Titel Logo
Informations- und Amtsblatt des LK Anhalt-Bitterfeld
Ausgabe 24/2024
Amtliche Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Aken (Elbe) (VS-AZV)

Auf Grundlage der §§ 6, 8, und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) und des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) in der jeweils gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Aken (Elbe) in der Sitzung am 29.10.2024 folgende 2. Änderungssatzung der Verbandssatzung des Zweckverbandes beschlossen.

§ 1

Der § 6 Einberufung und Beschlüsse der Verbandsversammlung, Absatz 1 wird wie folgt neu geregelt:

(1) Der Vorsitzende der Verbandsversammlung lädt im Einvernehmen mit dem Verbandsgeschäftsführer die Vertreter der Verbandsmitglieder zu den Sitzungen der Verbandsversammlung schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung ein. Dabei sind die für die Verhandlung erforderlichen Unterlagen grundsätzlich beizufügen.

Die Einladung der Vertreter der Verbandsversammlung oder einzelner Vertreter kann ausschließlich per email erfolgen, sofern diese Vertreter dazu ihre schriftliche Zustimmung gegenüber dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung erteilt haben.

(2) Die Einberufung der Sitzung muss mit einer Ladungsfrist von mindestens 7 Tagen erfolgen. In Notfällen kann die Verbandsversammlung ohne Frist formlos und nur unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden.

(3) Die Verbandsversammlung ist einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert. Der Vorsitzende der Verbandsversammlung hat die Verbandsversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn mehr als ein Viertel der Verbandsmitglieder oder mehr als ein Viertel der Mitglieder der Verbandsversammlung bzw. der Verbandsausschuss unter Angabe des Beratungsgegenstandes dies verlangen.

§ 2

Der § 19 Öffentliche Bekanntmachung wird wie folgt neu geregelt:

(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen des Verbandes mit der Angabe des Bereitstellungstages unter der Internetadresse www.azvaken.de. Die Bekanntmachung ist mit Ihrer Bereitstellung im Internet bewirkt. Sie kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden.

(2) Können Bekanntmachungen nach Absatz 1 wegen ihrer Eigenart nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten in Textform dargestellt werden, so erfolgt die Bekanntmachung durch Auslegung, soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen. Auf die Auslegung wird unter Angabe des Ortes, der Zeit und der Dauer der Auslegung auf der Internetseite des Verbandes hingewiesen. Ist in Rechtsvorschriften die öffentliche Bekanntmachung durch Auslegung vorgeschrieben, gilt Absatz 2 entsprechend.

(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Verbandsver-sammlung oder des Verbandsausschusses erfolgt unter der Internetadresse des Verbandes www.azvaken.de.

Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung bewirkt. Bei form- und fristlos einberufenen Sitzungen erfolgt die Bekanntmachung unverzüglich nach Einberufung.

(4) Auf die bekanntgemachten Satzungen des Verbandes wird unverzüglich im Aushänge-kasten des AZV Aken, Köthener Chaussee 1, 06385 Aken (Elbe), nachrichtlich unter Angabe der Internetadresse nach Absatz 1 Satz 1, unter der die Satzung bereitgestellt wurde, hingewiesen.

(5) Die Satzungen können in der Geschäftsstelle des Verbandes in 06385 Aken (Elbe), Köthener Chaussee 01 während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden.

§ 3

Inkrafttreten

Die 2. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Aken (Elbe) tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Aken (Elbe), 01.11.2024

M. Bauer
Verbandsgeschäftsführer
Abwasserzweckverband Aken (Elbe)