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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 24/2023
Amtliche Informationen
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Bekanntmachungen des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland

Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Zweckverband die folgende von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 05.10.2023 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf

Euro

1. Ergebnisplan

Erträge

1.908.630

48.200

1.956.830

Aufwendungen

1.908.630

48.200

1.956.830

2. Finanzplan

aus lfd. Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen

828.540

110.700

717.840

Auszahlungen

807.270

37.560

844.830

aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen

13.398.040

11.114.610

2.283.430

Auszahlungen

12.970.140

11.811.700

1.158.440

aus Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

103.570

103.570

Auszahlungen

270.610

UG!

270.610

§ 2

Eine Kreditermächtigung wird nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 12.544.300 Euro um 12.692.350 Euro erhöht und damit auf 25.236.650 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird unverändert vom bisherigen Ansatz in Höhe von 140.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die von den Mitgliedsgemeinden an den Verband zu übertragenden Finanzeinnahmen gemäß § 11 der Verbandssatzung werden wie folgt geändert:

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf

Euro

Betriebskostenumlage

Stadt Bitterfeld-Wolfen

327.600

21.830

305.770

Stadt Sandersdorf Brehna

183.560

150.380

33.180

511.160

172.210

Bitterfeld-Wolfen, 22.12.2023

Clemens Mai
Verbandsgeschäftsführer

2. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA zur Einsichtnahme vom 08.01.2024 bis 16.01.2024 im Verwaltungsgebäude, Sonnenallee 23-25 in 06766 Bitterfeld-Wolfen, montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus.

Eine Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Nach § 146 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes hat die Kommunalaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Nachtragshaushaltssatzung bestätigt.

Bitterfeld-Wolfen, 22.12.2023

Clemens Mai
Verbandsgeschäftsführer