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Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 24/2024
Amtliche Informationen
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Jahresabschluss 2023 und Entlastung des Verbandsgeschäftsführers

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland hat in ihrer Sitzung am 28.11.2024 auf der Grundlage des § 120 KVG LSA i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 6 Verbandssatzung den folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023, in der von DR. DORNBACH & PARTNER TREUHAND GmbH geprüften Fassung, mit einer Bilanzsumme von 26.808.969,75 EUR und einem Jahresfehlbetrag von - 284.975,31 EUR (inklusive Rechenschaftsbericht) wird bestätigt.

2. Der Zweckverband schließt das Haushaltsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag von - 284.975,31 EUR ab.

Davon entfallen auf die Mitgliedskommunen folgende Anteile:

-

Stadt Bitterfeld-Wolfen  —  260.331,60 EUR

-

Stadt Sandersdorf-Brehna  —  - 545.306,91 EUR

Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Verbandsgeschäftsführer wird beauftragt, die nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erforderliche Bekanntmachung inkl. der Auslegung vorzunehmen und den Beschluss der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen.

4. Dem für das Haushaltsjahr 2023 verantwortlichen Verbandsgeschäftsführer wird die Entlastung erteilt.

Der vorstehende Jahresabschluss des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

In der Zeit vom 13.01.2025 bis 21.01.2025 liegt der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Rechenschaftsberichtes zum 31. Dezember 2023 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes TechnologiePark Mitteldeutschland, Sonnenallee 23-25, 06766 Bitterfeld-Wolfen zu den nachfolgend genannten Geschäftszeiten oder nach gesonderter Vereinbarung zur Einsichtnahme aus:

montags bis donnerstags

09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

freitags

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Bitterfeld-Wolfen, 20.12.2024

Clemens Mai
Verbandsgeschäftsführer
Zweckverband TechnologiePark Mitteldeutschland