 1

Die Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg über Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung) im eigenen Wirkungskreis vom 27.02.2004 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 07.05.2019 wird wie folgt geändert:

Der Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung (§ 2) wird gemäß Anlage geändert.

Art. 2

Die 3. Änderung der Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg über Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung) im eigenen Wirkungskreis tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Köthen (Anhalt), den 14.11.2024

gez. A. Grabner
Vorsitzender

Anlage zur Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg über Erhebung von Verwaltungskosten (Verwaltungskostensatzung) im eigenen Wirkungskreis

Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung (§ 2) der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg